Der immer wieder in allen Medien hinauf- und hinuntergespielte »Fall Kampusch« zeitigt quasi einen »Kollateralschaden«, welcher derzeit vor einem Jugendschöffensenat in Wien verhandelt wird. Es geht um versuchte Entführung und Vergewaltigung — so weit, so unschön:
Ach — noch ein pikantes Detail daran: die Sache wird vor dem Jugendschöffensenat verhandelt, da die mittlerweilige Kindergartentante bei Erbringung ihrer horizontalen Dienstleistungen, wie »Die Presse« ganz im Juristenstil bemühter Seriosität zu erzählen weiß, »... noch als sogenannte junge Erwachsene einzustufen war«.
Na, dann! »Für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung« setzt das Qualitätsmedium hinzu. Welcher Vermutung sich LePenseur von Herzen gerne anschließt. Denn nur ein Schelm vermutet in Sado-Maso-Clubs etwas anderes als Unschuld ...
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P.S.: nach nochmaligem Durchlesen des etwas konfusen Qualitätszeitungs-Artikels ist LePenseur jetzt nicht klar, ob die »Doppel-Ex« nicht doch zwei Personen sind. In diesem Fall gilt für die doppelte Zahl von Verdächtigen natürlich auch die doppelte Unschuldsvermutung. Mindestens.
Ein zufällig mit seinem Hund vorbeikommender Passant verhinderte das Verschleppen der jungen Frau, die sich heftig zur Wehr setzte. Das Opfer sollte – so die Anklage – in einem Sadomaso-Club in Wien Meidling vergewaltigt werden. Der 17-Jährigen sollten im Auto die Augen verbunden werden. In dem SM-Club sollte das Opfer dann gefesselt werden. Der Staatsanwalt klagt dies als versuchte Vergewaltigung an. Dem Opfer wurden damals mehrere Verletzungen, darunter eine Rissquetschwunde am Kopf, sowie erhebliche aus dem Überfall resultierende psychische Probleme attestiert.... weiß Österreichs allseits beliebtes und geschätztes Qualitätsmedium, »Die Presse«, heute zu berichten. Wobei dem Qualitätsmedium der nicht unpikante Umstand keinen Kommentar wert ist, daß die »Ex« eines Puffbesitzers als Ex-Hure — also quasi eine Doppel-Ex — vielleicht nicht ganz die Qualifikationskriterien für eine Kindergartentante mitbringen dürfte. Außer man leitet das Wort »Qualifikation« lautmalerisch von seiner zweiten Worthälfte ab ...
Der SM-Club wurde von N. – er war früher Berufssoldat – gemeinsam mit seiner Exfrau geführt. Diese bot in der SM-Szene auch selbst ihre Dienste an. S., die mutmaßliche Komplizin von N., war zu der Zeit ebenfalls einschlägig aktiv: Sie arbeitete als „Miss“ in dem Club. Mittlerweile ist sie Kindergartenassistentin.
Ach — noch ein pikantes Detail daran: die Sache wird vor dem Jugendschöffensenat verhandelt, da die mittlerweilige Kindergartentante bei Erbringung ihrer horizontalen Dienstleistungen, wie »Die Presse« ganz im Juristenstil bemühter Seriosität zu erzählen weiß, »... noch als sogenannte junge Erwachsene einzustufen war«.
Na, dann! »Für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung« setzt das Qualitätsmedium hinzu. Welcher Vermutung sich LePenseur von Herzen gerne anschließt. Denn nur ein Schelm vermutet in Sado-Maso-Clubs etwas anderes als Unschuld ...
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P.S.: nach nochmaligem Durchlesen des etwas konfusen Qualitätszeitungs-Artikels ist LePenseur jetzt nicht klar, ob die »Doppel-Ex« nicht doch zwei Personen sind. In diesem Fall gilt für die doppelte Zahl von Verdächtigen natürlich auch die doppelte Unschuldsvermutung. Mindestens.
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