In den Vorbemerkungen zur Studie bin ich auf Seite 2 über folgendem
Passus gestolpert, »Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem
Asylverfahren („international/national Schutzberechtigte und
Asylberechtigte“) werden in der PKS
unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Sie
können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden.«
Als erstes stellt sich die Frage, wie viele Personen sich hinter
diesen behördlichen Umschreibungen verstecken. Die Beantwortung stellte
sich jedoch schwieriger heraus als gedacht, da das BKA andere
Begrifflichkeiten als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
verwendet.
Warum das BKA hier andere Begriffe benutzt, ist eine entscheidende
Frage, ist dies einem anhaltendem Behörden-Chaos geschuldet oder handelt
es sich um eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit, um die eigene
Statistikmanipulation zu verschleiern?
Es bedurfte mehrere Anfragen an die Pressestelle des BKAs, die sich
zudem über Wochen hinzogen, um eine genaue Definition der einzelnen
Flüchtlingsgruppen in Erfahrung zu bringen, die das BKA nicht in der
Studie zur Flüchtlingskriminalität erfasst. Im Anschluss lieferte die
Pressestelle des BAMF die exakte Personenanzahl, die sich hinter den
Umschreibungen des Bundeskriminalamtes verstecken, denn das BKA selbst
behauptete nicht über diese Zahlen und Kenntnisse zu verfügen. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortete die angefragten
Zahlen, indem sie die Zahlen aus der Bundesdrucksache 18/11388 des Deutschen Bundestages verwendete.
Ein Dokument welches sicherlich auch dem BKA bekannt sein dürfte.
Bei der Bundesdrucksache handelt es sich um eine Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, über in
Deutschland lebende Flüchtlinge zum Stand des 31. Dezember 2016.
BKA-Studie verliert jegliche Aussagekraft
Im Anschluss folgen ausschließlich Flüchtlingsgruppen, die in der
BKA-Studie zur Flüchtlingskriminalität, nach eigenen Angaben des BKA, nicht berücksichtigt werden:
39.783 Personen mit einer Asylberechtigung,
452.023 Personen mit Flüchtlingsschutz,
37.301 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG und
73.506 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz).
Dies ergibt in der Gesamtsumme 602.613 Flüchtlinge, die in
der BKA-Studie »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild
2016« vorsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Jede Straftat, jede Vergewaltigung, jede sexuelle Belästigung, jede
Messerstecherei, jede Körperverletzung, jeder Raub, jeder Totschlag und
jeder Mord, den einer dieser 602.613 Flüchtlinge begeht, wird dadurch in
der BKA-Statistik zur Flüchtlingskriminalität nicht aufgeführt.
Die Taten werden so vor der Öffentlichkeit vertuscht.
Jetzt werden die Mutti-Trolle hier im Blog gleich wieder über »Pauschalurteile gegen Flüchtlinge« geifern und sonstigen Antifa-Newspeak absondern. Sollen sie ruhig. Die Wahrheit wird trotzdem ans Licht kommen. Hoffentlich vor der Wahl, spätestens nach der Wahl. Sollte letzteres eintreten, wünsche ich jedem einzelnen dieser Trolle ein höchstpersönliches Bereicherungserlebnis. Sie hätten es redlich verdient ...
Danke. Es gibt sorgfältige Analysen öffentlich zugänglicher Daten, z.B. von Herrn Renz, die ganz klar, und zwar in Abhängigkeit von Delikt und Herkunftsland, eine zum Teil erheblich erhöhte Kriminalitätsrate zeigen. Das gilt auch, wenn man Alter und Geschlecht in Rechnung stellt. Allerdings muss man über a) genügend Intelligenz, b) genügend Willen zu intellektueller Sorgfalt und Redlichkeit verfügen, um das zu würdigen. Ich selbst habe ebenfalls von etlichen Monaten derartige Rechnungen angestellt und kam zu einem ähnlichen Ergebnis.
AntwortenLöschenEs geht nicht darum, ob alle sog. Flüchtlinge kriminell sind. Es geht darum, ob sich unter ihnen überproportional viele Kriminelle finden. Genau das ist angesichts der überwiegenden Herkunft aus gewaltaffinen Gesellschaften und der Tatsache, dass die Abwesenheit aller Kontrollen eine Einladung für Kriminelle ist, zu erwarten. Für bestimmte nordafrikanische Länder ist ungefähr die Hälfte der sog. Schutzsuchenden bereits polizeilich auffällig geworden. Daher ist es auch kein Vorurteil, solchen Leuten gegenüber vorsichtig zu sein; es ist gesunder Menschenverstand.
Es geht ferner darum, was die Konsequenzen für die Gesellschaft sein werden; ein Anteil von 5% Plünderungsbereiten unter 2 Mio. genügt bereits, im Ernstfall eines Kontrollverlustes (Ausfall der Stromversorgung etc.) das Chaos auszulösen. Die Ableugnung dieser Tatsachen und rationalen Befürchtungen ist inzwischen komplett lächerlich, ja wahnhaft. Zu viele Leute, die nie in ihrem Leben für etwas kämpfen mussten und das Mitheulen in der Gutmeute als Kampf zählen, halten Wohlstand, friedlichen Umgang miteinander, soziale Absicherung und zivilisatorische Standards für selbstverständlich und sozusagen frei ausgebbar, und nicht etwas, das leicht wieder verlorengehen kann. Und unter den gegebenen Umständen vermutlich verloren gehen wird, und zwar in viel kürzerer Zeit als sich das der typische Boniot wird träumen lassen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor: http://www.freiewelt.net/blog/fluechtlingskriminalitaet-ii-10070348/ und: http://www.freiewelt.net/blog/fluechtlingskriminalitaet-10069458/
AntwortenLöschenFür mich sieht es nach Schönfärberei aus, was mich nicht wirklich verwundern kann. Staatsversagen ist "eingebaut" und dazu gehört immer Abwiegeln, beschwichtigen und mindestens mal Überschrift und Zahlen "trennen".....
Werter Le Penseur,
AntwortenLöschenes zeigt sich doch (zumindest in den Umfragen, die selbstredend immer cum grano salis zu lesen sind), daß auch diesmal die Blockparteien CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP wieder deutlich über 2/3 der Wahlschafstimmen erhalten werden; ergo: Die Propaganda zieht nach wie vor - bis zum mulitkulturellen Endsieg des Guten...
Ist ja hierzulande mit SPÖVP/Neos/Grünen nicht anders.
Tomj
Brutal " Die Propaganda zieht nach wie vor - bis zum mulitkulturellen Endsieg des Guten..."
AntwortenLöschentraurig und so wie es aussieht zu wahr....