Montag, 20. Mai 2019

Demokratischer Rechtsstaat?


Der Blog »Fassadenkratzer« öffnet dem naiven Demokratiegläubigen etwas unsanft die Augen über die

Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat


Die Verteilung der staatlichen Gewalt auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte), die voneinander unabhängig sich gegenseitig kontrollieren sollen, gilt als tragendes Organisationsprinzip eines demokratischen Rechtsstaats. Sie ist daher auch im Grundgesetz verankert. Zum einen ist das in der Realität jedoch nicht sauber durchgeführt, und zum anderen halten die jeweils herrschenden Parteien alle drei Gewalten in einer Hand und heben die Teilung vollends auf. Eine Parteien-Clique beherrscht den Staat und macht ihn zu ihrem scheindemokratischen Herrschafts-instrument.
Jochen Mitschka schreibt in einem lesenswerten Artikel: Wer entscheidet über die Vergabe von Richterämtern? Die Parteien. Wer entscheidet darüber, wer Gesetze beschließen darf? Die Parteien. Und bei wem liegt die exekutive Gewalt einschließlich Beamtenapparat, Polizei und Militär? Raten Sie! (…) Gewaltenteilung? Hieran stimmt nur, dass Gewalt weiterhin eine zentrale Ausdruckform der Machtkartelle darstellt. Von gegenseitiger Kontrolle kann jedoch keine Rede sein, und wer sich diesbezüglich auf die Medien verlässt, ist verlassen.“
Die erste Voraussetzung etwas zu ändern ist: zu erkennen, daß etwas zu ändern ist! Die etablierten Polit-Verbrecher, die von diesem Nomenklatur-System profitieren (und, wie sich immer wieder zeigt: auch die hinzudrängenden, die endlich an die Freßtröge der Macht kommen wollen) werden sich hüten, am System, das sie so begünstigt, etwas zu ändern ...


1 Kommentar:

  1. Soweit es micht betrifft, gibt es das schon eine Partei, die das anders sieht. Aber gut wird man erst erfahren wenn diese an die Regierugn käme, was vom Liberalismus dann noch bleibt...

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