Samstag, 27. Juni 2015

Nachrichten, die einem wieder Hoffnung geben


Hausbewohner erschießt mutmaßlichen Einbrecher

Ein Mann hat in der Nacht in seinem Haus zwei Eindringlinge überrascht. Er schoss auf die maskierten Männer, einer der beiden starb. Vor zwei Wochen hatte es in Hannover einen ähnlichen Fall gegeben.
Ein Hausbewohner hat im Hamburger Stadtteil Jenfeld einen mutmaßlichen Einbrecher erschossen.
Nach Polizeiangaben sollen zwei mutmaßliche Einbrecher zunächst gegen 22.30 Uhr an der Tür des Einfamilienhauses geklingelt haben und den Hauseigentümer gefragt haben, ob "hier gerade ein Krankenwagen" war.
Als der 63-Jährige dies verneinte, seien sie wieder gegangen, jedoch 15 Minuten später zurückgekehrt. Wieder öffnete der Hauseigentümer die Tür, ließ aber einen kleinen Türriegel als Sicherung geschlossen. Daraufhin sollen die Täter die Tür eingetreten haben. Dabei sind sie nach Informationen der "Welt" sehr massiv vorgegangen. Einer der Männer soll dann bis in den Hausflur eingedrungen sein. Daraufhin gab der Hauseigentümer einen Schuss auf den Täter ab. [...]
Wie die "Welt" erfuhr, wirft auch der Tathergang Fragen auf. Wenn der Hauseigentümer Waffe und Munition gemäß dem neuen Waffengesetz getrennt und verschlossen voneinander aufbewahrte, wie konnte er dann so schnell an eine geladene Waffe gelangen?
 BRAVO! Es gibt allerdings zwei Wermutstropfen an der Geschichte:

1. warum ist der zweite Einbrecher unverletzt entkommen?

2. warum müssen irgendwelche Staatsanwälten und Journalisten noch großartig darüber nachdenken, wie einer »so schnell an eine geladene Waffe gelangen« konnte — wenn ihm und seinem gebrechlichen Vater genau das vermutlich das Leben gerettet hat.? 

Oder glauben diese Arschgeigen tatsächlich an das Gute im nigerianischen Einbrecher — der sich schluchzend über den alten Mann im Rollstuhl beugt und flennt: »Entschuldige, Opa! Wenn ich gewußt hätte, daß hier ein pflegebedürftiger Hochbetagter wohnt, dann hätte ich es mit ehrlicher Arbeit versucht!«

Aber es ist noch nicht aller Tage Abend! Vielleicht wird demnächst ganz zufällig ein WELT-Journaillist — oder aber ein Hamburger Staatsanwalt — von einem Mitglied dieser kulturbereichernden Pigmentbevorzugten besucht, und wirft bei sich grübelnd die Frage auf, wie er jetzt schnell an eine geladene Waffe gelangen könne.

Bei der Trauerfeier kämen dann — möglicherweise — der eine oder andere Kollege auf die Idee, sich rechtzeitig sowas zu besorgen. Und bei geretteten Überfallsopfern nicht päpstlicher als der Papst zu sein ...

---------------------------------------

P.S.: Dank an Kollegen FritzLiberal für den Link!


3 Kommentare:

  1. Gern geschehen!

    Nachdem wir spannenden Zeiten entgegen gehen, kann ich jedem Bürger nur raten, sich persönlich mit dem Thema "privater Schusswaffenbesitz zum Selbstschutz" auseinanderzusetzen. Für Insassen der VRÖ (Volksrepublik Österreich) ist das, wenn man im Rahmen der Legalität bleiben will, dzt. noch deutlich leichter als für Deutsche. Noch gibt es hierzulande für alle unbescholtenen Bürger ab 18 die Möglichkeit, Schusswaffen der Kategorien C und D (Repetiergewehre bzw. Schrotflinten) ohne weitere gesetzliche Hindernisse (außer einer "Abkühlfrist" von drei Tagen) zu erwerben.

    Auch der Erwerb einer Waffenbesitzkarte, die die Anschaffung einer Pistole, eines Revolvers oder eines halbautomatischen Gewehrs ermöglicht, ist noch relativ einfach.

    Aber selbst wenn man sich jetzt noch keine Waffe anschaffen will: es ist vielleicht eine gute Idee, jetzt schon mal damit zu üben. Das kann man auf div. Schießständen mit Leihwaffen und unter kundiger Aufsicht vollkommen legal tun. Im Ernstfall kommt man wahrscheinlich relativ einfach an eine "halblegale" Waffe, das Know-How damit umzugehen, sollte man aber schon vorher erworben haben.

    FritzLiberal

    AntwortenLöschen
  2. In D ist der Weg da mühsehliger und teurer, aber auch machbar. Der noch am besten funktionierende Weg in Deutschland ist über den Erwerb eines Jagscheins. Da werden dann beim Langwaffenkauf nicht immer wieder Anforderungen an die Bürokraten zu erfüllen sein. Zugegeben man muß das ganze auf Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Aber für Jäger gibt es keine Mengenbeschränkung was Langwaffen angeht. Zur Verteidigung des Hauses bieten sich in erste Line für Ungeübtere Flinten an...., Die Rohre sind dicker und damit einschüchternder und so genau muß man nicht zielen.

    AntwortenLöschen
  3. Köstlich- diese Wortwahl im Artikel: ein "mutmaßlicher Einbrecher".
    Wenn mir einer nachts die Tür eintritt, und es nicht die Polizei - was könnte das dann sein ? Die Zeugen Jehovas ?

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.