Samstag, 8. Oktober 2016

Bekotzenswertes (3)

Haft für 30-Jährigen nach "Liebesbeziehung" mit Elfjähriger


Symbolbild
Symbolbild / Bild: (c) APA/HERBERT NEUBAUER  

Ein Security-Mitarbeiter, der mit einer Elfjährigen durchbrannte und mehrmals Sex mit ihr hatte, wurde in Wien verurteilt. "Ich hab' sie nach wie vor gern", sagte er vor Gericht.
 (DiePresse.com

Wegen einer "Liebesbeziehung" mit einer Elfjährigen ist ein 30-jähriger Wiener am Dienstag im Landesgericht zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. [...]

"Wie soll's weiter gehen?", wollte Richter Christoph Bauer am Ende vom Angeklagten wissen. Dieser bezog die Frage primär auf seine Beziehung zu dem Mädchen: "Es kann nimmer weitergehen." "Gibt's noch Gefühle?", hakte Bauer nach. "Die hab' ich. Ich hab' sie nach wie vor gern", gestand der Angeklagte. Er werde aber "versuchen, ein neues Leben anzufangen".
Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren schienen dem Senat zwei Jahre angemessen. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher unbescholtene Security-Mitarbeiter bedingt nachgesehen. Die dreimonatige U-Haft wird auf die Strafe angerechnet. Das Mädchen, das sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, bekam als Privatbeteiligte 2.000 Euro zugesprochen. "Es ist klar, dass Sie nicht der klassische Kinderschänder sind", hielt der Richter in der Urteilsbegründung fest. Mit einer "Bagatellstrafe" könne in diesem Fall aber auch nicht vorgegangen werden..
(DiePresse [abgeschrieben von APA] vom 4.10.2016)

So weit, so ungut. Ein Dreißgjähriger hat nicht mit einer Elfjährigen zu bumsen, das sollte jedem klar sein (außer unseren lieben Muselmaniacs natürlich, die es ja ganz vorbildlich finden, daß ihr toller "Prophet" im zarten Alter von 56 seine 9-jährige Aischa gepoppt hat, und deshalb in vielen ihrer Staaten bis heute das Ehefähigkeitsalter daran orientieren ...).

Nur möge mir das Hohe Gericht doch, bitteschön, eines erklären: vor nicht allzu langer Zeit stand ein anderer Fall zur Verhandlung. Eine 42-jährige Wiener Handballtrainerin, die 2011 eine ebenfalls "einverständliche" sexuelle Beziehung mit einem 13-jährigen Buben hatte, bekam 22 (anstatt: 24) Monate Haft, und diese zur Gänze (!) nur bedingt ausgesprochen. Sie gab außerdem im Prozess an, daß sie die Beziehung trotz Verurteilung fortführen wolle. Die Richterin führte damals bei der Urteilsverkündung aus, daß die Strafe aus "generalpräventiven Gründen" so hoch ausgefallen sei.

Aha. Wenn ein 30-jähriger Mann ein 11-jähriges Mädchen einvernehmlich poppt, dann gibt es (obwohl er vom Tatbild nicht der "klassische Kinderschänder" ist, diese verbotene Beziehung auch nicht mehr fortsetzen will, Einsicht und Reue zeigt) "keine Bagatellstrafe", sondern 24 Monate, davon 8 Monate im Knast, unbedingt.

Wenn eine 42-jährige Frau mit einem 13-jährigen Buben (vom Entwicklungsalter mit einer 11-jährigen durchaus vergleichbar!) einvernehmlich fickt, diese verbotene Beziehung ankündigt fortsetzen zu wollen, dann kassiert sie eine "hohe Strafe" von 22 Monaten, die zur Gänze bedingt ausgesprochen wird.

Ich hatte nie, und habe auch in Zukunft nicht vor, mit 11-jährigen Mädchen ins Bett zu hüpfen (mit 13-jährigen Buben schon gar nicht!), also kann mir das alles piepegal sein. Was mir allerdings nicht egal ist, ist der Umstand, daß hier zwei Urteile einfach aufgrund des klassischen Mösenprivilegs sehr unterschiedlich ausgefallen sind. Und das finde ich einfach


ZUM KOTZEN!



5 Kommentare:

  1. Die 42jährige wird es nötig gehabt haben.

    PS:
    Die folgende Realsatire hat zwar nur bedingt etwas mit dem Thema zu tun, zumal nicht ganz klar ist, für welche Seite sie peinlicher ist, aber ich möchte Sie Ihnen trotzdem nicht vorenthalten.

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  2. Vielleicht sollte man aber auch die Tatsache anerkennen, dass Männer und Frauen unterschiedlich sind, und daher auch in diesem Falle unterschiedlich behandelt werden können und sollen.

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  3. Ich war mal 13. Und ich erinnere mich.

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  4. Geschätzter Le Penseur,

    ich bin nicht ganz Ihrer Meinung. Zunächst stand im Fall der Handballtrainerin ihr Toy Boy, wenn ich mich an den Fall korrekt erinnere, kurz vor dem 14. Geburtstag und machte geistig auch sonst einen durchaus reifen Eindruck. Das kann man nicht unbedingt mit einem 11-jährigen Mädchen gleichsetzen.

    Außerdem bin ich selbst (wie wohl auch Sie) konservativ und deshalb der Meinung, dass Mädchen besonders vor Missbrauch geschützt werden sollten. Buben dagegen - ich erinnere mich noch gut, als 14-jähriger, da gab es eine Lehrerin - also ich hätte mich nicht missbraucht gefühlt. ;)

    Die Ungleichbehandlung liegt, denke ich, ganz woanders: wenn eine Handballtrainerin einen fast 14-jährigen beglückt, ist sie nachher vorbestraft. Unter dem Musel-Gesindel hingegen, dass derzeit unser Land flutet, befinden sich immer wieder Kinderschänder mit 13-jährigen Kinderbräuten, und keinen interessiert's.

    FritzLiberal

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  5. Cher FritzLiberal,

    nun, nach meiner Erinnerung wirkte der 13-jährige damals auch nicht wie das hellste Licht in der Kapelle.

    Ich habe in den letzten Jahren bisweilen auf der Straße 11- und 12-jährige Mädchen gesehen, denen ich locker 14 oder 15 Jahre gegeben hätte. Seitdem versuche ich nicht mehr zu schätzen ...

    Faktum ist, daß Mädchen jener Altersklasse in der (nicht nur physischen, sondern auch psychischen!) Entwicklung den Buben ca. 1-2 Jahre voraus sind (das ist der durchgängige Eindruck von Pädagogen meines Bekanntenkreises), sodaß m.E. eine 11-jährige durchaus mit einem 13-jährigen verglichen werden kann.

    Nun, was das "konservativ" betrifft: ich bin für den "besonderen Schutz" dort, wo das Mädchen eben wirklich ein Mädchen ist. Was im vorliegenden Fall wohl nicht der Fall war. Wer glaubt, daß Mädchen zarte, unschuldige Geschöpfchen sind, die man vor Unbill beschützen muß, der lebt im falschen Jahrhundert! Schon in meiner Schüler- und Studentenzeit (und das ist auch schon lang, lang her!) habe ich die beiden ordinärsten Witze, die ich kenne, von Mädchen gehört!

    Zu Ihrer Bemerkung über die Kinderbräute: d'accord, aber irgendwie andere Baustelle. Ich bin nicht Cato, daß ich mein ceterum censeo überall dazufügen muß ...

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