Freitag, 11. Mai 2018

Die Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates

von Fragolin

Weil es mir gerade so einfällt, unseren Gutmenschinnen gewidmet: Sie wollten die Edlen Wilden. Sie haben die Wilden bekommen und stellen nun fest, dass an denen gar nichts edel ist.

Einer dieser Hergewünschten ist der inzwischen zu einiger Berühmtheit gelangte Togolese, dessen Abschiebung von bis zu 200 recht frisch geschenkten Anti-Abschiebungs-Aktivisten erfolgreich neu ausverhandelt wurde. Inzwischen hat ihn die Polizei ja einkassiert, der Staat muss ja sein Gesicht, äh, also er muss ja wenigstens so tun als ob er noch ein Gesicht hätte, das zu wahren eine Hundertschaft ausrückt. Oder so.

Denn eigentlich, und das ist der Brüller an der ganzen Geschichte, ist die komplette Aktion inklusive der bevorstehenden aufwendigen Abschiebung nach Italien dermaßen für die Fisch‘, dass es graust. Es ist sinnlos. Inhaltslos. Komplett ohne jede Substanz. Denn:

Doch selbst nach einer Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer anstandslos wieder einreisen lassen müssen.“

Wie? Was? Wenn der extra abgeschoben wird und an unserer Grenze wieder auftaucht, wird der nicht postwendend zurückgewiesen sondern wieder vom wellkammistischen Empfangskommitee des lukrativsten Sammelbeckens der Glücksritter dieser Welt in die Arme geschlossen? Wieso? Es gibt doch geltendes Recht:

Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.“

Was in dem Gesetz steht? Naja, ziemlich deutlich:

(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden (Einreise- und Aufenthaltsverbot).“

Der Rest des Paragraphen regelt die Befristung. Hört sich erstmal recht eindeutig an, oder? Wie kommt es dann zu dieser Aussage:

Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.“

Das bedeutet also, dass auch dann, wenn ein aufrechter Ausreisebescheid besteht und der Mann reist nach vollzogener gewaltsamer Abschiebung wieder ein, dann muss man ihm sofort die Einreise gestatten, wenn er das Zauberwort „Asyl“ sagt. Der Schlüssel zu jedem Schloss; das Wort, das geltendes Recht außer Kraft setzt, die Universalformel.
Wie kann es aber dazu kommen? Wieso handelt die Polizei auf den ersten Blick gesetzeswidrig? Da kann ein zweiter Blick helfen:

Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom September 2015: Diese sieht vor, von einer „Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen“. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.“

Das muss man sich mal vorstellen, was das im Klartext heißt: Laut Gesetz, das vom demokratisch gewählten Parlament grundegesetzkonform beschlossen wurde, müsste die Polizei einen mit Einreiseverbot belegten Drittstaatsangehörigen an der Bundesgrenze abweisen. Laut mündlicher Weisung eines Innenministers, der nicht einmal mehr im Amt ist und dessen Anweisung das Parlament und damit den grundgesetzkonformen Weg ebenso umgangen hat wie Merkel mit ihrer bis heute nicht demokratisch legitmierten Entscheidung, internationales Vertragswerk und deutsches Recht außer Kraft zu setzen, wird dieses geltende Gesetz ausgehebelt. Die Keule, mit der der gesamte demokratische Rechtswerdungsprozess ad Absurdum geführt wird, heißt „humanitäre Gründe“. Eine Formel, die behauptetes „Menschenrecht“ vor konkretes Recht setzt.

Auch der neue Innenminister unternimmt nichts, diesen offensichtlich rechtswidrigen und grundgesetzfeindlichen Zustand zu beenden und das Recht in Deutschland vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen; man kann davon ausgehen, dass dies auf persönlichen Wunsch der pommerschen Matrone geschieht.
Ja, das ist Diktatur in Reinkultur, das ist Aushebelung und Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates.

Müßig, zu erwähnen, dass es ein ganz besonderer aber irgendwie historisch betrachtet typisch deutscher Treppenwitz ist, dass Kritiker des verfassungswidrigen Rechtsbruches eines selbstherrlichen Regimes ausgerechnet von diesem und seinen nützlichen Idioten als Demokratie- und Verfassungsfeinde verhetzt und zum Teil auch verfolgt werden.

3 Kommentare:

  1. Womit eigentlich die im dt. Grundgesetz beschriebenen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Widerstandsrechts der Bevölkerung erfüllt wären.

    FritzLiberal

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  2. Im grössten Freiluft-Cabaret der Welt gibt es nicht nur ständig neue Überraschungen, sondern auch freien Eintritt samt sattem Trinkgeld für den Gast. Das lässt sich sicher noch steigern.

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  3. Auch wenn es so wäre, hätte ich an einer neuen Einreise meine Zweifel. Er ist im sicheren Ausland und müsste bei geltenden Gesetzen dort den Asylantrag stellen. Jedenfalls verstehe ich es so... Wenn Sie da andere Informationen haben, können Sie mich gerne verbessern.

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