Jener Wiener, der im Jänner eine Frau aus Kenia auf die Schienen einer U-Bahn gestoßen hatte, bekam ein Jahr bedingte Haft. Die Frau des Täters wurde freigesprochen.Nun, eine Frau auf die U-Bahn-Gleise zu stoßen (auch wenn sie einem, wie verlautete, durch überlautes Handy-Gelabere den Nerv zieht) ist nicht richtig, und gehört nicht bloß wegen aktuell damit verbundenen Verletzungen, sondern auch wegen der darin liegenden Gefährdung der körperlichen Sicherheit bestraft. Man kann angesichts der Gefahren des U-Bahn-Betriebs natürlich auch die Frage stellen, ob dieses Urteil zu milde ausgefallen ist oder nicht. Daraus jedoch inen vorsätzlichen Mordversuch zu destillieren, ist lächerlich — oder demagogisch. Genau das ist jedoch der Eindruck, der einen beschleicht, wenn man so die veröffentlichte Meinung zum Fall durchliest. Na klar, der Rassist im Österreicher läßt auch Richterin Krausam (sorry, die heißt wirklich so) die afrikanischen Indigenen (um das pöhse N-Wort zu vermeiden) nur als »animals« abqualifizieren. Und selbstmurmelnd »schrill« nach Ruhe »schreien«, wenn diese »animals« Laut geben. So, als hätte sie den Täter wegen Sachbeschädigung bestraft ...
Wien. Ein Prozessbeobachter der afrikanischen Community in Wien springt am Donnerstag mitten in der Verhandlung auf, stürmt zum Beschuldigten, brüllt diesen an: „This was attempted murder!“ („Das war Mordversuch!“). Die Sicherheit des 51-jährigen Wieners, jenes Mannes, der am 5. Jänner in der U2-Station Taborstraße eine 35-jährige Frau aus Kenia auf die Geleise gestoßen hat, scheint nun nicht mehr gewährleistet. Keine Justizwache, keine Polizei, keine Sicherheitsleute weit und breit.
Am Ende der Verhandlung, die streckenweise im lauten Geschrei empörter Zuschauer untergeht, stehen eine Verurteilung und ein Freispruch: Der 51-Jährige, ein Elektriker, wird wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Seine Strafe: ein Jahr bedingte Haft. Ein Jahr bedingt, dafür, dass er eine Frau nach einem Wortgefecht über die Bahnsteigkante auf die U-Bahn-Schienen gestoßen hat. Das Opfer, Nelly N., wurde dabei schwer verletzt. Ihr Fersenbein wurde gebrochen. Sie musste operiert werden. Noch heute geht sie auf Krücken. Passanten drückten damals eine Notstopptaste. Die U-Bahn blieb daher schon eine Station früher stehen.
Aber noch ist die Gerechtigkeit (oder was die Medien und NGOs dafür halten) nicht verloren — die Staatsanwältign hat Berufung eingelegt, und bis zur Entscheidung der OBerinstanz kann schon ein Meinungsbild aufgebaut werden, dem sich das Oberlandesgerichtschwerlich wird entziehen können.
Nun warten alle auf die nächste Instanz. Denn nach der Verhandlung liestman auf eilig gebastelten Transparenten, die Demonstranten nahe dem Gerichtssaal hochhalten: „We demand total justice. No justice no peace.“ – „Wir fordern vollständige Gerechtigkeit. Keine Gerechtigkeit, kein Frieden.“Ich versuche mir vorzustellen, in einem der zahlreichen, von willkürlicher Rechtsauslegung nur so strotzenden Urteile zu Ungunsten eines pöhsen Rechten wären derlei »eilig gebastelte Transparente« zu sehen gewesen — das Einschreiten der Staatspolizei wäre gesichert, und die Transparent-Pinsler wie -halter hätten eine Anklage wegen Landfriedensbruch und versuchter Bildung einer terroristischen Vereinigung am Hals, die sie für viele Jahre hinter Gitter brächte.
Wer bezahlt übrigens den abschließenden Polizei-Einsatz (» ... als zwei Mitglieder der afrikanischen Community ausdauernd vor dem Saal gegen die Urteile anschreien, rücken Kräfte der Wega (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) an. Ein Demonstrant wird fixiert und abgeführt. Der andere abgedrängt.«), nur so ganz nebenbei gefragt — wir als Steuerzahler, oder die anschreienden Mitglieder der »afrikanischen Community«? Und als steuerzahlender Staatsbürger frage ich mich darüberhinaus: warum importiert man sich solche Probleme eigentlich?
Aufschlussreich war eine andere Stelle des PRESSE-Berichts, in dem es Angaben des Beschuldigten zum Tathergang gibt:
AntwortenLöschen". Den Stoß erklärte er so: „Ich bin beschimpft worden. Ich bin bespuckt worden. Ich war leicht verärgert.“ Nach dem Stoß lief er davon."
Das " Opfer" hatte es also womöglich faustdick hinter den Ohren
Keine Gerechtigkeit, kein Frieden!
AntwortenLöschenGuter Satz. Wird so auch von Lebensschützern verwendet.
Hätte der Herr das "N-Wort" gebraucht wäre er verloren. Migranten haben Hochkonjunktur und der Indigener die A-Karte. Er ist noch glimpflich davon gekommen das Imperium ist zu bunt wenn es um die geschätzten Migranten geht .
AntwortenLöschenDie Aufnahmen der Überwachungskamera wären interessant. Weiß jemand, ob sie im Gerichtssaal vorgeführt wurden? Beschimpfungen nimmt die Kamera wahrscheinlich nicht akustisch auf, aber die begleitende Gestik und Mimik sind meist aufschlußreich. Vielleicht hätte man sogar das Spucken gesehen.
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