... wie BILD-Zeitungs-Diekmann es jetzt im öffentlichen Kontext getan hat, öffentlich eine Kritik am eigenen Mitarbeiter Nicolaus Fest (der nicht einmal erwähnt wird) verbreitet, die auf den öffentlich erhobenen Vorwurf des Rassismus hinaus läuft, bedient einen bösen Zeitungeist, aber bleibt die Erklärung für seinen vernichtenden Vorwurf schuldig. Man muss die Meinung von Nicolaus Fest nicht teilen. Man kann auch die Meinung vertreten, dass die freie Meinungsäußerung von Nicolaus Fest unzutreffend ist und man kann jederzeit auch seine eigene Gegenmeinung äußern, die man selbstverständlich mindestens subjektiv für zutreffend hält, aber das Grundgesetz und das essentielle Grundrecht der Meinungsfreiheit in einem allgemeinen Zeitungeist zu erwürgen und mit den vermeintlich stärkeren Wölfen heulen, geht nicht.Das Grundrecht der Religionsfreiheit gilt für alle Religionen (und alle Weltanschauungen) und das Grundrecht der Religionsfreiheit beinhaltet auch, und zwar vollkommen gleichberechtigt, das Recht areligiös zu sein und zu leben. So wie die Religionsfreiheit auch das Recht zur Mission beinhaltet, beinhaltet sie auch das Recht sich aktiv gegen Religion oder einen Glauben an einen Gott oder seinen Gott zu verwahren. Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit schließen in den üblichen Grenzen der Grundfreiheiten auch das Recht ein seine Meinung zu äußern, dass er zum Beispiel das Christentum oder das Judentum oder den Islam oder andere Religionen für sachirrig oder gar moralisch irrig hält.
Sonntag, 24. August 2014
»Wer also mit dem Wort »Pauschalurteile« ...
2 Kommentare:
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Irgendwie habe ich wohl die Röhl'schen Ausführungen nicht richtig kapiert.
AntwortenLöschenMit denen von Michael Mannheimer ("Inconvenient Truth") lassen sie sich jedenfalls m.M. nach nicht in Übereinstimmung bringen. Eine sich "Religion" nennende Weltanschauung, deren grundlegende Schriften die Vernichtung Anders- oder Ungläubiger fordert kann und darf nirgends (schon gar nicht in Europa) auf ein wie auch immer geartetes Grundrecht von Religionsfreiheit in Anspruch nehmen. Um eine ausgelutschte Formel zu wiederholen: Religionsfreiheit bedeutet nicht frei von Religion.
Cher Thysus,
AntwortenLöschendie Sache ist eigentlich recht einfach zu klären: Mannheimer spricht über Maßnahmen, die gegen eine Unterwanderung durch radikale Muselmanen getroffen werden soll, Röhl spricht darüber, daß genau diese Kritik am Muselmanismus nicht unter dem Deckmantel eines angeblich "höherwertigen" Rechtsgutes der "Religionsfreiheit" ausgehebelt werden darf, weil das Recht auf Religionsfreiheit eben auch das Recht beinhaltet, von einer Religion (einer einzelnen oder auch allen!), die man nicht mag, in Ruhe gelassen zu werden, und wenn die das nicht akzeptiert, sie dafür uneingeschränkt kritisieren zu dürfen.
Das paßt also durchaus zusammen, finde ich!
Um eine ausgelutschte Formel zu wiederholen: Religionsfreiheit bedeutet nicht frei von Religion.
Sehe ich insofern anders, als ich Ihnen rechtgebe: es heißt nicht notwendigerweise "frei von Religion", aber es kann auch genau diese Bedeutung haben. Und im Falle der Muselmanen finde ich es durchaus beruhigend, daß ich die Freiheit habe zu sagen: »Nein, danke!« ..