Samstag, 19. Mai 2018

Religion ist keine Ausrede

von Fragolin

Nachdem uns im Deutschlandfunk bereits eindrücklich erklärt wurde, dass der Ramadan ein alter deutscher Brauch ist, und zwar von einem gewissen Even Güvercin, was wahrscheinlich ein alter deutscher Name ist, zeigen uns nun die teutonischen Gebietsübernehmer, die streckenweise ja bereits die absolute Mehrheit zumindest in den urbanen Schulklassen übernommen haben, wo der Imam, der anscheinend ein alter deutscher Beruf ist, seinen Raki holt, dieses allbekannte altdeutsche Getränk. Außer natürlich im Ramadan. Denn wo die Muslime die Mehrheit erreichen, und in den urbanen Schulen sind wir inzwischen flächendeckend an diesem Punkt angekommen, fordern sie die sofortige Unterwerfung aller unter ihren vernunftbefreiten Götzendienst. Und man kann davon ausgehen, dass das Aufbegehren der Eiferer nur die Speerspitze ist, die die Wunde schlägt, durch die dann das Gift des Religionsfanatismus eingepumpt wird.

Und das sieht dann so aus, dass religionsfanatische muslimische Eltern (und das sind prozentuell weit mehr, als unsere Wellkammisten jemals wissen wollen) ihre Kinder zum strengen Fasten zwingen und dann fordern, die Schule dürfe auf gar keinen Fall irgendwelche Prüfungen oder Exkursionen durchführen. Kinder weigern sich, an Prüfungen teilzunehmen, weil sie durch das Fasten zu sehr geschwächt wären und manche klappen auch einfach zusammen. Und einige weigern sich auch, mathematische Gleichungen zu lösen, weil das Pluszeichen wie ein verhasstes Dhimmi-Kreuz aussieht.

Na gut, es gibt Recht und Gesetz und gäbe es noch einen Staatsapparat mit Eiern, dann gäbe es gar keine Diskussion darüber. Denn Religion ist und bleibt Privatsache und hat sich in keiner Weise auf die Umwelt auszuwirken. Und deshalb kann es nur folgende Antworten geben:

1. Wer an einer Prüfung nicht teilnimmt, schließt automatisch mit einem Fleck ab und darf diese entweder nachzapfen oder wiederholt die Klasse.
2. Eltern, die ihre Kinder dazu zwingen, sich Religionsregeln zu unterwerfen, die ihre Leistung einschränken oder gar ihre Gesundheit gefährden, gehören sofort hart sanktioniert.
3. Wer entkräftet oder gar kurz vor dem Kollaps ist und nicht mehr lern- und leistungsfähig, gehört sofort medizinisch versorgt und fallweise zwangsernährt.

Zur Zwangsernährung noch ein paar Punkte. Diese ist besonders bei Kindern vor der Pubertät sogar mit empfindlichen Strafen gegen die Eltern wegen Gefährdung der Gesundheit und des Wohlergehens ihrer Kinder zu koppeln. Denn die Aussagen dazu sind recht eindeutig:

Jeder Muslim entscheidet frei für sich selbst, ob und wie er die Gebote seiner Religion beachten möchte oder nicht.“
So weiß eine Website, die immerhin von der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wird, zu berichten. Damit haben wir schon einmal sichergestellt, dass es sich eben nicht um eine unabänderliche, nicht antastbare religiöse Pflicht handelt, die fremdbestimmt über einen Menschen gestülpt wird und ihm keine Wahl bis zum Tode lässt. Jeder Muslim entscheidet für sich und für seine Kinder, wie fanatisch die Regeln eines frühmittelalterlichen Kriegstreibers eingehalten werden und wie weit man sich und seine Kinder martert. Das entspricht voll und ganz unserem Verständnis von Religion als Privatsache: Niemand darf dadurch beeinflusst werden, jeder entscheidet nur für sich selbst, wie weit er welcher Religion folgt. Das verschont ihn nicht vor den Folgen der eigenen Verantwortung gegenüber anderen und für seine Handlungen.

In „News“ findet man auch einige interessante Aussagen, die sich immerhin auf den IGGiÖ als Quelle beziehen:
Auch gilt immer, dass man sich durch das strenge Fasten keinen gesundheitlichen Schaden zufügen darf.“
Wer durch das Fasten so geschwächt wird, dass er unter dem Druck der Pflicht geschwächt oder gar krank werden könnte, hat also nicht etwa seine Pflicht zu verweigern sondern kann vom Fasten ausgenommen werden oder zumindest Einschränkungen vornehmen.
Wer den Ramadan nicht einhält beziehungsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann, der darf laut IGGÖ die Anzahl der nicht gefasteten Tage im Laufe des Jahres nachholen.“
Es gibt also keinen einzigen Grund, warum auf dem bedingungslosen Fasten dergestalt bestanden werden muss, dass dafür Prüfungen verweigert werden. Die Kinder, ja die ganze Familie kann sehr wohl das Fasten auch auf einen anderen Zeitpunkt, zum Beispiel die Ferien, verschieben.
Man darf nicht vergessen, dass auch Nichtmulsime die Schule besuchen, und mit welchem Recht soll für diese jetzt die komplette Schul- und Ferienplanung über den Haufen geworfen werden, weil einige religionsfanatische Eiferer glauben, die Welt müsse sich einzig und allein um ihre Befindlichkeiten biegen?

Und immerhin kommt auch das selbstgefühlte Schwergewicht der muslimischen Gemeinschaft Aiman Mazyek hier zu Wort: „Die körperliche Unversehrtheit ist ein religiöses Gebot und steht noch über dem Fasten.“
Das interpretiere ich aber locker so, dass also jene Eltern, die ihre Kinder in gesundheitliche Gefahr bringen, weil ihnen ihr Götzendienst wichtiger ist als das Befinden der Kinder, sich gerade ein Ticket zum Scheitan geknipst haben. Da scheint es eine Klausel zu geben, dass das Übertreiben religiösen Eifers selbst dem Götzen der Halsabschneider irgendwann zu viel wird. Und damit ist jede Ausrede auf die Erfüllung dieser idiotischen ewiggestrigen Verhaltensregeln aus tiefster Vergangenheit schlicht und ergreifend eine Lüge, ein Betrug, ein Versuch durch das Vortäuschen religiöser Zwänge sich von irdischen Pflichten zu befreien.
Und genau so sollte es behandelt werden, nämlich mit der Androhung von Sanktionen, sollten die Eltern nicht augenblicklich aufhören, solch dreiste Forderungen zu stellen, und mit dem gnadenlosen Durchfallen durch die Prüfungen, sollten diese verweigert werden.

Ein Zwang zum Fasten kann und darf nicht von Außenstehenden ausgeübt werden.“
Abschlusswort der ditib.
Und die muss es ja wissen.
Also bitte: Forderungen abschmettern, Frechheiten ignorieren, Renitenz sanktionieren und Verstöße bestrafen. Der Islam ist eine Religion, und da gilt: Religion ist immer eine Privatangelegenheit und niemals eine Ausrede.
Das sind unsere Regeln, und die gehören nicht täglich neu ausverhandelt sondern sind in Jahrhunderten der Emanzipation von der Kirche gewachsen. Wer bei uns leben will, muss diese Regeln akzeptieren und respektieren oder muss sich eine andere Bleibe suchen.

1 Kommentar:

  1. Wenn das Fasten überhaupt einen Sinn machen soll, dann der, dass die Umwelt gar nicht merkt, dass gefastet wird. So zumindest die Richtlinie die im Christentum vom Stifter gefordert wird. Mehr "privat" geht nun wirklich nicht.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.