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Von seiten der Links-Liberalen (um dieses Oxymoron zu verwenden) wird gerne argumentiert, offene Grenzen seien so etwas wie ein Ausweis für eine besonders liberale Grundhaltung, und solche Zeitgenossen, die für restriktive Einwanderungsregeln und einen konsequenten Grenzschutz eintreten, seien pöhse Feinde der Freiheit.
Von seiten der Links-Liberalen (um dieses Oxymoron zu verwenden) wird gerne argumentiert, offene Grenzen seien so etwas wie ein Ausweis für eine besonders liberale Grundhaltung, und solche Zeitgenossen, die für restriktive Einwanderungsregeln und einen konsequenten Grenzschutz eintreten, seien pöhse Feinde der Freiheit.
Das ist
natürlich völliger Unsinn. Die Absurdität der Gleichsetzung von „Open Borders“
mit „liberal“ zeigt sich bereits im Privatbereich: es gibt ein Grundrecht auf
Eigentum, und damit ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Umgekehrt
gibt es selbstverständlich kein Grundrecht für einen Dritten darauf, meine
Wohnung betreten zu dürfen. Völlig unabhängig davon, ob diese Person etwa selbst
obdachlos ist und dringend eine Wohnung benötigt. Im Gegenteil, der Versuch
eines Fremden, meine
Wohnung mit Gewalt zu betreten, stellt eine Verletzung meiner Grundrechte dar und
berechtigt mich zu entsprechenden Abwehrmaßnahmen. Ein verantwortungsvoller
Wohnungsinhaber wird außerdem seine Wohnung präventiv gegen den unbefugten
Zutritt von Fremden schützen, etwa durch Sicherheitstüren, eine Alarmanlage,
etc.
Die Sachlage
ist im öffentlichen Bereich durchaus vergleichbar. Ein Staat besteht im
wesentlichen aus einem Staatsgebiet (mit definierten Grenzen) und den
Staatsbürgern. Sämtliche Einrichtungen eines Staates werden von den
Staatsbürgern finanziert. Kein einziges öffentliches Gebäude würde existieren ohne
Steuern, die von den Bürgern eingehoben werden. Kein einziger Beamter würde
seinen Dienst versehen, würde er nicht sein Gehalt beziehen, das wiederum von
den Steuern der Bürger stammt. Man kann somit zu Recht folgern, dass die Bürger
die Eigentümer des Staates bzw. die Auftraggeber der Staatsangestellten sind.
Liberalität
bedeutet nun, dieses Eigentum der Bürger vor dem Zugriff von Fremden zu
schützen. Eine verantwortungsvolle Regierung, die die Werte des Liberalismus
hochhält, wird daher die Grenzen des Staates präventiv gegen den unbefugten
Zutritt von Fremden schützen. Fremde, denen es dennoch gelingt, illegal in das
Staatsgebiet zu gelangen, sind umgehend zu entfernen. Es ist eben genau keine
Liberalität, durch falsch verstandene Nachsicht tausende und abertausende
Illegale ins Land zu lassen und sie hier mit Sozialleistungen zu versorgen;
dies stellt vielmehr einen Verstoß gegen das Grundrecht der Staatsbürger auf
ihr Eigentum dar und ist somit per se anti-liberal.
Die Versorgung
von „Flüchtlingen“, „Schutzsuchenden“ und mit welchen Newspeak-artigen Floskeln
illegale Einwanderer neuerdings bezeichnet werden, darf also nicht mit
staatlichen Mitteln (vulgo Steuergeldern) erfolgen. Sehr wohl zulässig ist
selbstverständlich der Einsatz von Spenden für solche Zwecke. „Schutzsuchende“
können dann, nach Kontrolle durch die Exekutive, einzeln ins Land gelassen
werden, falls Freiwillige bzw. Organisationen garantieren, sämtliche
Unterhaltskosten für die betreffende Person zu bestreiten. Staatliche
Subventionen an solche Organisationen sind dann selbstverständlich, analog zur
direkten Versorgung, unzulässig.
Nun gibt es eine Ausnahme von dieser Regel: Flüchtlinge, die Anspruch auf Schutz lt. Genfer Konvention haben. Das entsprechende Abkommen wurde vom Staat Österreich unterzeichnet und man kann somit argumentieren, die Versorgung dieser Flüchtlinge wäre auch eine staatliche Aufgabe. Nun ist diese Konvention jedoch sehr restriktiv ausgelegt und zielt auf Schutz vor persönlicher Verfolgung ab; Flüchtlinge aus Kriegsgebieten etwa werden davon nicht erfasst, von Wirtschafts“flüchtlingen“ gar nicht zu reden. Dazu kommt noch, dass lt. Dublin III – Verordnung ein Flüchtling sein Asylansuchen im ersten sicheren Drittstaat abzugeben hat. Somit dürfte die Anzahl von echten Flüchtlingen in Österreich überschaubar sein.
Nun gibt es eine Ausnahme von dieser Regel: Flüchtlinge, die Anspruch auf Schutz lt. Genfer Konvention haben. Das entsprechende Abkommen wurde vom Staat Österreich unterzeichnet und man kann somit argumentieren, die Versorgung dieser Flüchtlinge wäre auch eine staatliche Aufgabe. Nun ist diese Konvention jedoch sehr restriktiv ausgelegt und zielt auf Schutz vor persönlicher Verfolgung ab; Flüchtlinge aus Kriegsgebieten etwa werden davon nicht erfasst, von Wirtschafts“flüchtlingen“ gar nicht zu reden. Dazu kommt noch, dass lt. Dublin III – Verordnung ein Flüchtling sein Asylansuchen im ersten sicheren Drittstaat abzugeben hat. Somit dürfte die Anzahl von echten Flüchtlingen in Österreich überschaubar sein.
All jene, die Liberalität mit Masseneinwanderung
von angeblichen „Flüchtlingen“ gleichsetzen, sind somit aufgerufen, durch
Einsatz eigener finanzieller Mittel ihre angeblich liberale und humane
Grundhaltung durch harte Fakten unter Beweis zu stellen. „Put your money where
your mouth is“, eine äußerst treffende Redewendung.
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