Sonntag, 7. April 2013

Zufälle

Ja, Zufälle gibt's ... Denken wir nur an die Brösel, die's unlängst in Zypern gab, na, Sie wissen schon ... das mit den Sparguthaben ... unschön, irgendwie! Die Leute wollten nicht so recht glauben, daß da nur die pöhsen russischen Oligarchen zum Handkuß kommen (denen es ohnehin nix macht, wenn sie ein paar Milliarden weniger haben. Diese miesen Säcke haben doch eh so viel!) ...

Und — schuppdiwupp! — apert aus dem Daten-Nirvana eine Festplatte mit Gigabites voller Daten aus Steueroasen in Richtung »investigativer« Journaillisten aus, die daraus viele, viele griffige Schlagzeilen und Artikel in der Denk- und Formulierungstadition des »Neuen Deutschland« fabrizieren können, und so helfen, die Leute mit angeblichen Skandalen sinistrer Steuerhinterzieher davon abzulenken, daß der kriminelle Rollstuhlfahrer gerade Luxemburg und Österreich zur endgültigen Aufgabejdes Bankgeheimnisses erpressen will, damit unsere Polit-Nomenklatura den gläsernen Untertanen, den sie dann endlich völlig risikolos und unabsetzbar zu beherrschen vermag, in die Realität umsetzen kann.

Na, ist das nicht ein glücklicher Zufall, daß gerade jetzt, wo man dringend was machen will gegen die »Reichen«, damit die Amtszeit unserer Politruks nicht bereits bei der nächsten Wahl endet, also daß da gerade so ein zufälliger Datenfund eines »Journalisten-Netzwerks« alle Mittel hiefür in die Hand gibt?

Ja, ja, Zufall ... oder, könnte man sagen: Grüße aus Gleiwitz ...

Der restlose Wegfall des Bankgeheimnisses ist bei den Plänen nämlich ein äußerst wichtiger Punkt: sobald die Behörden jederzeit alle Kontodaten abfragen können, bedarf es nur mehr entsprechend ausgeklügelter Programme, um zu jedem Kontoinhaber ein exaktes Profil seiner Zahlungsflüsse zu erstellen, solche Profile sodann statistisch zu verdichten und automatisiert auf Auffälligkeiten und Abweichungen zu prüfen. Ach, bei Herrn X wird ein Mitgliedsbeitrag der FPÖ abgebucht? Das merken wir gleich mal vor! Bei Frau Y wird ein eine Honorarnote eines Psychologen überwiesen? Interessant ...

Zweiter Eckpunkt: die Aufzeichnung von IP-Adressen und Rufnummern. Gibt es bereits, und ermöglicht den Behörden die lückenlose Kontrolle über das Kommunikations- und Informationsverhalten aller Menschen, die nicht gelernt (oder schlicht nicht die Zeit und/oder den Nerv) haben, es mit nahezu geheimdienstlichen Verschleierungstaktiken geheimzuhalten (und, bitte: jetzt keine klugscheißerischen Kommentare posten, wie »einfach« das doch gehe — nö, geht es eben nicht! Es kostet Zeit und schränkt Nutzungsmöglichkeiten ein. Wenigstens das ...).

Der dritte Eckpunkt ist das Verbot von Bargeld-Transaktionen. Ist ebenfalls schon weitgehend durchgezogen, wenn das jetzt noch (wie geplant) endgültig auf Bagatellebeträge heruntergesetzt wird, dann haben sie uns alle schon fast an den Eiern. Denn dann muß ich mein Geld über das Konto, das sie mir jederzeit sperren können und dessen Bewegungen sie automatisiert überwachen, einnehmen. Dann darf ich keine Anschaffungen tätigen, von denen der Leviathan Staat nichts wüßte. Die Falle ist zu. Es gibt kein Entrinnen mehr — außer, man wandert aus, solange man das noch ohne Vermögenskonfiskation darf. Aber wohin? Die »Oasen« werden weltweit ausgetrocknet, die bürokratisch-etatistischen Wüsten wachsen.

