Dienstag, 22. Januar 2019

Die Lizenz zum Lügen


... wird den »Flüchtlingen« auch weiterhin eingeräumt. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium sperrt sich gegen Pläne, Falschangaben von »Flüchtlingen« im Asylverfahren zu sanktionieren:
Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar

21. Januar 2019

Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.

Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.
(Hier weiterlesen)
 ... was angesichts der Tatsache, daß deutlich mehr als die Hälfte der Asylbewerber überhaupt keine Identitätspapiere vorlegt, einer gewissen Pikanterie nicht entbehrt.

Immerhin: wir wissen nun — als ob wir's nicht ohnehin hätten ahnen können ... —, was die Sozen unter Rechtsstaatlichkeit verstehen ...


2 Kommentare:

  1. Warum machen die Behörden nicht eine Tombola daraus? Jeder Flüchtilant darf ein Los ziehen (die Lose beinhalten zufallsverteilte Altersangaben, sagen wir von 10 Jahren bis 100 Jahre). Wessen selbstgewählte Altersangabe weniger als 5% abweicht, kriegt 100% Steuerkohle, wer 5.0 bis 9.9% abweicht, kriegt 90%, wer 10.0 bis 10.9% abweicht, kriegt 80% usw. usf. You got it.

    So hat jeder seinen Spass und das ausgeloste Alter gilt amtlich. Wer also das Glück hat, beispielsweise "80 Jahre" zu ziehen, kriegt zwar null Sozialhilfe (sofern er nur beispielsweise 20 Jahre oder weniger angegeben hat), darf aber dafür sofort in Mindestpension gehen und wird fortan nie wieder von amtswegen mit Aufforderungen zur Arbeitssuche belästigt. Spass muss sein, sprach Wallenstein.

    AntwortenLöschen
  2. werter lepenseur!
    wenn diese regelung auch in österreich anwendung findet, werde ich mich darauf als präzedenzfall beziehen, wenn ich bei meiner steuererklärung auch etwas "flunkere" - mehr geld bei gleichzeitiger straffreiheit.
    taugt mir.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.