Goethe wünschte in seinen letzten Augenblicken bekanntlich »mehr Licht« — und wir können davon ausgehen, daß es ihm zuteil wurde. Was sich Mohammed Merah zuletzt wünschte, ist nicht bekannt. Zweiundsiebzig Jungfrauen vielleicht? Nicht, daß es besonders interessieren würde ...
»Mehr Licht« auch in den jüngsten Ereignissen ist freilich ein Wunsch, der nicht unberechtigt wäre. Doch wie schon am 22. März 1312 werden wohl die üblichen Verdächtigen zwar nicht verhaftet, so doch beschuldigt werden: z.B. die »diskriminierende Fremdenfeindlichkeit«, die es den zugewanderten Muselmanen Nordafrikas einfach unmöglich macht, in Frankreich (oder gleich: Europa?) anders als durch Schießereien auf Soldaten außer Dienst und auf Schulkinder zu Erfolgserlebnissen zu kommen. Und was dergleichen Phrasen mehr sind, wenn nicht der Mörder, sondern die Ermordeten schuldig sein sollen.
Mehr Licht? Wohl nicht bei unseren Medien, unserer »Zivilgesellschaft«, unseren Politikern ...
Lieber Le Penseur,
AntwortenLöschenin der leisen Hoffnung, nun nicht schon wieder einen Rattenschwanz von siebzig un dmehr Kommentaren auszulösen, ein Hinweis:
Der Toulouser Mörder war, anders als sein arabischer Name glauben machen könnte, kein 'Zuwanderer': Er wurde am 10.10.1988 als Kind maghrebstämmiger Eltern in Toulouse geboren und war seit seiner Geburt französischer Staatsbürger.
Auch wenn man hierzulande neuerdings den (zumindest mich an die Redeweise von "Halb-" und "Vierteljuden" erinnernden) "Migrationshintergrund" erfunden hat, sollten wir diesen die Wirklichkeit verschleierenden Unsinn doch nicht übernehmen.
Viele Grüße
Morgenländer
@Morgenländer:
Löschen1.) Das unsinnige französische "jus soli" macht jeden, der in Frankreich geboren wird (mit Ausnahme von Diplomatenkindern — da schreckten dann auch die Franzosen vor den Problemen zurück!) zum "Franzosen". Hätte ich bspw. ein Kind, das zufälligerweise bei einem unserer Frankreichurlaube verfrüht auf die Welt gekommen wäre, hätte ich jetzt einen "französischen Staatsbürger" in der Familie. Ist dieses Kind deshalb "Franzose"? Ich finde das eher lächerlich.
2.) Der Tolosaner Terrorist war m.W. typisches Mitglied der muselmanischen »MiHiGru"-Parallelgesellschaft, die sich v.a. im Süden Frankreichs breitgemacht hat. Und zwar genau wegen des "jus soli" und der im Vergleich mit Nordafrika üppigen Sozialleistungen.
Dies anzusprechen ist keineswegs ein »die Wirklichkeit verschleierender Unsinn«, sondern eben genau die Kenntnisnahme der — nicht besonders erbaulichen, ich gebe es zu — Realität, die man mit jenem hübschen Zitat von Algeriens Präsident Boumedienne: »Wir werden euch zu Tode gebären« umschrieben findet. M.a.W.: Bevölkerungsdjihad.
Wer sich als Franzose fühlt, der erklärt nicht einem französischen Soldaten, dessen Einheit in Afghanistan Dienst tat, beim Erschießen: »Du tötest meine Brüder, und ich töte Dich.«
Wer die afghanische Bevölkerung im Gegensatz zu einem (angeblichen) »Landsmann« als seine »Brüder« betrachtet, gibt recht unmißverständlich zu erkennen, daß für ihn die französische Staatsbürgerschaft nur eine Formalität (und eine möglicherweise recht profitable Formalität — siehe oben) war.
Ob Ihre Hoffnung »nicht schon wieder einen Rattenschwanz von siebzig und mehr Kommentaren auszulösen« in Erfüllung geht, kann ich leider nur mit Brachialmethoden verhindern, doch als friedlicher Libertärer, der ich bin, neige ich nicht zu solchen, das wissen Sie ja ...
Lieber Le Penseur,
Löschendas 'jus soli' ist eine Weise, die vertrackte Frage zu lösen, wie man die Staatsangehörigkeit von Kindern bestimmt, und als solche m.E. nicht 'unsinniger' (oder sagen wir: willkürlicher) als das 'jus sanguinis'.
Ihr während eines Urlaubs in Frankreich zur Welt gekommenes Kind wäre ubrigens nur dann automatisch Franzose, wenn
- entweder ein Elternteil Franzose ist
- oder wenn es bei Volljährigkeit seit dem elften Lebensjahr mindestens fünf Jahre in Frankreich gelebt hat.
Die drei von Merah ermordeten französischen Soldaten stammten übrigens wie er von aus dem Maghreb zugewanderten Eltern ab und waren Muslime.
Herzliche Grüße
Morgenländer
@Morgenländer:
LöschenNun, mag sein, daß es auch bei Nicht-Diplomaten inzwischen Einschränkungen gibt. Ich erinnere mich nur an einen ekelhaften Schulkasus aus dem Seminar für Internationales Privatrecht, wo (wenn ich mich recht erinnere) ein österreichischer Vater und eine deutsche Mutter (unverheiratet) in einem französischen Flugzeug mit Ziel Mexiko (glaub' ich) im britischen Luftraum ein Kind bekommen. Ergebnis war jedenfalls, daß das arme Kind dann fünf Staatsbürgerschaften hatte. Bingo!
