Ist Pograbschen sexuelle Belästigung?Im weiteren Verlauf kommt heraus, der der Afghane schon vor einigen Monaten von einer anderen Frau angezeigt worden war, weil er ihr unter »obszönen Bewegungen« ein »Ich will ficken, ich will ficken« zugerufen hatte, und auch damals, weil er keine geschlechtlichen Handlungen vorgenommen habe, das Verfahren eingestellt worden war.
Ein Mann fasst einer Frau in Graz am hellichten Tag auf das Gesäß und wird angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Begründung: Eine geschlechtliche Handlung habe nicht stattgefunden.
Wien. Graz, 25. Oktober 2012. Die 43-jährige Eva Maria Hofstätter fährt am helllichten Tag mit dem Fahrrad durch die Innenstadt, als sie von dem 37-jährigen A. Y., der ebenfalls mit dem Fahrrad unterwegs ist, von hinten angefahren und zum Anhalten gezwungen wird. „Oh, Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?“, fragt der Afghane. „Sicher nicht“, entgegnet die Bankangestellte.
Er macht es trotzdem und fängt sich eine Ohrfeige ein. Der Mann flippt aus, schreit, bezeichnet die Grazerin als Schlampe. Er sei noch nie von einer Frau geschlagen worden. Auch Hofstätter ist außer sich, will einfach nur weiterfahren. Da holt der 37-Jährige aus, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht und flieht. Glücklicherweise trifft er nur den Helm, sie wird nicht verletzt.
Zahlreiche Passanten beobachten den Vorfall. Sie erstattet sofort Anzeige wegen sexueller Belästigung. Bald darauf kommt es zur Gegenüberstellung und Identifizierung des mutmaßlichen Täters.
Keine geschlechtliche Handlung
Einige Wochen später bekommt Hofstätter einen Brief von der Bezirksstaatsanwaltschaft, in dem steht, dass das Verfahren gegen A. Y. „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt wurde. Schließlich habe keine geschlechtliche Handlung stattgefunden. (Hier weiterlesen)
Nun versuche ich mir gerade vorzustellen, wenn es sich bei diesen Vorfällen nicht um den Afghanen A.Y., sondern den Österreicher Anton Niederdimpfler gehandelt hätte .... Ich wage die Prognose, daß eine sang- und klanglose Verfahrenseinstellung vielleicht um merkliche Nuancen weniger wahrscheinlich gewesen wäre. Nur so rein gefühlsmäßig geschätzt.
Aber die Geschichte schlägt noch eine weitere Volte: daß die po-begrabschte Frau Hofstätter nun »fassungslos« über die Verfahrenseinstellung ist, wollen wir ihr gerne glauben, sind jedoch auch wieder ein bisserl fassungslos über die weiteren Ausführungen von ihrer Seite:
„Zudem habe ich vor, auch zivilrechtlich gegen den Mann vorzugehen“, kündigt sie an. „Schließlich war ich nach der Attacke vier Wochen im Krankenstand.“Wie, bitte? Einmal Pograbschen und ein Schlag auf den Fahrradhelm — und deshalb vier Wochen Krankenstand?! Die Serviererinnen am Münchener Oktoberfest müßten demnach nach dem ersten Arbeitstag ja allesamt auf der Intensivstation liegen.
Zu Recht werden Fußballer, die sich nach einem leichten Körperkontakt mit einem Spieler der Gegenmannschaft theatralisch am Rasen winden, belächelt. Und keine Frage, daß das Abtatschen von — noch so knackigen — Frauenpopos ohne Einverständnis der Betroffenen eine grobe Ungehörigkeit darstellt. Doch daß derlei Vorkommnisse einen vierwöchigen Krankenstand nach sich ziehen ist ebenso abenteuerlich wie die Begründung zweier Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft.
In früheren Zeiten, als die gutmenschliche Verblödung unserer Bevölkerung noch nicht flächendeckend wirksam war, hätte irgendeiner der umstehenden Passanten den Afghanen wohl ganz unjuristisch abgewatscht (für Piefkes: »die Fresse poliert«) oder ihm einen Tritt in irgendwelche geschlechtlich erregte Weichteile verpaßt. Das geht natürlich nicht mehr, und schon gar nicht bei einem Ausländer, wo derlei im nächsten Bericht der EU-Antirassismusstelle als Beleg für die unausrottbare Neigung der Österreicher zu NS-Wiederbetätigung herhalten muß.
»It's an ill wind that blows nobody any good«, weiß der Engländer, und so ist's auch hier: immerhin erfreulich ist, daß »Sandra Frauenberger (SPÖ), Wiener Stadträtin für Frauenfragen, die Übergriffe wie jenen in Graz als „Grenzverletzung“ bezeichnet« und damit in das Dilemma gerät, daß sie jetzt nicht gleichzeitig die altbekannte »Die-Frauen-sind-Opfer«-Leier und das ebenso obstinate »Die-Ausländer-sind-Opfer«-Blabla von sich geben kann. Nun — wir wollen sie im Erkenntnisfortschritt, daß nicht jeder Kulturbereicherer eine Bereicherung darstellt, nicht aufhalten ...
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P.S.: offenbar durch einen Irrtum wurde einmal die Schreibweise »am hellichten Tag«, und dann »am helllichten Tag« verwendet. Und wie man am Vergleich unschwer erkennen kann: die frühere Schreibweise war besser. Wie ja z.B. auch »Flussschifffahrt« nicht wirklich das Schriftbild verschönt.
In Deutschland hätte der Grapscher ein Beleidigungsverfahren am Hals, das sich gewaschen hat. Wenn die Dame noch dazu einen scharfen Anwalt als Vertreter der Nebenklage auffährt, wird der Grapscher an das Hinterteil der Dame extrem teuer und der Verurteilte ist dann auch einschlägig vorbestraft. Was bedeutet wenn er rückfällig wird, kommt er garantiert nicht mehr mit einer bedingten Strafe davon.
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