... fragt ein ebensolcher (nämlich Francis Kardinal Arinze) hinsichtlich der im US-Wahlkampf gestellten Frage, ob »Pro Choice«-Politiker die Kommunion erteilt bekommen sollen.
Nun ist die Frage der Zulassung zur Kommunion ja eine rein innerkirchliche, die auf einem sich mit Themen der Politik, der Wirtschaft, der Kultur und Geschichte (und noch vielen anderen — aber eben nicht speziell mit religiösen) beschäftigt, nicht allzu viel verloren hat.
Sehr wohl aber die Erinnerung an die grundsätzliche ethische Frage, ob eine Position »Pro Choice« so einfach akzeptiert werden kann und darf (sic!). Wer als Libertärer sich dem ethischen Grundsatz der »Nicht-Schädigung« verpflichtet sieht, kann nicht so einfach »Pro Choice« die Wahlfreiheit der Kindsmutter, »ihren« Embryo zu töten, absolut setzen, und damit zur Wahlfreiheit der Embryonen unter einem »Contra Choice« votieren.
Nun kommt natürlich sofort der Einwand, daß es sich bei einem Embryo ja noch um keinen Menschen handle, weshalb die Beseitigung eines solchen nicht anders als bspw. die eines Gebärmuttertumors zu sehen wäre. Es ist ermüdend, auf derlei »Argumente« immer wieder eingehen zu müssen (vielleicht sollten sich die »Pro Choice«-Apologeten einfach fragen, wie oft aus einem Myom nach neun Monaten ein Baby geworden ist).
Wer sich sodann — rein positivrechtlich — darauf zurückzieht, daß die Legal-Definition beim Menschen seine Geburt voraussetzt, der muß sich als Libertärer wieder die Frage gefallen lassen, warum er sich dann bei anderen positivrechtlichen Bestimmungen nicht ebenso obrigkeitsgläubig und staatsfromm mit legalistischen Scheuklappen versieht, sondern es für nicht so toll hält, Frauenquoten vorzuschreiben, oder die »Genderung« bei Gesetzestexten durchzusetzen, oder Meinungsverbrechen einzuführen, oder eine auf dem Teilreserve-System beruhende Geldschöpfung der Banken zuzulassen (alles Dinge, die ohne jeden Zweifel formalgesetzlich gedeckt sind). In diesen Dingen den überzeugten Libertären zu markieren, bei der Frage jedoch, ob ein (noch!) nicht geborenes Menschenleben einfach beliebig — nichts anderes heißt ja »Pro Choice«, nämlich: im Belieben (sic!) des Wählenden stehende Auswahl — ausgelöscht werden darf, sich auf ein achselzuckendes »Why not?« zu beschränken.
Sehr wohl aber die Erinnerung an die grundsätzliche ethische Frage, ob eine Position »Pro Choice« so einfach akzeptiert werden kann und darf (sic!). Wer als Libertärer sich dem ethischen Grundsatz der »Nicht-Schädigung« verpflichtet sieht, kann nicht so einfach »Pro Choice« die Wahlfreiheit der Kindsmutter, »ihren« Embryo zu töten, absolut setzen, und damit zur Wahlfreiheit der Embryonen unter einem »Contra Choice« votieren.
Nun kommt natürlich sofort der Einwand, daß es sich bei einem Embryo ja noch um keinen Menschen handle, weshalb die Beseitigung eines solchen nicht anders als bspw. die eines Gebärmuttertumors zu sehen wäre. Es ist ermüdend, auf derlei »Argumente« immer wieder eingehen zu müssen (vielleicht sollten sich die »Pro Choice«-Apologeten einfach fragen, wie oft aus einem Myom nach neun Monaten ein Baby geworden ist).
Wer sich sodann — rein positivrechtlich — darauf zurückzieht, daß die Legal-Definition beim Menschen seine Geburt voraussetzt, der muß sich als Libertärer wieder die Frage gefallen lassen, warum er sich dann bei anderen positivrechtlichen Bestimmungen nicht ebenso obrigkeitsgläubig und staatsfromm mit legalistischen Scheuklappen versieht, sondern es für nicht so toll hält, Frauenquoten vorzuschreiben, oder die »Genderung« bei Gesetzestexten durchzusetzen, oder Meinungsverbrechen einzuführen, oder eine auf dem Teilreserve-System beruhende Geldschöpfung der Banken zuzulassen (alles Dinge, die ohne jeden Zweifel formalgesetzlich gedeckt sind). In diesen Dingen den überzeugten Libertären zu markieren, bei der Frage jedoch, ob ein (noch!) nicht geborenes Menschenleben einfach beliebig — nichts anderes heißt ja »Pro Choice«, nämlich: im Belieben (sic!) des Wählenden stehende Auswahl — ausgelöscht werden darf, sich auf ein achselzuckendes »Why not?« zu beschränken.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.