Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar
21. Januar 2019Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.(Hier weiterlesen)
Dienstag, 22. Januar 2019
Die Lizenz zum Lügen
2 Kommentare:
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Warum machen die Behörden nicht eine Tombola daraus? Jeder Flüchtilant darf ein Los ziehen (die Lose beinhalten zufallsverteilte Altersangaben, sagen wir von 10 Jahren bis 100 Jahre). Wessen selbstgewählte Altersangabe weniger als 5% abweicht, kriegt 100% Steuerkohle, wer 5.0 bis 9.9% abweicht, kriegt 90%, wer 10.0 bis 10.9% abweicht, kriegt 80% usw. usf. You got it.
AntwortenLöschenSo hat jeder seinen Spass und das ausgeloste Alter gilt amtlich. Wer also das Glück hat, beispielsweise "80 Jahre" zu ziehen, kriegt zwar null Sozialhilfe (sofern er nur beispielsweise 20 Jahre oder weniger angegeben hat), darf aber dafür sofort in Mindestpension gehen und wird fortan nie wieder von amtswegen mit Aufforderungen zur Arbeitssuche belästigt. Spass muss sein, sprach Wallenstein.
werter lepenseur!
AntwortenLöschenwenn diese regelung auch in österreich anwendung findet, werde ich mich darauf als präzedenzfall beziehen, wenn ich bei meiner steuererklärung auch etwas "flunkere" - mehr geld bei gleichzeitiger straffreiheit.
taugt mir.