Ansonsten fand ich folgende Info:
Die französische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung und kraft Gesetzes erworben werden.
Das am 1. September 1998 in Kraft getretene geänderte Staatsangehörigkeitsrecht (Gesetz Nr. 98-170 vom 16. März 1998) räumt dem Grundsatz des Bodenrechts wieder eine größere Bedeutung ein. Nachfolgend seine wichtigsten Bestimmungen.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit
- nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis)
Kinder erhalten die französische Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit ist. Bei Adoptivkindern gilt diese Regelung nur im Falle einer Volladoption.
Das Abstammungsprinzip gilt für die Kinder nur dann, wenn zumindest ein Elternteil vor dem 18. Geburtstag des Kindes die französische Staatsbürgerschaft erhält.
Nicht in Frankreich geborene Kinder und Kinder mit nur einem französischen Elternteil können die französische Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
- nach dem Geburtsortsprinzip (ius soli)
Kinder, die in Frankreich geboren sind, erhalten die französische Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil auch in Frankreich geboren ist.
Andernfalls wird die französische Staatsangehörigkeit in Frankreich geborenen Kindern nur dann übertragen, wenn die Eltern unbekannt, staatenlos oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind und ihnen ihre Nationalität nicht übertragen.
Wer vor dem 1. Januar 1994 in Frankreich geboren wurde und ein Elternteil hat, das noch vor der Unabhängigkeit in einem ehemaligen französischen Überseegebiet geboren ist, ist in vollem Besitze der französischen Staatsangehörigkeit.
Dasselbe gilt für all jene, die nach dem 1. Januar 1963 in Frankreich geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil vor dem 3. Juli 1962 in Algerien geboren wurde.
- Der Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, insbesondere auf Grund der Geburt oder eines Wohnsitzes in Frankreich
Seit dem 1. September 1998 erhalten in Frankreich geborene Kinder ausländischer Eltern die französische Staatsangehörigkeit mit der Volljährigkeit, wenn sie zum Zeitpunkt der Volljährigkeit ihren Wohnsitz in Frankreich haben und seit dem Alter von 11 Jahren mindestens 5 Jahre lang, mit oder ohne Unterbrechung, ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich hatten.
Unter bestimmten Bedingungen kann die französische Staatsangehörigkeit schon früher erworben werden:
- ab 16 durch Erklärung des Minderjährigen selbst, vorausgesetzt, er erfüllt die oben genannten Wohnsitzvoraussetzungen;
- ab 13 durch Erklärung der Eltern des Minderjährigen und mit dessen persönlicher Zustimmung, wenn er seit dem Alter von 8 Jahren in Frankreich wohnhaft ist.
Die französische Staatsangehörigkeit kann abgelehnt werden. Ein in Frankreich von ausländischen Eltern geborener Jugendlicher, der die Nationalität eines ausländischen Staates nachweisen kann, kann die französische Staatsangehörigkeit ablehnen. Dazu räumt das Gesetz einen Zeitraum von sechs Monaten vor und zwölf Monaten nach der Volljährigkeit ein.
Lieber Le Penseur,
Löschenso genau hatte ich die Bestimmungen nicht im Kopf.
Danke für die Info und ein hoffentlich ebenso frühlingshaftes Wochenende wie hier im sonst meist verregneten Hansestädtchen.
Morgenländer
"...Goethe wünschte in seinen letzten Augenblicken bekanntlich »mehr Licht«.."
AntwortenLöschen"Migrationshintergrund" hin und "mutmaßlich" her: Es ist mir daran, mit einer sich endlos fortsetzender Mutmaßung aufzuräumen, die einfach nict totzukriegen scheint.
Der gute Goethe sprach niemals und zu keinem Anlaß je Hochdeutsch. Er sprach immer nur seinen heimatlichen Frankfurter Dialekt. Im Gegensatz dazu, schrieb er aber ein vorzügliches Hochdeutsch. Er hat seine letzten Worte in Gegenwart seines Dieners aber nicht geschrieben, sondern sterbend gesprochen.
Im Duktus seiner Zeit, den Umständen auf dem Krankenbett gehorchend wird er wohl genuschelt gesprochen haben und prompt von seinem thüringischen Kammerdiener (als Nichtkenner des Frankfurterischen) falsch interpretiert worden sein.
Für Kenner dieses Dialekts steht eher zu vermuten, daß Goethe folgendes sagen wollte und nicht mehr vollenden konnte:
"Mer liescht... (net kommod)" - Man liegt nicht bequem. Auch das schreibende Genie unterliegt im Tode der Profanität.
Seien's mir net bös...
Ach neiche, Du Schmerzensreiche.
LöschenIch freue mich schon darauf, die endlosen Rabulistik-Duelle mit dem H. Morgenländer als "Gähn-Manipulation" inhalleren zu dürfen. Ich darf übrigens den Nick doch auch so verstehen, dass sich dieser "wunder-stöhne" Ping-Pong mindestens bis morgen hinzieht. - Wie wäre es denn zum Bleistift, den Nick in "Oberlehrer" oder "Online-Rotstift" zu transformieren ?
AntwortenLöschenObo
...ibland får man ta till det välska,
AntwortenLöschenoch gå med vattenhinken över ån.
Franzosen har en äkta tysk jo svårt att älska,
men franska vinerna är gudalån...Vi mår så kannibaliskt gott...som femhundra suggor...
Mir gefällt oft Schiller besser: "Es sträubt sich, der Krieg hat kein Erbarmen, das Mägdlein in unseren sehnigen Armen..."
@Anonym:
LöschenGibt's das auch in einem verständlichen Idiom?