Dienstag, 2. Januar 2018

»Facebook IST ein Problem.«

... schrieb Llarian in »Zettels Raum« vor ein paar Tagen. Und setzte fort:
Und zwar ein zunehmend großes Problem. Die Väter des Grundgesetzes, genauso wie auch die Väter anderer Verfassungen, haben zurecht erkannt, dass das Recht zur freien Meinungsäusserung nicht nur fundamental wichtig sondern auch schlicht konstituierend für jeden Staat sein muss, der sich Rechtsstaat nennen will. Das Recht zur freien Meinungsäusserung geht aber auch zwangsnotwendig damit einher, dass man diese Meinung öffentlich äussern kann. Wenn jemand beispielsweise isoliert in einer Zelle sitzt, dann ist das Recht nicht mehr vorhanden, denn niemand kann ihm zuhören. Wenn ich jemanden bei sich zuhause isoliere, ihm die Telefonverbindung kappe und ihm das Auto weg nehme, dann ist das Recht genauso theoretisch geworden, denn er kann es nicht mehr praktisch ausüben.

Staatliche Eingriffe in solche Freiheiten sind nicht zuletzt aus solchen Gründen extrem eingeschränkt und sind grundsätzlich gesetzlicher Kontrolle, insbesondere der Kontrolle durch die Verfassung, unterworfen.

Facebook ist dagegen eine private Firma, und damit gerade nicht der Verfassung unterworfen. Facebook muss sich weder der Meinungsfreiheit unterwerfen, noch gibt es irgendeinen Kontrahierungszwang, der Facebook verbieten würde, zu tun und zu lassen, was es will. Das wäre in einem freien Markt nicht weiter schlimm, Shell ist ja auch nicht gezwungen mir Benzin zu verkaufen, und ich kann eben zu Aral fahren, um welches zu holen. Facebook dagegen strebt eine Monopols-Situation in den sozialen Medien an. Und die Marktmacht von Facebook könnte nach derzeitigem Stand bald dazu genügen. Facebook wird zunehmend zu dem, was AT&T Mitte des letzten Jahrhunderts in den USA wurde, ein gigantischer Monopolist, dessen pure Macht und Größe genügt, um das Monopol durchzusetzen.

Auch das wäre noch nicht das Riesendrama, aber im Unterschied zu AT&T, hat Facebook nicht nur eine Kontrolle über die Technik ("die Syntax") sondern auch über die Inhalte ("die Semantik"). AT&T hat nie (zumindest nicht in größerem Umfang) kontrolliert was über ihre Leitungen gesprochen wurde, Facebook automatisiert das bis in jeden kleinen Satz hinein.
Was aktuell mit Beatrix von Storch gemacht wird, beweist schlagend, daß die Grenzen zur DDR 2.0 in Deutschland spätestens mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das per 1. Jänner 2018 in Kraft trat, überschritten wurden. Es beweist auch, daß die Untertanenmentalität in der deutschen Beamtenschaft offenbar nicht auszurotten ist: Figuren wie die im Kölner Polizeiapparat sind die charaktergleichen Nachfolger jener Polizeibeamten, die im Dritten Reich penibel die Einhaltung der Nürnberger Gesetze durchsetzten, oder willfährigst in der DDR »Boykotthetze« verfolgten.

Im Gegensatz zu den wirklich bedauernswerten, armen Schweinen von kleinen Polizeibeamten »an der Front«, die sich nur zu allzu oft — und immer öfter — mit marodierendem Musel- und Negermob auseinandersetzen müssen, sind es die Typen von Polizeijuristen und sonstigen -karrieristen, die mit parteipolitischer Hinterfütterung in bequemen Büros sitzen, und die servilen Gesinnungsbüttel für die in die Diktatur abgleitende Pseudodemokratie in Deutschland abgeben. »Scheiß-Bullen«, wie sie im Buche stehen ...


3 Kommentare:

  1. Kein Mensch wird gezwungen, sich auf Facebook oder Twitter oder sonst ein "Soziales Netzwerk" zu begeben. Auch Frau Storch nicht. Also ist nicht nur Facebook das Problem, sondern auch Frau Storch und alle die, die bedauernsweise keine anständige Kinderstube genießen durften.

    Und was die "Monopolstellung" von Facebook angeht: selbst wenn, so what? Kein Mensch ist existentiell auf ein "Soziales Netzwerk" angewiesenen und braucht es zum Überleben.

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  2. Da kann man nicht meckern, der verlinkte ZR-Artikel hat Stil - Zensor Llarian empört sich über Zensur.

    Es ist wirklich schwierig, keine Satire zu schreiben.

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  3. Cher "Konservativer",

    Kein Mensch wird gezwungen, sich auf Facebook oder Twitter oder sonst ein "Soziales Netzwerk" zu begeben. Auch Frau Storch nicht.

    Nein. Und 1938 war auch kein Jude in Deutschland verpflichtet, etwas an einen "Vollarier" zu verkaufen. Oder überhaupt an irgendjemanden.

    Darf ich Ihre geneigte Aufmerksamkeit auf einen Artikel des "Papsttreuen" lenken, der genau über dieses Thema handelt?

    Mich nicht an meiner Meinungsäußerung zu hindern, mich also nicht von meiner Apfelsinenkiste auf dem Markt herunterzuholen, ist noch etwas anderes, als mich in meiner Meinungsäußerung zu unterstützen, mich also beispielsweise mit einer Apfelsinenkiste auszustatten. Nur weil mir jemand keine Apfelsinenkiste gibt, heißt das noch nicht, dass er mich in meiner Meinungsfreiheit beschränkt. Wenn sich allerdings alle relevanten Apfelsinenkistenhändler dazu abstimmen, mir keine Apfelsinenkiste mehr zu verkaufen, das womöglich noch auf der Grundlage eines Gesetzes, das einen Apfelsinenkistenhändler haftbar zu machen versucht, falls ich auf meiner Kiste Ungesetzliches von mir gebe, dann sieht das schon wieder anders aus.
    (Hier weiterlesen)

    Lesen und darüber mal nachdenken — das wäre meine dringende Empfehlung für Sie, und als — angeblich — Konservativem sollte Ihnen das ja nicht so schwer fallen ...

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