Sonntag, 23. März 2014

O insancta simplicitas

... möchte man seufzen, wenn man liest:
Steuerhinterzieher sollen künftig bei einer Selbstanzeige Strafzuschläge zahlen und so dem Budget jährlich 50 Mio. Euro bringen, geht es nach der SPÖ. Auch soll es bei Betriebsprüfungen kleine Änderungen geben, und die Verjährungsfrist beim Finanzamt könnte verlängert werden. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) erhielt Freitag diese Vorschläge vom Koalitionspartner, berichtete Ö1 am Samstag.

"Bei über 50.000 Euro soll ein Strafzuschlag von fünf Prozent dazukommen, bei 100.000 zehn Prozent und bei über einer Million 50 Prozent", sagte SPÖ-Finanzstaats-sekretärin Sonja Steßl im Radio. Derzeit zahlt man bei Selbstanzeige nur die hinterzogenen Steuern und deren Verzugszinsen, was laut SPÖ-Vorschlag nun nur mehr bis zu einer hinterzogenen Summe bis zu 50.000 Euro so bleiben soll. Bei einer Million Euro nicht bezahlter Steuern würde künftig also eine halbe Million Strafe fällig.
Lassen wir einmal die Frage unbeachtet,  warum zwar die Steuerhinterziehung streng betraft wird, aber die Steuervergeudung durch Politgangster straffrei bleibt — eine strafbefreiende Selbstanzeige wird von der Finanz ja nicht deshalb gewährt, weil sie so mild und großzügig wäre, sondernweil sie genau weiß, daß sie sonst eben auf Granit beißen und jeden Vorwurf kleinteilig und haarscharf beweisen müßte. Was oft auch bei den von den Gesetzen eingeräumten Machtvollkommenheiten und darüber hinaus usurpierten Eigenmächtigkeiten von Finanzbeamten nicht möglich ist, solange diesbezüglich der Rechtsstaat noch nicht völlig abgeschafft ist. Welchen Anreiz glaubt Frau Steßl also zu bieten, wenn sie mal flugs 50% Zuschlag fordern will? Wobei solche Fälle ja keineswegs häufig sind — denn wenn's einmal in die Millionenbeträge geht, gibt es eigentlich nur zwei Varianten:

Entweder ist der Betrieb (etwa ein betrügerisches Bauunternehmen) ohnehin durch eine Aktion der Steuerfahndung gestürmt worden, oder eine Betriebsprüfung hat sich aufgrund konkreter Beweise bereits unter Hinweis auf § 99 FinStrG angemeldet (wo es ohnedies keine Selbstanzeige mehr gibt), oder es geht eigentlich um Rechtsfragen über Steuerpflicht bzw. -freiheit, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren eben korrekt abgewickelt würden, jetzt aber in unserer Bananenrepublik zunehmend unter Umgehung dieses Rechtsstaates mit beinharter Erpressung durch die Finanzbehörden »ausgedealt« werden nach dem Motto: »Wir machen Ihnen jetzt ein Angebot, zu dem Sie nicht nein sagen können: entweder, Sie stimmen der Feststellung XY EUR nachzuzahlen sofort zu und erheben keinerlei Rechtsmittel, oder wir werden dafür sorgen, daß Sie ein Finanzstrafverfahren bekommen, das Sie ruiniert.«

So sieht die traurige Realität aus (wie jeder Berater bestätigen kann). Daß dafür ein Berufs-Politruk wie Frau Steßl kein Verständnis hat, ist schon nachvollziehbar. Für sie kommt das bereits versteuerte Einkommen aus Staatstöpfen ohne besondere Mühe, dafür sicher und reichlich. Und ist nichts anderes, als ein Teil jener Verschwendung (wer braucht diese Frau Steßl denn eigentlich wirklich?), die die exorbitante Höhe unserer Steuersätze erklärt. Nicht erklärt allerdings ist, warum die Politruks nicht einmal mit diesen üppig fließenden Mitteln auskommen können, sondern weiterhin Jahr für Jahr Schulden machen ...

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