Erneut Aufregung um die chronisch überfüllte Justizanstalt Wien-Josefstadt: Wie das Ö1-Morgenjournal berichtete, war das Opfer einer fast tödlichen Messerstecherei - zufällig - in der selben Zelle inhaftiert wie der Täter, und das ganze sechs Wochen lang. In der Haftanstalt bestätigt man den Vorfall. So etwas komme einmal in tausend Jahren vor "und leider gerade bei uns", sagte ein Sprecher.Wie es dazu kam? Am 2. April 2014 gerieten in der Pizzeria "Camorra" in Wien Favoriten zwei junge Männer aus Nordafrika aneinander. Ein Messer kam ins Spiel, und der jüngere trug einen Bauchstich davon, was dem älteren eine Anklage wegen Mordversuchs einbrachte. Später wurde das Opfer wegen eines anderen, kleineren Delikts ebenfalls eingesperrt - und kam in die selbe Zelle wie der Täter. Der war nach seiner Flucht mit Interpol-Haftbefehl gesucht und in Italien aufgespürt worden.
Der genau Verlauf der Auseinandersetzung kam erst während des Prozesses ans Tageslicht, der Angeklagte konnte Notwehr geltend machen und wurde am 28. Mai freigesprochen, nachdem die Staatsanwältin laut ORF zugegeben hatte, mit heutigem Wissen hätte sie nie eine Anklage auf Mordversuch erhoben.Die Justiz gibt an, dass das Opfer nicht auf die problematische Unterbringung aufmerksam gemacht habe. Das bestreitet dessen Anwalt: Sein Mandant habe sich durchaus beschwert. Als bekannt geworden sei, dass die beiden in einem Täter-Opfer-Verhältnis stehen, seien sie sofort getrennt worden, sagte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, zur APA: "Zum Glück ist nichts passiert".
Mittwoch, 3. Juni 2015
»Nach Bauchstich: Opfer musste sich Zelle mit Täter teilen«
1 Kommentar:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
"... österreichische Gefängnisse sind zwar nicht von einem Standard, daß ich dort zu leben wünsche..."
AntwortenLöschenMan möge mal nach "Gefängnis Leoben" googeln.
Hier ein paar Zitate:
"In Leoben bleibt man freiwillig, da bricht keiner aus"
"So wurde das Gefängnis auf einer georgischen Webseite als Urlaubsziel angepriesen"
"Denn die Justizanstalt Leoben in der Steiermark sieht nicht aus wie ein Gefängnis, sie sieht aus wie ein Vier- Sterne- Wellnesshotel mit Wohlfühlcharakter."