Montag, 26. Juni 2017

Eh klar!


Offenbar Vergewaltigung am Donauinselfest verhindert


34. DONAUINSELFEST IN WIEN: †BERSICHT  HUBSCHRAUBE

Polizisten haben am Samstagabend am Wiener Donauinselfest offenbar eine Vergewaltigung verhindert. Sie zerrten den 18-jährigen Täter, der bereits auf der 21-Jährigen saß und ihr T-Shirt gewaltsam entfernt hatte, vom Opfer und nahmen ihn fest. Die junge Frau blieb körperlich unverletzt. Die Staatsanwaltschaft setzte den Afghanen am Sonntag auf freien Fuß. [...]

Zuvor war der Sachverhalt dem Journalstaatsanwalt von der Polizei mündlich geschildert worden. Dieser musste sofort entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen, erklärte Behördensprecherin Nina Bussek. "Bei dieser Schilderung war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist", sagte Bussek. Außerdem handelt es sich beim 18-Jährigen um einen jungen Erwachsenen, bei dem noch strengere Maßstäbe für die Verhängung von Untersuchungshaft vorliegen.
Wer hätte denn auch eine andere Vorgangsweise erwartet ...?


4 Kommentare:

  1. Allein, dem Typen einfach so zu glauben, er sei erst 18, setzt - höflich ausgedrückt - eher unterdurchschnittlich ausgeprägte intellektuelle Fähigkeiten voraus.

    FritzLiberal

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  2. Eine dazu passende Geschichte:
    https://www.wochenblick.at/kriminelle-migranten-haben-die-56-jaehrige-endgueltig-gebrochen/

    "Am helllichten Tag ging Maria K. mit ihrem sieben Jahre alten Hund an der Traun spazieren, als sie plötzlich von hinten ein Mann überfiel. Er versuchte, sie ins Gebüsch zu zerren, doch scheiterte an dem treuen Vierbeiner, der sein Frauchen verteidigte. Der Mann flüchtete dorthin, wo er herkam: Ins nahegelegene Asylheim. Schnell wurde der Täter ausgeforscht, denn der Afghane, Mitte Zwanzig, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

    Als wäre es selbstverständlich, gab er die Tat zu und rechtfertigte sich beim nachforschenden Polizisten damit, dass es ja hier im Heim keine Frauen gäbe. Als Höhepunkt seiner Unverschämtheit zeigt er dann Maria K. sogar an. Ihr Hund hätte ihn angeblich gebissen, was Maria jedoch bestreitet. Aus Angst, sie könnte ihr Haustier verlieren, ließ auch sie ihre Anzeige wieder fallen."

    Bösartige Menschen - von denen ich mich selbstverständlich in aller Form distanziere - würden jetzt vielleich meinen, der Hund hätte den Täter gleich richtig beißen sollen, z.B. die Gurgel durch.

    Ich denke mir manchmal - wenn es stimmt, dass das Pendel immer auch wieder in die andere Richtung ausschlägt, können gewissen Kreise sich auf einiges gefasst machen.

    FritzLiberal


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  3. Now here nowhere27 Juni, 2017 10:49

    Diese spezielle deutsche Rechtsprechung, dass z.B. ein Einbrecher milder bestraft wird als der Wohnungs- bzw. Hauseigner, dessen Hund diesen Einbrecher in Erfüllung seiner Rudelrevierschutzpflicht dann 'packte', dürfte allgemein bekannt sein.

    Das ist übliche Praxis im Pseudo-Rechtsstaat, der exotische Vergewaltiger und Totschläger frei lässt, um in den Gefängnissen Platz für einheimische Schwarzfahrer und GEZ-Verweigerer zu haben.

    Wer immer noch an eine irgendwie 'gerechte' Justiz glaubt, der ist ein naiver Dummkopf, denn deren regierungskonform weisungsgebundene Unabhängigkeit ist nur eine Fata Morgana wie jene orientalisch wüstenhafte Illusionsblase, die jede Realität bis zur Unkenntlichkeit verzerrt und ins tödliche Gegenteil verklärt, bis der getäuschte Wanderer neben dem unerreichbaren Scheinwasser der heiß wabernden Luftspiegelungen elend verdurstet.

    Auch unsere angeblich blühenden Landschaften sind auch oft nur trügerische Sümpfe, die jeden, der sie allzu zu vertrauensselig betritt, in den morastigen Abgrund ziehen.

    Wer jemals mit der deutschen Justiz zu tun hatte, die nach 45 wie das Militär und die Politik ja aus alten Nazibeständen bestand und ab 90 dann mit Stasiexperten nachgerüstet wurde, der weiß, wovon ich spreche.

    Diese Im-Namen-des-Volkes-Typen bringe dich je nach Regime in den Knast oder auch an den Galgen, auch wenn sie genau wissen, dass du menschenrechtlich unschuldig bist. Die gehorchen nur der jeweiligen Regierungsideologie, und wenn die "Finger weg vom Islam" befiehlt, dann urteilen die engagierten Paragrafenbüttel aus Sorge um ihre Karriere oft sogar im vorauseilenden Gehorsam stets in diesem Sinne. Fazit: Milde Sanktionen für islamische Schwerkriminelle, harte Bestrafung für indigene Ordnungswidrigkeiten.

    So erzieht man ein seiner Herrschaft hündisch ergebenes Kötervolk durch Prügel dazu, seine eigene Auslöschung durch Masseneinwanderung ungebildeter Wilder nicht nur zu dulden, sondern sogar zu lieben.

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  4. Putzig finde ich Leserkommentare zu solchen Meldungen, in denen eine Verschärfung der Strafgesetze gefordert wird, um in Zukunft auch Afghanen, angebliche "Syrer", Nafris etc. einsperren zu können.

    Was aber nichts am grundlegenden Problem ändern wird: Der höchst selektiven Anwendung der Gesetze durch die karriereorientierten, den herrschenden Oligarchen jederzeit devoten, Richtern und Staatsanwälten.

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