SPÖ will bis zu 35 Prozent Steuer auf Erbschaften
Die
SPÖ konkretisiert ihre Pläne für eine sogenannte „Millionärssteuer“,
die jährlich für das angehäufte Vermögen und bei Erbschaften fällig
wäre.
Kurz nach ihrer Wahl zur SPÖ-Parteichefin war sie kein Thema. Eine
Vermögen- und Erbschaftssteuer sei nicht aktuell, meine Pamela
Rendi-Wagner Ende 2018. Jetzt, vor der Nationalratswahl, nimmt sich die
SPÖ wieder ihres Kernthemas an, das schon Ex-Parteichef Werner Faymann
im Wahlkampf 2013 propagiert hatte: Eine „Millionärssteuer" auf Vermögen
und Erbschaften.
Vor allem bei hohen Erbschaften will die SPÖ
einen beträchtlichen Teil als Abgabe für den Staat. „Bei Vermögen von
mehr als zehn Millionen Euro soll die Erbschaftssteuer 35 Prozent
betragen", erklärte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Dienstag im
Gespräch mit der „Presse“. Vermögen bis zu einer Million Euro (dazu
gehören Immobilien, Autos, Kunstsammlungen usw.) sollen steuerfrei
vererbt werden können, zwischen einer und zehn Millionen Euro wäre eine
Steuer in Höhe von 25 Prozent fällig.
Zwei Milliarden Euro Einnahmen
Noch zu Lebzeiten müssten „Reiche und sehr Reiche" nach den Plänen
der SPÖ eine jährliche Abgabe auf ihr Vermögen entrichten. Auch hier
würde es wieder einen Freibetrag von einer Million Euro geben, ab einer
Million Euro wären jährlich 0,5 Prozent fällig. Wer ein Vermögen von
mehr als zehn Millionen Euro besitzt, müsste dafür ein Prozent an den
Staat bezahlen.
Die Neidgenossen stehen schon in den Startlöchern: »Eat the rich« als Versuch, den Mob bei Laune zu halten und — hope against hope — als Erste durch die Ziellinie zu laufen (bzw. zu humpeln).
Wer heutige Immobilienpreise kennt, der weiß, daß eine Eigentumswohnung in besserer Lage bereits die Freigrenze von 1 Mio. fast ausschöpft. Außerdem wäre das nur machbar, wenn gleichzeitig eine Schenkungssteuer wieder eingeführt würde. Und das führt zu erheblichen legistischen Problemen.
Hat die SPÖ nicht geschnallt, daß seinerzeit, als zum Stopfen der Budgetlöcher der Rot-Schwarzen GroKo (es blieb beim vergeblichen Versuch — die Löcher wurden trotzdem immer größer) für die Kapitalerträge die Endbesteuerung eingeführt wurde, diese per Gesetz im Vefassungsrang (!) mit der Abfuhr der Kapitalertragsteuer eine Abgeltungswirkung für Einkommensteuer und Erbschaftsteuer verbunden wurde?
Haben die roten Kapazunder offenbar nicht gelesen (oder waren einfach zu blöd, es zu verstehen). Das heißt nämlich im Klartext: ohne Verfassungsänderung wäre Kapitalvermögen jedenfalls von dieser Erbschaftsteuer-NEU überhaupt nicht betroffen (da § 1 Endbesteuerungsgesetz es ausdrücklich ausschließt). Was entweder gewaltige Schieflagen je nach Vermögenskategorie in Kauf nimmt und nur findige Steuerberater aufjubeln läßt (z.B.: Papa verkauft vor dem nahenden Tod seine Döblinger Villa einkommensteuerbefreit, da er seinen Hauptwohnsitz darin hat, für zehn Mio. an seine Kinder, diese nehmen zur Zahlung einen mit der Immobilie besicherten Kredit auf, und Papa vererbt ein endbesteuertes Bankkonto von 10 Mio. erbschaftsteuerfrei.
Juhuu! Das wird ja alles noch lustig ...
werter lepenseur!
AntwortenLöschenich würde eine wette mit einem sehr hohen einsatz wagen, dass die genossen vranitzky, androsch, joy-pamela und co mit ihren steuerberatern konstruktionen entworfen haben, dass deren kinder keine steuern auf immobilien bezahlen müssen; aber dem kleinen mann aus der plattensiedlung den klassenkampf vorgaukeln.
habe ich schon erwähnt, dass ich dieses links-grüne gesocks zum kotzen finde?
mlg
ps: wenn ich mir vorstelle, die idee dre erbschaftssteuer der roten wäre realität und meien frau und ich verunglückten. dann müssten unsere noch studierenden kinder ein vermögen bezahlen mit einem geld, das sie nicht haben, denn unser geld liegt in immobilien, die mit versteuertem geld gekauft wurden.
das kann ur den linken einfallen.
ps: Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmässige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmässige Verteilung des Elends. (Winston Churchill)