Mittwoch, 22. Mai 2019

Grüße vom Berghof ...


Ganz offiziell, via ORF Abendnachrichten mitgeteilt:


Na, cher Bello — fühlst Du dich immer noch so wohl in deiner Haut?

In Österreichs Bundesverfassung bestimmt
Artikel 70. (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich; die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
Von Vorschlägen aus Berlin steht da eigentlich nichts drinnnen ...

2 Kommentare:

  1. Andreas Berghofer22 Mai, 2019 11:12

    Tja, man/frau/xyz muss wohl davon ausgehen, dass ein erneuter Anschluss ans diesmal international-sozialistisch regierte großdeutsche Reich unmittelbar bevorsteht. In diesem Zusammenhang kann man dem Klassenfeind in Rom dann auch gleich Südtirol wieder entreißen, das der seit 1918 besetzt hält.

    Eigentlich ist es in der Konsequenz für den einfachen Bürger aber völlig egal, ob nun Linke aus Merkelandistan oder aus Ösiland entscheiden, wer wen wo rauswirft. Schließlich wurden unsere Rechtsstaatszerstörer in Schland ja von 87 % der Michels legitimiert.

    Der Bürger bzw. Bürge will es anscheinend genau so scheinheilig und korrupt, wie es aktuell hier wie dort läuft

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  2. Jawollll, meine Führerin!
    [Hacken zusammenschlagen, kehrt euch, dann Abtritt in die Bedeutungslosigkeit]

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