Dienstag, 19. April 2011

Quod erat demonstrandum

Sorry für die vielen lateinischen Überschriften — aber in der Karwoche dachte ich, es wäre aus Gründen geziemenden Ernstes angebracht, feierliches Latein statt schnöder Umgangssprache zu verwenden. Was also war — um aufs Thema zu kommen — zu beweisen? Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte, also sagen zwei Bilder mehr als zweitausend, mit einem Wort — das hier war zu beweisen:


Nun
Nun: es ist völlig klar, daß man links ein gar abscheuliches Beispiel von Rassismus gegenüber einem pigmentbevorzugten, überaus fähigen Politiker erblicken muß, welches aufs schärfste zu verurteilen ist, wohingegen rechts eine — natürlich etwas provokative, aber gehört gerade das in der Politik nicht auch dazu? — völlig unbedenkliche Darstellung eines hellhäutigen, überaus trottelhaften Politikers zum befreienden Lachen Anlaß gibt. Nicht wahr?

3 Kommentare:

  1. Auch das linke Bild ist nicht zu verurteilen. Habe jetzt keinen Link, aber es gab im Netz genügend Beispiele von arabischen Zeitungen, die den Erlöser als Affe karikieren.
    Dort natürlich verständlich und vollkommen zu Recht. Denn die Moslems machen bekanntlich immer alles richtig.

    AntwortenLöschen
  2. Ham wir jelacht ...

    http://www.wasserauto.de/img/bush_or_chimp.jpg

    AntwortenLöschen
  3. Was der große Albert Schweitzer zum Thema melaninseitig stärker herausgeforderter Mitbürger von südlich der Sahara auf seine alten Tage geäußert hat, kann man z.B. bei Dikigoros lesen (Stichwort: Heilige).

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.