Dienstag, 29. August 2017

Urlaubsgespräche

Unlängst in einem Strandgepräch. Ich: »Sind unsere Politiker eigentlich völlig blind und taub?« Ironisch lächelndes Konter meines Gesprächspartners: »Sie meinen wohl „gehörlos“, denn „taub“ darf man ja heute nicht mehr sagen!«

Ja, warum eigentlich nicht? Weil »taub« angeblich »diskriminierend« wäre? Bullshit! Natürlich hat »taub« auch eine — übertragene — Nebenbedeutung, nämlich »wertlos« (»taubes Gestein«), und die »Taubnessel« zeigt in ihrem Namen an, daß sie eben nicht brennt. Und?

Aber deshalb — »gehörlos« …? Was soll der Unsinn! Dann wären Blinde — weil es ihnen am Gesichtssinn mangelt, so wie den Tauben eben am Gehörsinn — in Zukunft »gesichtslos« zu nennen? Und wessen Geruchssinn nicht funktioniert als »geruchlos«? Und sonst geht’s noch gut?!

Nochmals: was soll dieser Unsinn! Sicherlich ist es nicht nötig (und ich gebe zu, daß auch auf diesem Blog in der Hitze der berechtigten Polemik hier gefehlt wurde und wird!), jede kritische Aussage mit einem »Arsch!«, »Trottel!« (und dergleichen) zu garnieren. Aber die heutige schönrednerische Sprachverfälschung, die keine plastischen Ausdrücke mehr gestattet, sondern teils — vom Genderwahnsinn befallen — ebenso bläßlich wie falsch von »Lehrenden« (statt Lehrern) und »Studierenden« (statt Studenten) spricht, und sich andernteils in Euphemismen ergeht, weil eine direkte Bezeichnung »diskriminierend« wäre, ist einfach unerträglich!

Auch die ständigen Neologismen, wie z.B. den altbekannten, veritablen Wolkenbruch als »Starkregen« zu titulieren — nochmals: was soll der Schwachsinn? Reden wir künftig von »Schwachregen« statt von Nieseln, steigern dies zu »Normalregen«, wenn wir schlicht und einfach Regen meinen, bis hin zum »Starkregen«? »Doppelplusungut« von 1984 läßt grüßen …

Und unsere p.t. Juristen aus der Legistiksektion unseres Justizministeriums planen bereits eine sprachliche »Neufassung« des alt-ehrwürdigen ABGB … und mir schwant Schreckliches! Franz Edler von Zeiller, der es geschaffen hatte, hat 1811 natürlich das Juristendeutsch seiner Zeit geschrieben — aber eben ein knappes, klar verständliches, unverblümtes. Über zweihundert Jahre lesbar gebliebenes. Und er umriß in seinem Gesetz bspw. die Gruppe der nicht Geschäftsfähigen mit den Worten: »Wahn- und Blödsinnige«. Jeder kann sich darunter etwas vorstellen: Leute mit unüberwindlichen Wahnvorstellungen einerseits, und solche mit einem IQ unter Raumtemperatur sollen zu ihrem und der Allgemeinheit Schutz keine Rechtsgeschäfte wirksam tätigen können. Ich will gar nicht wissen, welche geschraubte Definition, die um diese klaren Begriffe herumeiert (als ob ein »Blödsinniger« deshalb gescheiter würde, weil man ihn als »intellektuell Herausgeforderten« bezeichnet) uns da künftighin ins Haus steht!

Sprache entwickelt sich. Wie eben alles in der Welt … ja, wissen wir! Aber eine Kritik an der einfach unsinnigen Richtung, in der sie derzeit gezielt (denn das geschieht nach Plan, nicht durch »natürliche« Anpassung und Änderung) entwickelt — ach, was heißt: verschandelt! — werden soll … … die wird doch noch erlaubt sein, oder?

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