Montag, 30. Juni 2014

Manchmal kann man über Andreas Unterberger nur den Kopf schütteln

... so beispielsweise über seinen Artikel »Einbrecher können sich freuen«:
Einbrecher, Juristen und Telekoms können sich freuen. Die Benutzer von überfallenen Wohnungen und Häusern nicht; noch weniger die, deren Wohnsitze in nächster Zeit überfallen werden. Das sind die Folgen des jüngsten Erkenntnisses des Verfassungsgerichthofs. Dieser hat die Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung ab sofort aufgehoben. Damit ist es nicht mehr möglich, die Querverbindungen von Einbrechern & Co während der letzten Wochen und Monate nachzuverfolgen.
Nur lachen können die Geheimdienste zwischen Amerika, Russland und China. Sie haben am allerwenigsten die Vorratsdatenspeicherung gebraucht. Sie greifen viel direkter zu. Und werden das auch in Zukunft ungehemmt tun. Auch Privatdetektive haben – zum Beispiel in Rosenkriegen – viel bessere Hilfsmittel.
Gebraucht haben die Datenspeicherung nur die Strafverfolger, also jene, die legal gegen die Einbrecher vorzugehen versuchen. Und die bisher wenigstens hie und da abschreckende Erfolge hatten. Die sie jetzt nicht mehr haben dürfen.
Und so weiter in der Leier ...

Will er uns tatsächlich verklickern, daß die Vorratsdatenspeicherung deshalb eingeführt wurde, weil sich die »Strafverfolger« um Einbruchsdiebstähle Sorgen machen? Danke, Herr Dr. Unterberger, verarschen kann ich mich selber! Den »Strafverfolgern« sind diese nämlich, pardon l'expression, scheißegal! Entweder weden bei »kleinen Leuten« mehr oder weniger peanuts gestohlen, dann schert das weder Polizei noch Staatsanwalt, sondern hat bestenfalls den durchaus erwünschten Effekt, daß die kleinen Leute verunsichert sind und sich nach dem starken Staat sehnen. Oder aber es wird bei irgendwelchen »Großkopferten« eingebrochen, dann ist das der stramm-linken Staatsanwaltschaft in Wahrheit auch völlig wurscht, denn das ist ohnehin nur der Klassenfeind, dem man insgeheim jede Plünderung von Herzen vergönnt.

Kommentarposter dssm findet auf die — gewollt oder ungewollt — naive Darstellung Unterbergers die treffende Antwort:
Genau! Wer nichts angestellt hat, der braucht sich auch vor staatlicher Überwachung nicht fürchten!
Stimmt ja auch, nur leider sind die meisten Blogteilnehmer lauter Leute die permanent etwas anstellen, zumindest wenn es nach den staatlichen Stellen geht.

Wie, Sie haben die heiligen Schriften der Moslems zitiert und gesagt damit sei der Prophet ein Kinderschänder – Schwerverbrecher!
Wie, Sie haben den Antisemitismus der Araber kritisiert – Sie Rassist!
Wie, Sie haben Gold gekauft, mit Bargeld (versteuert!) noch dazu – Sie elender Wirtschaftsflüchtling!
Wie, Sie haben den Nachbarn, welcher Ihnen im Garten geholfen hat, ohne eine Rechnung zu erhalten mit zwei Bierchen bezahlt – Steuerhinterzieher!
Wie, Sie haben die ganzen Bettlerbanden kritisiert und dabei die Sozialindustrie verdammt, elende asoziale Würmer wie Sie, ja genau Sie, gehören sofort …!
Wie, Sie haben den übermässigen Anteil von Migranten muslimischer Prägung bei der Sozialhilfe angesprochen – Sie Rassist (voraussichtlich erneut Rassist)!
Wie, Sie haben sich gegen die sogenannten GKK-Prüfungen gewehrt, schon wieder sind genau SIE(!): asozial! Und kommen Sie mir nicht mit: Die Regierung hat selber festgestellt, da läuft etwas aus dem gesetzlichen Rahmen. Von Asozialen wie Ihnen habe ich kein anderes Argument erwartet. Unschuld beweist gar nichts!
Und genau SIE sind am Ende gar noch der Meinung es gäbe zwei Geschlechter, vielleicht haben Sie auch gar noch etwas gegen gleichgeschlechtliche Heirat und Adoption. Was höre ich da, Kindeswohl geht vor. Leute wie Sie gehören sofort eingesperrt! Am Ende singen Sie noch die Bundeshymne in konterrevolutionärer Weise! Einsperren, alle einsperren!

Sollte irgend jemand sich angesprochen fühlen, dann bitte Herrn AU mitteilen! Nicht Terrorbekämpfung ist das Ziel der Überwachung, sonder wir konservativen Nettozahler.
 Es war vor ein paar Tagen freilich unangebracht, dem österreichischen Verfassungsgerichtshof für dieses Erkenntnis die Rosen bündelweise zu streuen, denn erstens entscheidet der VfGH nur höchst selten im authentischen Sinne der Grundrechte (d.h. in der Weise, wie sie seinerzeit bei ihrer Einführung eigentlich gedacht gewesen sind — nämlich als Abwehrrechte gegen die ÜBergriffe des Staates!), und zweitens war der gepriesene Bekennermut der Höchstrichter angesichts des vorangegangenen EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung doch eher überschaubar groß.

Dennoch: ein prinzipiell richtiges Erkenntnis soll man auch nicht madig reden! Und schon garnicht mit Argumenten aus der Folterkammer der Staatsschergen ...

1 Kommentar:

  1. Bin ja zugegebenermaßen ein großer Fan von AU, aber was Vorratsdatenspeicherung angeht - und auch bei seinem Putin-Bashing - sitzt er einfach auf dem falschen Pferd. Ich rechne es ihm aber hoch an - wie auch zB einem Peter Pilz, den ich ansonsten nicht sehr mag - daß er auch kritische Kommentare nicht entfernt.

    Tomj

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.