von Fragolin
Die
Gemeinsamkeit:
In
beiden Fällen, in diesem
wie in diesem,
werden Menschen einfach so mal eben auf ein Gleis getreten, kurz
bevor ein Zug einfährt. In beiden Fällen besteht für das Opfer
neben der Traumatisierung extreme Lebensgefahr. In beiden Fällen
sind die Täter sturzbesoffen.
Der
Unterschied:
In
diesem
Fall gehen die Täter, sogenannte „Flüchtlinge“, schon nach
einem Tag wieder frei und werden auf freiem Fuß wegen „gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr“ angezeigt, da sie ja einen „festen
Wohnsitz“ hätten und eine Tötungsabsicht nicht nachgewiesen
werden könne (man schubst halt eben Leute aufs Gleis, um den
Bahnverkehr zu stören und nicht um sie umzubringen). Die Frage, ob
den Behörden die wahre Identität der Täter bekannt ist und was
diese daran hindern sollte, einfach bei Nacht und Nebel abzuhauen und
im nächsten Bundesland als „neuer Flüchtling“ wieder
aufzutauchen, bleibt unbeantwortet.
In
diesem
Fall handelt es sich um eine Ungarin mit eindeutiger Identität. Ihr
fehlt somit der „Flüchtlingsbonus“. Sie wird deshalb sofort in
Untersuchungshaft genommen und wegen Mordversuch angeklagt.
Wenn zwei das
Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.
Zugeben
muss man, dass nur zwei Tage später auf Grund des medialen Echos und
des unüberhörbaren Aufschreis aus der Bevölkerung die Täter aus
Sachsen doch noch festgenommen wurden und in U-Haft sitzen. Die
Staatsanwaltschaft, deren Ansehen extrem gelitten hat, änderte
scheinbar erst auf Druck von außen den Tatvorwurf in „versuchten
Totschlag“, was von Tatschwere und möglichem Strafrahmen trotzdem
noch immer weit unter „Mordversuch“ liegt.
Aber
ein unguter Geruch haftet der Causa an. Für mich ist beides
versuchter Mord. Und nicht durch Suff entschuldbar.
Mal
sehen, ob man irgendwann etwas über die Urteile erfährt...
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