Sonntag, 11. Februar 2018

Rotfunk

von Fragolin

Ach ja, der Rotfunk mal wieder. Diesmal in Tirol.
Ist ja gerade Wahlkampf dort, und da bietet sich ja mal wieder eine günstige Gelegenheit für den ORF, dem Verfassungsauftrag folgend wahr und neutral zu berichten.

Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, Artikel I, Absatz (2):

(2) Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation sind bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind, gewährleisten.

Dazu findet sich dann hier im
Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz),
§1 Abs.(3):

(3) Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten.“

So, und wie sieht das jetzt in der Praxis aus?
Selbst der „Standard“, gerne auch an vorderster Frontlinie in der Propagandaschlacht der Roten gegen ihren blauen Erzfeind, hat darüber berichtet.

Kurzbeschreibung: Ein ORF-Team begleitet den blauen Wahlkampf auf der Straße, wo es auch zu Dialogen mit den Menschen kommt. Einer davon, ein 86-Jähriger, mault irgendwas darüber, dass man ja heute nicht mal mehr „stinkender Jude“ sagen darf. Natürlich wird genau diese Gestalt vom ORF in den Bericht gebracht. Man sieht, wie der blaue Spitzenkandidat lächelt und nickt und blendet dann weg.

Blöd nur, dass nicht nur andere Dialoge, die sich nicht instrumentalisieren lassen könnten, einfach ignoriert werden, sondern auch eine Antwort der FPÖ-ler erfolgte, die dem Alten höflich aber bestimmt klarmachen, dass man sowas auch nicht sagt und alle Menschen gleiche Rechte und gleichen Wert haben. Das hätte jetzt nicht so gut zur Agenda gepasst, wurde also weggeschnitten.

Der Shitstorm in den sogenannten „sozialen Medien“, also diesen Jauchegruben unkontrollierter zerebraler Ausflüsse, gegen die angeblich typisch judenhassende und Nazis verstehende FPÖ, machte das Ganze aber so groß, dass die FPÖ nicht nur dagegen argumentierte sondern gegenüber dem ORF auch genug Druck aufbauen konnte, dass der Beitrag um die Aufnahmen nach dem Gezeter des Alten erweitert werden und in der ZIB in voller Länge gezeigt werden musste.
Und siehe da: der ORF hat sich gewissermaßen als „Lückenpresse“ betätigt und durch geschicktes Schneiden genau den Effekt erzielt, den er erzielen wollte.

Nur wenigen ist aber etwas ganz Essenzielles aufgefallen: die erwähnte Agenda, dieses bewusste Verfolgen eines bestimmten politischen Effektes, widerspricht ganz klar den oben erwähnten Vorgaben des ORF-Gesetzes betreffend Objektivität und Neutralität. Und ist somit ein offener Gesetzesbruch. Gesetzesbruch allerdings ist eine Straftat und als solche zu ahnden.

Man könnte jetzt fragen, wer das tun sollte, und gegen den mächtigen Staatsfunk Konsequenzen einfordern. Immerhin ist das ja kein Einzelfall, ich erinnere nur die schon länger hier politisch Interessierten an den Skandal um die Sendung „Am Schauplatz“ aus 2010, als der ORF zwei Neonazis mit Gebührengeldern bezahlt und ausstaffiert zu einer Strache-Veranstaltung karrte, dort als Statisten Naziparolen plärren ließ und das dann als „Reportage“ verkaufte. Zusätzlich wurde unterschlagen, dass sich die Beiden damit eine Abfuhr von Strache eingefangen haben und die FPÖ-Security sie rausgeschmissen hat. Die Bänder, die das beweisen könnten, werden seither vom ORF unter Verschluss gehalten.

Ja, einen gibt es, der das kann. Sogar muss. Weil er im Bundesverfassungsgesetz eindeutig dazu aufgefordert wird und Nichthandeln damit einen Verfassungsbruch bedeuten würde.
Art. II des bereits oben erwähnten Verfassungsgesetzes besagt eindeutig:

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“

Nun denn, ich bin gespannt, ob wenigstens diese Regierung keinen Verfassungsbruch begeht und sich des Themas ORF mit scharfem Auge annimmt. Und Konsequenzen durchsetzt.

2 Kommentare:

  1. Glauben Sie etwa, in Deutschland wäre es anders?
    In Schleswig-Holstein wurde ein AfD - Abgeordneter von einem grünen Technikversteher angezeigt, weil der im Ruhrgebiet aufgewachsene AfD´ler zu sagen gewagt hatte, man solle einen gewöhnlich aus Stahl bestehenden Zug, gemeint war im übertragenen Sinn der sogenannte Schulzzug, im Hochofen einschmelzen solle.
    Schwupp wurde von den bösgläubigen Grünen der Holocaust - Vergleich gezogen.
    Als Rechter kann man sagen was man will oder schweigen, es wird den Rechten zum Nachteil ausgelegt.
    Wolfgang Lederer,
    D`dorf

    AntwortenLöschen
  2. Gibt es denn in Österreich eine Fragestunde, ein öffentliches Portal, wo der einfache Bürger der Regierung solche Fragen vorlegen kann?
    Für alle anderen ersichtlich?

    Auch eine dem ORF nicht freundlich gesinnte Regierung wird im Normalfall einer Konfrontation ausweichen wollen.

    Wir Deutsche hoffen auf Euch.
    Allein schaffen wir das nicht mehr, weil Deutschland viel zu sehr im Fokus der Strippenzieher liegt und jede Abwehrbewegung auf breiter (linker) Basis gekontert wird.


    Gero

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.