Nun, gemach ... Manch angeblicher Wahn hat sich als Sinn entpuppt, wenn Sinn mit professoraler Akribie sich damit beschäftigte. Freilich noch öfter entdeckte Sinn in angeblichem Sinn (bzw. der Geldmengen- und Zinspolitik der EZB) ... nichts als Wahn. Interessant also, was ein ausgewiesener Nationalökonom von Rang über Trumps mit entsetzter Schnappatmung aufgenommenen Steuerpläne zu vermelden weiß:
Seine Steuerpläne sind raffiniert, nicht schockierend30. Januar 2017 |
Der neue US-Präsident hat die deutschen Autobauer mit der Bemerkung schockiert, dass die Importe der USA mit einer Steuer von 35 Prozent belastet werden sollen. Bei genauerem Hinsehen ist der Vorschlag aber weniger abenteuerlich, als er auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn vermutlich sind die 35 Prozent nicht als Importzoll zu verstehen, wie viele meinen – sondern als Teil eines neuen, an die Mehrwertsteuer erinnernden Steuersystems. Die USA haben nämlich die Möglichkeiten für Zölle, die ihnen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gewährt, bereits weitgehend ausgeschöpft. Den derzeit im Durchschnitt vorliegenden Importzoll von etwa 2,5 Prozent können sie kaum noch erhöhen. Und aus dem GATT und der Welthandelsorganisation WTO auszusteigen wäre selbst für einen wagnisbereiten Wirtschaftsboss wie Donald Trump ein riskantes Unterfangen.
Was hinter der Ankündigung stehen könnte, ist vielmehr ein Mechanismus des Grenzausgleichs einer neuen (realwirtschaftlichen) Cashflow-Steuer. Eine solche Steuer hat Paul Ryan, der republikanische Sprecher des Repräsentantenhauses, 2016 (nicht ohne Abstimmung mit Trump) als Ersatz für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen.
Bei näherer Betrachtung erweist sich die Sachlage bisweilen völlig anders, als sie auf den oberflächlichen ersten Blick aussah ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.