von Fragolin
Vorneweg: das Grundgesetz
schützt nicht die Regierung vor dem Bürger sondern den Bürger vor
der Regierung. Es formuliert die Regeln, die der Staat und seine
Organe einzuhalten hat. Der Artikel 3 Absatz 3 des Deutschen
Grundgesetzes gilt also weder für Gastwirte noch für Ladenbesitzer,
die sich jederzeit auf das Privat- und ihr Hausrecht berufen dürfen,
aber in vollem Umfang für jeden, der einen Teil der Staatsgewalt
darstellt oder von dieser benutzt wird. Also auch für einen
Gastwirt, der eine Parlamentskantine betreibt oder einen
Ladenbetreiber, der im Auftrag des Staates zum Beispiel Vignetten
verkauft.
Hier mal zur Erinnerung besagter
Artikel des Grundgesetzes:
„Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner
Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Niemand darf wegen seiner
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Kein
Staatsorgan und kein irgendwie im Namen oder Auftrag des Staates
handelndes Unternehmen darf gegen diesen Artikel verstoßen. Es ist
Verfassungsbruch. Wer solches nicht nur fordert sondern sogar
ausführt ist ein offener Verfassungsfeind.
Und dann lesen wir uns mal das
da durch:
„Pädagogische
Fachkräfte von 54 Hamburger Schulen müssen im Einstellungsverfahren
vertraglich versichern, kein Mitglied der AfD zu sein. Das gehe aus
Vertragsunterlagen hervor, die der Partei über ihr Online-Portal
„Neutrale Schulen Hamburg“ zugespielt worden seien, teilte die
AfD-Fraktion mit.“
(Anmerkung:
Man erkennt, warum sich die Verfassungsfeinde so über dieses
Meldeportal der AfD aufgeregt haben…) Mitglieder
einer demokratischen Partei werden also wegen ihrer politischen
Anschauungen aus dem staatsfinanzierten und staatsbeauftragten
Bildungsdienst ferngehalten und damit offen diskriminiert. Abgesehen
davon, dass allein schon die Frage nach der politischen Anschauung
und der Mitgliedschaft in einem politischen Verein eine
Ungeheuerlichkeit darstellt. Es
geht einfach niemanden etwas an.
Man macht immer weniger Halt vor
offen verfassungsfeindlichen Aktionen gegen die Opposition, besonders
in vom linken Rand bereits übernommenen Städten wie Hamburg und
Bremen.
Die österreichischen
Jungsozialisten haben es ja in erdoganesker Ehrlichkeit bereits
formuliert: „Demokratie ist der Weg, Sozialismus ist das Ziel.“
In Deutschland scheint man weiter zu sein und Verfassungsbruch und
Aushebelung der demokratischen Grundrechte nicht mehr nur
anzukündigen sondern auch aktiv durchzuführen.
„Verantwortlich
für die Verträge ist demnach die Personalagentur „Lernzeit
Schulpersonal-Service GmbH“, die mit 54 Schulen der Hansestadt
Kooperationsverträge abgeschlossen hat.“
Typisch; die Politik
vergibt die Arbeit ihrer Behörden an private Agenturen (personelle
Verbandelungen oft inbegriffen, damit das Geld „in der Familie“
bleibt) um sich abputzen zu können, wenn es auffliegt. Dann schiebt
man es nämlich mit genau dieser Ausrede weg: private Unternehmen
können nicht gegen die Verfassung verstoßen, weil sie eben nicht
Teil der Staatsgewalt sind. Man distanziert sich, macht „dudu!“
und gründet morgen die nächste Agentur mit einem anderen
Familienmitglied und diese bekommt den neuen Vertrag…
Man darf nicht
vergessen, dass sind die supersauberen Politiker, die sich über
Strache aufplustern. Das, wovon der im Suff vor einer rolligen Russin
geträumt hat, machen die alle Tage.
„Die
Schulbehörde reagierte auf eine Anfrage der AfD und kündigte an,
die Verträge der Pädagogen, die in der Ganztagsbetreuung zum
Beispiel Förder- oder Sportkurse geben, mit der Agentur zu
überprüfen und gegebenenfalls die Zusammenarbeit zu beenden.“
Eben, man reagiert,
überprüft, distanziert sich und zur Not schiebt man den Auftrag
einem anderen Freund zu. Aber die wichtigere Frage ist ja: Warum hat
diese private Agentur diese Kriterien aufgenommen? Welches private
Unternehmen nimmt Klauseln auf, die mit dem Auftraggeber nicht
akkordiert sind? Unternehmen führen Aufträge aus. Dazu gehört, den
Umfang des Auftrages exakt vertraglich abzustecken. Von sich aus
schränkt kein Unternehmen sein eigenes Wirkumfeld ein. Das wäre
komplett bekloppt. Personalbereitsteller werden doch auch kein
Personal ablehnen, das sie dringend suchen, aber die falsche Partei
wählt. Das ist Unsinn. Das wäre ja geschäftsschädigend. Ob die
Gesellschafter dieser GmbH das so wünschen?
Also wird jetzt
vermutlich genau jene politische Kraft, die diesen Verfassungsbruch
initiiert hat, darüber befinden, ob es ein Verfassungsbruch ist.
Eine Schmiere mehr im Polittheater.
„Der
Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft,
Alexander Wolf, sprach von einem Skandal. „Wir begrüßen es daher,
daß die Schulbehörde nun reagiert und die Verträge auf ihre
Rechtskonformität überprüfen läßt.“ Im vergangenen Schuljahr
erhielt die Agentur rund 550.000 Euro an Steuergeldern.“
Die Schulbehörde ist ein Teil
des Problems und kann daher kein Teil der Lösung sein.
Dass ein Unternehmen mehr als
eine halbe Million im Jahr von einer Behörde an Steuergeld kassiert
und dann mit dieser Behörde nicht die Vertragsbedingungen für ihr
Personal abspricht, können sie ihrem Frisör erzählen. Und sogar
der würde nur drüber lachen.
Geschätzter Fragolin!
AntwortenLöschenWie praktisch, wenn alles in der Familie bleibt, erinnert mich irgendwie an die "ehrenwerte Gesellschaft". Wer die Schulen und Universitäten kontrolliert, kontrolliert eben die Bildung!
MfG Michael!