Sonntag, 16. Juli 2017

Inquisition

von Fragolin

Es ist ja nun schon einige Jahre her, dass der letzte Ketzer von der Heiligen Inquisition angezeigt und einem weltlichen Gericht verurteilt wurde. Man könnte glauben, ganz besonders die ach so progressiven, zukunftsersehnenden und vergangenheitsverabscheuenden Linken würden sich eine Rückkehr in solch interessante Zeiten nicht unbedingt wünschen, aber man kann sich offenbar täuschen. Jedenfalls bejubeln sie in ihren üblichen Gegen-Rechts-Filterblasen die Verurteilung eines Tiroler FPÖ-Mandatars wegen, festhalten, es wird mittelalterlich, „Herabwürdigung religiöser Lehren“.

Über Gotteslästerung, Spaghettimonster und Gesinnungsjustiz hier.

2 Kommentare:

  1. Sehr erhellendes hat der Gründer einer nicht gerade kleinen Religionsgemeinschaft über die Lästerung gegenüber Gott und den Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft gesagt.
    "Alle Lästerungen werden den Menschen vergeben, nur die Lästerung wider den hl. Geist werden nicht vergeben!"
    Damit ist für mich, als Angehöriger dieser Religionsgemeinschaft, alles über Lästerungen gesagt. Egal wie ein Staat darüber denkt.

    AntwortenLöschen
  2. Werter Gerd Franken,
    exakt das ist es: es geht den Staat überhaupt nichts an! Er braucht gar nicht darüber denken. Es kann ihm egal sein, ob Allah es einem Menschen verzeiht, sein Bodenpersonal als Idioten zu bezeichnen. Das ist eine Sache zwischen Allah und dem, der gar nicht an ihn glaubt, geht den angeblich säkularen Staat aber exakt gar nichts an. Daher ist so ein menschenrechts- und damit verfassungswidriges Gesetz in Österreich sofort abzuschaffen.
    MfG Fragolin

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.