Freitag, 10. August 2018

Mimimi

von Fragolin

Der Tiroler Wirt, der glaubte, seinen linken Bobo-Gästen ein besonderes Geschenk zu machen, indem er eine Fotomontage mit Hofer und Strache und der Behauptung, diese wären Nazis, in sein Fenster hängen ließ, wurde nun also zu Schadenersatz und Unterlassung verdonnert. Und die linke Filterblase schäumt über dieses politjustiziable Fehlurteil des offenbar rechtsrechten Erfüllungsrichters des Faschistenstaates, der angeblich endgültig die freie Meinungsäußerung begräbt.

Witzigerweise sind es ja ausgerechnet die Linken, die anderen einfach mal eben so Hass unterstellen, dann mit dem Spruch „Hass ist keine Meinung“ den Mund verbieten und nur ihre eigene Ideologie gelten lassen, die sich jetzt aufplustern, die Meinungsfreiheit würde in Österreich abgeschafft. Fakt ist aber: nationalsozialistische Wiederbetätigung ist ein in Österreich durch ein Gesetz im Verfassungsrang verbotenes Verbrechen. Die Behauptung, jemand würde solches betreiben, ist damit die Unterstellung einer schweren Straftat, und das ist ebenso per Gesetz verboten.

Beispiel: Weil ich unseren Bürgermeister nicht leiden kann, hänge ich einfach mal sein Bild in mein Geschäftslokal, wie er sich gerade mit der Volksschulklasse ablichten lässt, und den lustigen Spruch „Keine Kinderficker!“ darunter. Ist das Meinungsfreiheit? Na?? Keine Sorge, ich mache es nicht, selbst wenn es Gerüchte gäbe, dass er den lieben Kleinen gerne den Popo tätschelt, denn ich bin kein Feind meines Geldes.

Aber es ist genau der gleiche Fall. Aus reinem Wunsch, jemanden, den man hasst, anzupissen, unterstellt man ihm einfach Straftaten. Das Eine ist so strafwürdig wie das Andere. Beides sind Diffamierungen und Rufschädigungen und gehören bestraft.
Putzig immer wieder das Mimimi der Linken, wenn mal einer der Ihren für eine Straftat auch verurteilt wird. Denn Straftaten gegen „Rechte“ sind ihrer Meinung nach legal.
Woran man erkennt, was diese Leute vom Rechtsstaat halten.

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