Montag, 1. August 2011

Schäuble will Direktwahl eines »Europäischen Präsidenten«

»Dann werden wir schon bei der ersten Wiederwahl ein sehr viel stärkeres europäisches Bewußtsein haben«, meinte er im Interview der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«. Gloriose Idee! Warum nicht auch gleich den UNO-Generalsekretär durch weltweite Direktwahl bestellen? Dann hätten wir nicht bloß ein europäisches, sondern gleich ein globales Bewußtsein!

Für dese Idee gehört Schäuble gleich zum ersten europäischen Präsidenten gewählt! Dann wäre Deutschland diesen Rollstuhlfahrer mit scheints genetisch fixverdrahtetem Hang zu Paranoia, Fiskalismus, Bespitzelung und Hehlerei endlich los — und angesichts der Kriminalitätsrate von Brüssel wäre die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß ihn auch Europa rechtzeitig vor der Verlegenheit, ihn in stärkerem europäischem Bewußtsein wiederwählen zu müssen, loswürde.

Das ist wohlgemerkt kein strafbares »Gutheißen einer Straftat« (§ 282 öStGB), denn erstens wird im vorstehenden Satz keineswegs zu einer Straftat angeregt, noch eine solche als erlaubt dargestellt. Eine solche wurde weder bereits begangen, noch auch nur geplant. Nicht einmal in der geplanten, jedoch nicht beschlossenen Neufassung des § 283 StGB, die da lautete:
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
... welcher von Verfassungsjuristen die Weite des Tatbestandes sowie die Schwammigkeit der Rechtsbegriffe vorgeworfen wurden, die geeignet seien, das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung zu untergraben, wird durch das schlichte Möglichhalten einer an Schäuble begangenen Straftat und der daran geknüpften Erwägungen über die Entbehrlichkeit seiner Wiederwahl der intendierte Straftatbestand denkmöglich erfüllt.

Über futurabilia zu spekulieren ist strafrechtlich nicht verboten und selbst moralisch nicht allzu bedenklich — höchstens mal »delectatio morosa«, wenn der Beichtvater ganz streng ist. Na, damit kann man leben ...

Worauf warten wir noch? Ab nach Brüssel mit ihm ...!

4 Kommentare:

  1. Kleiner Österreicher01 August, 2011 19:39

    "Über futurabilia zu spekulieren ist strafrechtlich nicht verboten ..."

    Die pro-forma-Papiergesetze kann man sich im Ernstfall wahlweise in die Haare schmieren oder an den Hut stecken. Das ist doch alles nur noch Fassade.

    Ich habe kein Vertrauen mehr in den österreichischen Staatsapparat. Dabei ist mir bewußt, daß es in vielen anderen Staaten noch schlimmer ist.

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  2. Bitte schickt Schäuble zur Heilsarmee - oder auf den highway to hell.

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  3. Ich sehe das so wie kleiner Österreicher. Schon die bestehenden Gesetze werden von gewissen Beamten hemmungslos gebrochen.

    Besonders leicht haben es die "furchtbaren Juristen" aber, wenn schon die Gesetze schwammig formuliert sind. Wenn zB in einem Straftatbestand steht "wer...auf andere Weise..." - auf welche Weise? - Wie es dem Staatsanwalt und dem Richter gerade beliebt.
    Oder: "Wer...hetzt..." - was heißt hetzt? Ich kenne nur den Ausdruck "Das ist eine Hetz!"

    Und wenn steht "Wer...aufreizt..." - Was soll das konkret heißen?
    Klassische Gummiparagrafen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gummiparagraph#Beispiele_f.C3.BCr_unbestimmte_Rechtsbegriffe

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegs-_und_Boykotthetze

    DDR 2.0, nur ohne Mauer. Denn wohin sollten wir schon flüchten? Aber wenn unsere Politiker bei Staatsbesuchen in Belarus und Russland fehlende Meinungsfreiheit und Demokratie konstatieren, werden sie dort ohnehin ausgelacht ... ein Esel schilt den anderen Langohr ...

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  4. Kleiner Österreicher03 August, 2011 22:52

    "Über futurabilia zu spekulieren ist strafrechtlich nicht verboten ..."

    Herr Uwe S. hat da neulich eine andere Erfahrung gemacht. Lautes Denken wird mit 6 Monaten Häfen geahndet.

    Ich kenne Herrn Uwe S. nicht und ich weiß auch nicht, ob das ein Guter oder ein Böser ist. Aber diese Justiz ist ein willkürlicher politischer Witz. Und das fällt mir nicht zum ersten Mal auf. Der Abstand zu Rußland wird immer kleiner. Bald ist Österreich auf der Überholspur.

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