Samstag, 9. Januar 2016

Was ist das?

Zunächst der Sachverhalt, wie »DiePresse« ihn schildert:
Ein Mann war am ersten Jahrestag des "Charlie Hebdo"-Attentats in eine Polizeiwache eingedrungen. Er wurde von Beamten erschossen.
 (DiePresse.com)
Am heutigen ersten Jahrestag des Anschlags auf die französische Satirezeitung "Charlie Hebdo" hat ein Mann ein Polizeirevier im Norden von Paris attackiert und wurde von Beamten erschossen. Der mit einem Messer oder Beil bewaffnete Angreifer trug eine Sprengstoffgürtel-Attrappe und soll "Allahu Akbar" (Gott ist groß) geschrien haben, wie das französische Innenministerium mitteilte.
Berichten französischer Medien zufolge wurde er mittlerweile identifiziert. Der 20-Jährige soll im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Raub 2013 in Südfrankreich polizeibekannt sein. Als Geburtsort wird Casablanca in Marokko genannt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe

Der Angriff galt einem Polizeirevier im Problemviertel "Goute d'Or" im 18. Arrondissement, unweit des Touristenviertels Montmartre. "Ein Mann hat am Donnerstagmorgen versucht, am Empfang des Kommissariats einen Polizisten anzugreifen, bevor er von Schüssen getroffen wurde", sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Nachrichtenagentur AFP. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel, den der Mann trug, erwies sich als Attrappe.
Also, nochmals: Was ist das? Nun, das kommt ganz darauf an, wen man fragt. 

Der gewiegte Strafjurist wird von »schuldbefreiender Putativnotwehr« des Polizisten sprechen. 

Die »Hetzer des rechten Mobs« (bzw. was von linken Gutmenschen dafür gehalten wird) werden es lapidar als »Einer von den Verbrechern weniger, der herumläuft!« abhaken. 

Und der gelernte Österreicher antwortet (trotz des Nicknames »King Salomon« vermute ich hier einen solchen — Wiener Schmäh ist halt unschlagbar!) auf die Frage: »Was ist das?« — mit einem klaren
bei uns undenkbar
der Polizeibeamte bekäme ein Strafverfahren, eine monatelange Untersuchung, möglicherweise auch eine Verurteilung, weil er den Rufer, nicht
a) angesprochen und zur Ruhe aufgefordert hätte
b) ihn auf mögliche Konsequenzen hingewiesen hätte, die sein lautstarkes Rufen nach sich ziehen könnte
c) ihn verwarnt
d) ein Strafmandat ausgestellt
e) sich mit dem Messer verletzen lassen müssen
f) den Pfefferspray benützen
g) laut um Hilfe rufen
h) mit der Pistole herumfuchteln
i) in die Luft schießen
j) in Ruhe auf ein Bein zielen
k) einmal schießen und danach sofort Erste Hilfe leisten
l).....
Wien, wörtlich ...

1 Kommentar:

  1. Die fachlich korrekte Vorgangsweise ist übrigens: immer in die Körpermitte schießen (wegen der höheren Trefferwahrscheinlichkeit), und zwar so oft, bis der Täter sich nicht mehr rührt.

    FritzLiberal

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.