Als ich vor circa zwei Jahren aus »Zettels Kleinem Zimmer« flog (mit diesem Posting), da war der mittlerweile verstorbene »Zettel« (alias »Wamba«, wenn er Leute rausschmeißen wollte) noch fest der Überzeugung:
»Die Bundesrepublik Deutschland ist selbstverständlich ein demokratischer Rechtsstaat; jeder kann sich durch einen Blick in das Grundgesetz davon überzeugen. Auch die Verfassungswirklichkeit ist die eines demokratischen Rechtsstaats.«
Irgendwie tät's mich schon interessieren, ob er diese (mir schon damals gewagt optimistisch vorkommende) Meinung heute auch noch aufrechterhielte ...

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P.S.: einen hervorragenden Artikel zum Thema gibt's auf »Politplatschquatsch«. Lesenswert!

15 Kommentare:

  1. Herr Zettel war auf mehreren Augen blind:
    1) Merkel
    2) Rechtsstaaten

    Wie es in Rechtsstaaten zu einer zypriotischen Lösung kommen kann, wird auch dort geflissentlich nicht diskutiert.

    Wir haben einen Gesetzesstaat und das ist etwas Anderes als ein Rechtsstaat.

    Tacitus bring es doch auf den Punkt:
    Je korrupter der Staat, desto mehr Gesetze braucht er.

    Wer könnte Ihm das widersprechen?


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  2. Aber wohin? Die »Oasen« werden weltweit ausgetrocknet,
    Russland vielleicht? Platz genug ist da.

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  3. Aber wohin?

    Das ist eine sehr gute Frage, ich kann Ihnen leider keine so klare und gute Antwort geben.

    Wenn Sie nach ökonomischer Freiheit suchen erhalten Sie seit geraumer Zeit immer unter den Top Ten
    - Schweiz
    - Singapur
    - Australien
    - Neuseeland

    Für US Amerikaner ist es noch schwerer "wegzukommen" die Milliarden werden unter anderem auch in eine immer perfidere Überwachung gesteckt und die Finanztämter sind aber so was von hinter den Amerikanern her. Ist schon übel. Fast jedes Land besteuert das "Welteinkommen", staat also dort die Steuern zu bezahlen wo man produziert, müssen wir es hier in D versteuern.

    Ich denke trotzdem, daß es legale Konstrukte gibt, diesem allumfassenden Zugriff zu entgehen. Was wollen denn die Staaten wirklich gegen Steueroasen machen? Wenn diese Staaten nicht so verschuldet sind wie wir ist doch das Drohpotential sehr eingeschränkt.

    Leider ist auch wirtschaftliche Betätigung kein Garant nicht dran zu sein. Wer vor einiger Zeit in Containerschiffe investiert hat, dürfte das in den nächsten Jahren sehr bedauern.

    Tatsächlich ist es inzwischen am vernünftigsten, sich und sein Geld in's Ausland zu begeben. Und zwar als "Bürger" einer Steueroase. Aber auch hier gilt, alle in EU Reichweite sollte man vermeiden.

    Also im Endeffekt wird den Produktiven nicht viel bleiben als eben "Finanznomaden" zu werden. Man muß halt den Oasen nachziehen....

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  4. @FDominicus:

    ... im Endeffekt wird den Produktiven nicht viel bleiben als eben "Finanznomaden" zu werden ...

    Nun, Sie dürften leider rechthaben! Nur: in meinem Lebensalter und mit meiner (als Jurist doch recht »österreich-spezifischen«) Berufsvorbildung ist das freilich nicht unbedingt eine Traumvorstellung. Wer setzt sich an der Schwelle zum Greisenalter ;-) schon gern der Luftfeuchtigkeit und den Temperaturen Singapurs aus, wer will als kulturbeflisener ÖSterreicher gern in die Einöden Neuseelands ziehen, und wer macht in meinem Alter schon gern, noch dazu in einer Fremdsprache, einen akademischen Grad nach?!

    Installateure oder Autohändler haben's diesbezüglich leichter ...

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  5. Fast jedes Land besteuert das "Welteinkommen", staat also dort die Steuern zu bezahlen wo man produziert, müssen wir es hier in D versteuern.

    Da, wo Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen, und das dürfte bei den wichtigsten Ländern der Fall sein, stimmt dies aber nicht mehr. Der Regelfall dann ist, dass dort besteuert wird, wo man seinen regelmäßigen Aufenthalt hat bzw. die Betriebsstätte besteht.

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  6. sorry »kulturbeflissener Österreicher« natürlich ...

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  7. @Rayson. Bitte schlagen Sie Progressionsvorbehalt nach. Prinzipiell haben Sie recht, nur im Prinzip gilt bei uns garantiert nicht.

