von Fragolin
Der
Tiroler Wirt, der glaubte, seinen linken Bobo-Gästen ein besonderes
Geschenk zu machen, indem er eine Fotomontage mit Hofer und Strache
und der Behauptung, diese wären Nazis, in sein Fenster hängen ließ,
wurde nun also zu Schadenersatz und Unterlassung verdonnert.
Und die linke Filterblase schäumt über dieses politjustiziable
Fehlurteil des offenbar rechtsrechten Erfüllungsrichters des
Faschistenstaates, der angeblich
endgültig
die freie Meinungsäußerung
begräbt.
Witzigerweise sind es ja ausgerechnet die Linken, die anderen einfach
mal eben so Hass unterstellen, dann mit dem Spruch „Hass ist keine
Meinung“ den Mund verbieten und nur ihre eigene Ideologie gelten
lassen, die sich jetzt aufplustern, die Meinungsfreiheit würde in
Österreich abgeschafft. Fakt ist aber: nationalsozialistische
Wiederbetätigung ist ein in Österreich durch ein Gesetz im
Verfassungsrang verbotenes Verbrechen. Die Behauptung, jemand würde
solches betreiben, ist damit die Unterstellung einer schweren
Straftat, und das ist ebenso per Gesetz verboten.
Beispiel: Weil ich unseren Bürgermeister nicht leiden kann, hänge
ich einfach mal sein Bild in mein Geschäftslokal, wie er sich gerade
mit der Volksschulklasse ablichten lässt, und den lustigen Spruch
„Keine Kinderficker!“ darunter. Ist das Meinungsfreiheit? Na??
Keine Sorge, ich mache es nicht, selbst wenn es Gerüchte gäbe, dass
er den lieben Kleinen gerne den Popo tätschelt, denn ich bin kein
Feind meines Geldes.
Aber es ist genau der gleiche Fall. Aus reinem Wunsch, jemanden, den
man hasst, anzupissen, unterstellt man ihm einfach Straftaten. Das
Eine ist so strafwürdig wie das Andere. Beides sind Diffamierungen
und Rufschädigungen und gehören bestraft.
Putzig immer wieder das Mimimi der Linken, wenn mal einer der Ihren
für eine Straftat auch verurteilt wird. Denn Straftaten gegen
„Rechte“ sind ihrer Meinung nach legal.
Woran man erkennt, was diese Leute vom Rechtsstaat halten.
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