Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungs-beschwerde gegen die Einwanderungspolitik nicht an
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung mit den Richtern Peter Michael Huber, Peter Müller und Ulrich Maidowski hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Masseneinwanderungspolitik der Bundesregierung, vor allem der Bundeskanzlerin, auf der Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Ich hatte die Beschwerde namens Jürgen Elsässer, Götz Kubitschek und Dr. Hans-Thomas Tillschneider, aber auch im eigenen Namen, unterstützt von mehr als 22.000 Bürgern, Anfang Februar eingereicht. Die Beschwerde war ein Versuch, die verirrte Politik mit Hilfe des Verfassungsgerichts zu wenden, der Versuch andere Abhilfe gegen eine Politik zu erlangen, die die Verfassungsordnung Deutschlands zu beseitigen unternommen hat. Sie war ein Akt des Widerstandes. Wir hatten vor allem beantragt, die illegale Einreise der Ausländer durch wirksamen Grenzschutz zu unterbinden. Die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde hatte ich auf 83 engbeschriebenen Seiten begründet.
Freitag, 25. März 2016
»Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe versagt«
2 Kommentare:
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Widerstand ist zwecklos, alle relevanten Stellen wurden bereits assimiliert. Alternativlos führt automatisch zu begründungslos.
AntwortenLöschenNachdem also die Beschwerde gegen das Merkel-Regime selbst bereits ohne Begründung abgeschmettert wurde, sehen ihre Handlanger auch keinerlei Bedarf, sich mit einer Beschwerde über die Politik dieses Regimes, die durch täglichen Verfassungs- und Gesetzesbruch gekennzeichnet ist, zu befassen. Wes' Brot ich fress'. des' Lied ich sing'. Da werden wir also auch in diesemFalle wohl warten müssen, bis dieses VfGH-Trio in Pension geht, bis sie sich dazu äußern.
Denk' ich an Deutschland in der Nacht...
Habe heute irgendwo gelesen, Deutschland würde im Ausland als "Cuckold-Nation" bezeichnet. Tja.
AntwortenLöschenFritzLiberal