Mittwoch, 26. April 2017

Darf man einen Bundespräsidenten als Trottel bezeichnen?

Nein, natürlich nicht, denn das wäre als Beleidigung strafbar! Und wenn ein Bundespräsident sich wie folgt äußert?
"Es ist das Recht der Frau sich zu kleiden wie auch immer sie möchte, das ist meine Meinung dazu. Im übrigen nicht nur die muslimische Frau, jede Frau kann ein Kopftuch tragen", sagte Van der Bellen. Für Aufregung sorgt aber vor allem folgender Satz: "Und wenn das so weitergeht, bei dieser tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, wo wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen. Alle, als Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun."
Auch dann ist die Bezeichnung als Trottel strafbar. Weitaus besser und jedenfalls straflos wäre die spontane Reaktion einer Leserin, die da meinte:
"Herr Van der Bellen, warum gehen Sie nicht mit gutem Beispiel und einem Kopftuch voran?"
Stellt sich LePenseur gerade recht amüsant vor ...


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P.S.: sorry, aber trotz Urlaubs konnte diese Steilvorlage von UHBP einfach nicht ausgelassen werden

2 Kommentare:

  1. Stellt sich LePenseur gerade recht amüsant vor ...

    https://eulenfurz.files.wordpress.com/2017/04/van-der-bellen-kopftuch.jpg

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  2. Köstlich!

    Wenn Sie erlauben: das muß hier veröffentlicht werden!

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