Der freiheitliche Erfolg bei der Wien-Wahl bringt die SPÖ rechtlich in eine sehr unangenehme Situation – was Maria Vassilakou im Falle einer Neuauflage einer rot-grünen Koalition den prestigeträchtigen Titel Vizebürgermeisterin kosten dürfte.Der Grund: Die FPÖ errang mehr als ein Drittel der Mandate, nun hat sie laut Stadtverfassung Anspruch auf einen der zwei Vizebürgermeister. Da Rot-Blau ausgeschlossen ist, wird FPÖ-Klubchef Johann Gudenus „nicht amtsführender Vizebürgermeister“. Er besitzt damit einen gut bezahlten Proporzjob, aber weder Ressort noch Einfluss. Doch: Die SPÖ hatte 2010 einen Vizebürgermeister (der SPÖ standen damals laut Stadtverfassung beide zu) dem Koalitionspartner freiwillig überlassen – die grüne Parteichefin, Maria Vassilakou, wurde Stadträtin und Vizebürgermeisterin, die neben Vizebürgermeisterin Renate Brauner den Bürgermeister offiziell nach außen vertrat. Nun steht der SPÖ aber nur mehr ein Vizebürgermeister zu.Gibt sie diesen Titel wie 2010 dem Koalitionspartner, könnte das für die SPÖ Folgen haben – nämlich den unbeabsichtigten Effekt, dass der nicht amtsführende FPÖ-Vizebürgermeister, Johann Gudenus, in den nächsten fünf Jahren Häupls erster Stellvertreter ist und ihn bei Abwesenheit offiziell nach außen vertritt. Die Ursache findet sich in § 94 der Stadtverfassung, welche die Vertretung des Bürgermeisters regelt: Gehören die zwei Vizebürgermeister unterschiedlichen Parteien an, dann wird der Bürgermeister von jenem Vizebürgermeister vertreten, welcher der stärksten Partei angehört.
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Tja, die blöde Verfassung ...
1 Kommentar:
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Werter Penseur,
AntwortenLöschenda mir die Formulierungen in dem aufgeführten "Die Presse" Artikel nicht so ganz verständlich waren, dachte ich mir wie es so schön heißt: ein Blick in den Gesetzestext hilft immer. Nun, da wurde mir schon geholfen.
Der zweite Gedanke war dann, na gut und schön, aber dann ändert man halt mit der Mehrheit, die man ja hat, einfach den entsprechenden Passus. Die "normalen" Journalisten würde dies doch sicherlich als unbedingt notwendige Präzisierung des Wählerwillens beschreiben können!
Allerdings gibt es in dem entsprechenden Paragraphen dummerweise auch noch einen zweiten Satz.
Beschlußfassung § 124a
Zu einem gültigen Beschluss des Landtages ist die unbedingte Stimmenmehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten erforderlich. Die Abänderung dieses Hauptstückes [Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung – WStV)] sowie sonstige Landesverfassungsgesetze können aber nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Das ist aber irgendwie dumm...
Grüße
SF- Leser