Freitag, 13. April 2018

Regeln der Scheidung

von Fragolin

Wir hatten bisher Regeln der Scheidung, die den Mann durchaus extrem schlechterstellten, da sie nur dazu dienten, ihn für den Rest des Lebens auf die einmal angenommene Rolle als Bezahltrottel festzuschreiben. Unter dem Vorwand der wirtschaftlichen Autarkie wird die Abhängigkeit vom Geld des Mannes auch noch gesetzlich fortgeschrieben. Doch diese Zeiten sind vorbei. Einige der Regeln des Zusammenlebens, die zur Freude grüner Dumpfbacken täglich neu mit unseren geschenkten Menschen ausverhandelt werden müssen, sind die Regeln der Scheidung. Man ging bisher zum Anwalt, wusch vor Gericht seine Dreckwäsche und ging dann als ausgeplünderter Mann und verbittert befriedigte Frau aus dem Gerichtssaal, sich den Rest des Lebens mit dem Kampf um jeden Augenblick mit den Kindern das Leben gegenseitig zur Hölle machend. Das ist spießig, teutonisch, ewiggestrig, geradezu unbunt.

Einen Vorgeschmack bekamen wir ja schon, als ein Alltagsbereichernder seine Ex-Erlebende mit den Haaren an die Anhängerkupplung seines Wagens zurrte und zu einer Sightseeing-Tour durch die Stadt aufbrach. Er hatte halt „eine Alte abschleppen“ irgendwie falsch verstanden, kann also durchaus als Integrationsfehler der einwanderungsunfähigen Kernteutonen oder unter Unfähigkeit der Deutschvermittelnden im unbesuchten Integrationskurs abgebucht werden. Mit fröhlichem Blutrot einer jämmerlich ums Leben Kommenden verschmierte Pflastersteine, das ist ein Orgien-Mysterien-Kunstwerk der Neuen Buntheit, das sich selbst ein Hermann Nitsch anscheinend bis jetzt nicht vorstellen konnte. Oder wollte. Wer will darauf schon verzichten?

Auch gut in Erinnerung ist die Übergabe der Verlassenden an die Gesetze der Schwerkraft, deren Geheimnis der gläubige Muslim schon lange entdeckt hat: Sie ist, wie sie ist, weil Allah sie uns so gegeben hat, damit jedes Ding an seinem Platze bleibt und man, wenn die Shisha-Pfeife vom Tisch rutscht, keine Leiter holen muss, um sie wieder vom Plafond zu pflücken. Und so übergab der durch eine Entscheidung eines phalluslosen Halbmenschen namens Weib in seiner Ehre schwer Gekränkte deren Körper der Physik seines Götzen, und dieser bewies seine ganze Größe und Herrlichkeit, indem er nicht etwa, wie man von einem Allbeherrscher erwarten könnte, die Ungetreue dahinschweben ließ, sondern indem er ihren Körper erdwärts zog und in göttlichem Zorn auf den Asphalt donnerte. Hätte man jetzt auch ohne Götzen schaffen können, aber erklär das mal einem Hirnverkleisterten, wie er auf höchste Weisung zu uns gehört.

Nun gab es also wieder einen solchen Fall neuer Scheidungsregeln. In Fortschreibung des fröhlichen Gesichtszerschneidens von Exfreundinnen in Drogeriemärkten wurde das Blutrot der Neuen Buntheit, die seltsamerweise nur aus drei bekannten Farben besteht, nämlich dem Schwarz der Burka, dem Rot des vergossenen Blutes und dem Gold der Asylgeschäftsgewinner, einmal mehr in aller Öffentlichkeit in unseren tristen Alltag der Alimenteverfahren und Wochenendregelungen gespritzt. Problem erkannt, Problem beseitigt: der progressive Mann von heute, also nicht dieser frauenunterdrückende und „Schatzi“-sagende alte weiße Sack, sondern der heißblütige und gernschnackselnde Afrikaner von Welt, braucht keinen Anwalt. Er hat eine Machete. Und eine reine, wundervolle Seele, in der sich noch nicht der eklige Dreck der Zivilisation und ihrer vielfältigen menschenverachtenden „Das tut man nicht!“ abgesetzt hat. Also schlitzt er fröhlich sein einjähriges Kind (war eh nur eine Tochter…) und dessen Mutterschlampe (war eh nur eine Deutsche…) mitten am Bahnhof auf und meldet dann auch noch den Vollzug der Ehrwiederherstellung der Polizei. Nicht ganz unbegründet darauf hoffend, den Migranten-, Rassen- und Traumatisiertenjoker ausspielen zu können und damit straffrei auszugehen.

Mal sehen, welche kreativen Ideen zum Ausverhandeln wir noch so bekommen werden. Nur eines wird der Neuen Buntheit bleiben: sie wird hauptsächlich nur durch eine Farbe sichtbar: Blutrot.

1 Kommentar:

  1. Nach Auffassung renommierter Rechtsgelehrter der Friedensreligion genügt dem rechtgläubigen Manne ein dreifaches deutliches "Ich verstosse dich!", um seine nunmehrige Ex in die Rub al Chali zu schicken. Nach neuesten Fatwas reicht es sogar, diese Verstossungserklärung per Fax, email oder SMS zu übermitteln. Der moderne Moslem nimmt ja gerne die Errungenschaften der ekeligen Kuffar an, wenn's dem eigenen Vorteil dient. Auch Sozialhilfe oder Weihnachtsgeld beispielsweise.

    Der erwähnte Herr aus dem Land Niger (94% Rechtgläubige, und auch sonst ein Shithole) hat vielleicht befürchtet, die Verstossungsformel würde ungebührlicherweise nicht ernst genommen und es bedürfe eindeutigerer Scheidungsmethoden.

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