Mittwoch, 29. Mai 2019

Verfassungsfeinde

von Fragolin

Vorneweg: das Grundgesetz schützt nicht die Regierung vor dem Bürger sondern den Bürger vor der Regierung. Es formuliert die Regeln, die der Staat und seine Organe einzuhalten hat. Der Artikel 3 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes gilt also weder für Gastwirte noch für Ladenbesitzer, die sich jederzeit auf das Privat- und ihr Hausrecht berufen dürfen, aber in vollem Umfang für jeden, der einen Teil der Staatsgewalt darstellt oder von dieser benutzt wird. Also auch für einen Gastwirt, der eine Parlamentskantine betreibt oder einen Ladenbetreiber, der im Auftrag des Staates zum Beispiel Vignetten verkauft.

Hier mal zur Erinnerung besagter Artikel des Grundgesetzes:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Kein Staatsorgan und kein irgendwie im Namen oder Auftrag des Staates handelndes Unternehmen darf gegen diesen Artikel verstoßen. Es ist Verfassungsbruch. Wer solches nicht nur fordert sondern sogar ausführt ist ein offener Verfassungsfeind.
Und dann lesen wir uns mal das da durch:

Pädagogische Fachkräfte von 54 Hamburger Schulen müssen im Einstellungsverfahren vertraglich versichern, kein Mitglied der AfD zu sein. Das gehe aus Vertragsunterlagen hervor, die der Partei über ihr Online-Portal „Neutrale Schulen Hamburg“ zugespielt worden seien, teilte die AfD-Fraktion mit.“

(Anmerkung: Man erkennt, warum sich die Verfassungsfeinde so über dieses Meldeportal der AfD aufgeregt haben…) Mitglieder einer demokratischen Partei werden also wegen ihrer politischen Anschauungen aus dem staatsfinanzierten und staatsbeauftragten Bildungsdienst ferngehalten und damit offen diskriminiert. Abgesehen davon, dass allein schon die Frage nach der politischen Anschauung und der Mitgliedschaft in einem politischen Verein eine Ungeheuerlichkeit darstellt. Es geht einfach niemanden etwas an.
Man macht immer weniger Halt vor offen verfassungsfeindlichen Aktionen gegen die Opposition, besonders in vom linken Rand bereits übernommenen Städten wie Hamburg und Bremen.
Die österreichischen Jungsozialisten haben es ja in erdoganesker Ehrlichkeit bereits formuliert: „Demokratie ist der Weg, Sozialismus ist das Ziel.“ In Deutschland scheint man weiter zu sein und Verfassungsbruch und Aushebelung der demokratischen Grundrechte nicht mehr nur anzukündigen sondern auch aktiv durchzuführen.

Verantwortlich für die Verträge ist demnach die Personalagentur „Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH“, die mit 54 Schulen der Hansestadt Kooperationsverträge abgeschlossen hat.“

Typisch; die Politik vergibt die Arbeit ihrer Behörden an private Agenturen (personelle Verbandelungen oft inbegriffen, damit das Geld „in der Familie“ bleibt) um sich abputzen zu können, wenn es auffliegt. Dann schiebt man es nämlich mit genau dieser Ausrede weg: private Unternehmen können nicht gegen die Verfassung verstoßen, weil sie eben nicht Teil der Staatsgewalt sind. Man distanziert sich, macht „dudu!“ und gründet morgen die nächste Agentur mit einem anderen Familienmitglied und diese bekommt den neuen Vertrag…
Man darf nicht vergessen, dass sind die supersauberen Politiker, die sich über Strache aufplustern. Das, wovon der im Suff vor einer rolligen Russin geträumt hat, machen die alle Tage.

Die Schulbehörde reagierte auf eine Anfrage der AfD und kündigte an, die Verträge der Pädagogen, die in der Ganztagsbetreuung zum Beispiel Förder- oder Sportkurse geben, mit der Agentur zu überprüfen und gegebenenfalls die Zusammenarbeit zu beenden.“

Eben, man reagiert, überprüft, distanziert sich und zur Not schiebt man den Auftrag einem anderen Freund zu. Aber die wichtigere Frage ist ja: Warum hat diese private Agentur diese Kriterien aufgenommen? Welches private Unternehmen nimmt Klauseln auf, die mit dem Auftraggeber nicht akkordiert sind? Unternehmen führen Aufträge aus. Dazu gehört, den Umfang des Auftrages exakt vertraglich abzustecken. Von sich aus schränkt kein Unternehmen sein eigenes Wirkumfeld ein. Das wäre komplett bekloppt. Personalbereitsteller werden doch auch kein Personal ablehnen, das sie dringend suchen, aber die falsche Partei wählt. Das ist Unsinn. Das wäre ja geschäftsschädigend. Ob die Gesellschafter dieser GmbH das so wünschen?
Also wird jetzt vermutlich genau jene politische Kraft, die diesen Verfassungsbruch initiiert hat, darüber befinden, ob es ein Verfassungsbruch ist. Eine Schmiere mehr im Polittheater.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Alexander Wolf, sprach von einem Skandal. „Wir begrüßen es daher, daß die Schulbehörde nun reagiert und die Verträge auf ihre Rechtskonformität überprüfen läßt.“ Im vergangenen Schuljahr erhielt die Agentur rund 550.000 Euro an Steuergeldern.“

Die Schulbehörde ist ein Teil des Problems und kann daher kein Teil der Lösung sein.
Dass ein Unternehmen mehr als eine halbe Million im Jahr von einer Behörde an Steuergeld kassiert und dann mit dieser Behörde nicht die Vertragsbedingungen für ihr Personal abspricht, können sie ihrem Frisör erzählen. Und sogar der würde nur drüber lachen.

1 Kommentar:

  1. Geschätzter Fragolin!

    Wie praktisch, wenn alles in der Familie bleibt, erinnert mich irgendwie an die "ehrenwerte Gesellschaft". Wer die Schulen und Universitäten kontrolliert, kontrolliert eben die Bildung!

    MfG Michael!

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.