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  8. @Le Penseur. Nun Ihr Problem ist anders geschichtet, Sie können nicht einfach so irgendwohin ziehen (gut innerhalb Europas geht es noch, darum darf man sicher mit Auswanderung aus Zypern rechnen), aber ob sie "bedingungslos" nach Sinagpur kommen wage ich zu bezweifeln.

    Nach NZ kommen sie ungefragt nur mit runden 15 Millionen NZD. (Als dt. Handwerker haben Sie durchaus gute "Chancen") In Australien gibt es wohl ähnliche Zuzugschranken.

    Staaten sind halt immer ein Hindernis...

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  9. "Irgendwie tät's mich schon interessieren, ob er diese (mir schon damals gewagt optimistisch vorkommende) Meinung heute auch noch aufrechterhielte ..."

    Ohne den geringsten Zweifel: JA

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  10. @FDominicus

    Progressionsvorbehalt gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht. Und die liegt bei dauerndem Aufenthalt oder Betriebsstätte im Ausland nicht vor.

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  11. @Rayson:

    Gebe Ihnen dabei recht. Nur muß ich sagen, daß die Abgrenzung von Betriebsstättengewinnen (das berühmt-berüchtigte »dealing at arm's length«-Prinzip) gegenüber der Muttergesellschaft das beliebteste Steckenpferd fiskalistischer Finanzbeamter ist, mit dem sie Gewinnverlagerungen ins Ausland abblocken wollen.

    Wenn man daher in einer »Steueroase« sitzt (die ja in der Regel kein DBA mit Deutschland bzw. Österreich hat, und deshalb auch kein »Verständigungsverfahren« o.ä. einleiten kann!), ist man den Machenschaften ziemlich schutzlos ausgeliefert. So ist die — unerfreuliche — Realität ...

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  12. @LePenseur

    Wenn man von dem Grundsatz ausgeht, dass Steuern bezahlt werden sollten (und das ob, wie und wieviel mal gedanklich zur Seite legt), wäre es nun einmal auch nicht völlig sinnlos, diese dort zu erheben, wo die Wertschöpfung stattfindet.

    Legen wir diesen Maßstab an internationale Konzerne an (einen besonderen Ruhm haben sich hier ja die IT- und Internet-Konzerne erworben), scheint es mir doch eher so zu sein, dass unzulässige Gewinnverlagerungen die Regel sind und die Finanzbeamten eher zu wenig abblocken. Insbesondere im Vergleich zu den armen mittelständischen Schweinen, die für raffinierte Konstrukte kein Geld und keine Zeit haben.

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  13. Cher Rayson,

    ist das jetzt schon die von Ihnen auf »Rayson d'être« angedrohte politische Umorientierung?


    Sie klingen schon fast (»... scheint es mir doch eher so zu sein, dass unzulässige Gewinnverlagerungen die Regel sind und die Finanzbeamten eher zu wenig abblocken.«) wie ein österreichischer Gewerkschaftsfunktionär ...

    :-)

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  14. Werter LePenseur,

    dass man internationalen Konzernen nicht bessere Möglichkeiten zur Steuervermeidung einräumen sollte als einem normalen Mittelständler, war auch schon bisher meine Ansicht.

    Wenn (österreichische) Gewerkschaftsfunktionäre das genau so sehen, kann ich sie zu dieser Einsicht nur beglückwünschen. Viele Gelegenheiten habe ich dazu ja nicht.

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  15. Wenn im Werksvertrag vom "Ort" die Rede ist, oder wenn über den Erfüllungsort gar nichts ausgeführt ist und dann ganz einfach BGB oder HGB durchgreifen, dann bezieht sich das immer auf den Ort, wo die Firma das Geschäft betreibt.
    Wenn wir an eine Firma mit Werk in Berlin liefern, dann ist Berlin der Standort dieser Firma. Auch dann, wenn die zufällig in der Schweiz ein Büro haben und das Geschäft über dieses Büro abgewickelt wird.
    Im Streitfall gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Die Schweiz ist in diesem Fall eine unbedeutende Nebensache.
    Mit dieser Regelung leben eigentlich alle ganz gut. Und keiner will wirklich, dass das geändert wird.

    Insoweit wüsste ich nicht, warum es in Bezug auf die Besteuerung anders sein sollte - und schließe mich damit einfach mal Raysons Auffassung an.

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