Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will konsequenter gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und besonders gegen den rechtswidrigen und beabsichtigten Leerstand von Wohnungen in Hamburg vorgehen. In einem Bürgerschaftsantrag fordert die SPD eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, damit willkürlicher Wohnungsleerstand künftig schneller, umfassender und effektiver bekämpft werden kann. Der Senat muss mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt endlich Konsequenzen ziehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Menschen vergeblich eine Wohnung suchen, während in großer Zahl Wohnungen leer stehen und nicht auf dem Markt angeboten werden.So formuliert es eine Presseerklärung der SPD dieser Tage. Und wie will man dieses hehre Ziel erreichen? Etwa durch Entbürokratisierung der Errichtung von Neubauten? Durch Entlastungen bei der mittlerweile bereits ruinösen Steuerbelastung, die einfach zuviel erwirtschaftetes Geld in ineffiziente Staatstöpfe umleitet, daß für sinnvollere Investments als in Hartz-IV-Alimentationen zu wenig Geld bleibt? Aber nicht doch — da seien Marx und Murks vor!
Wird Wohnraum nach Auszug des letzten Mieters nicht innerhalb von sechs Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt, besteht die Verpflichtung, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Dabei müssen die Gründe für den Leerstand hierfür genannt und nachgewiesen werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann ein Bußgeld (bis zu 50.000,-- Euro) verhängt werden. Die Anzeigepflicht soll entscheidend dazu beitragen, dass die Behörden nicht nur zufällig sondern systematisch von leer stehenden Wohnungen erfahren und so die Möglichkeit erhalten auch flächendeckend gegen unbegründeten Leerstand vorzugehenAlso nochmals zum Mitschreiben: es gibt leerstehende Wohnungen in Hamburg, deshalb soll ein Zwangsbewirtschaftungssystem auf solche Wohnungen eingeführt werden. Mit Bußgeldern, die schon einmal locker ein Viertel bis Drittel der Herstellungskosten einer Wohnung ausmachen können.
Und damit will man ernstlich den Wohnungsmarkt beleben? Sind die Linken wirklich so naiv (man ist fast versucht, hiefür das Wort »vertrottelt« in engere Erwägung zu ziehen) zu glauben, daß die Regulierung durch Wohnraumbehörden eine Verbesserung des Wohnungsmarktes mit sich bringt? Eingriffe in den Markt, das zeigten die Schwarzmärkte nach dem Zweiten Weltkrieg und bis 1989 in allen Ostblockstaaten eigentlich zur Genüge, pflegen im Gegenteil dazu zu führen, daß es ein »offizielles« Angebot gibt (das entweder qualitativ derartig inakzeptabel ist, daß es keiner freiwillig nimmt, oder aber eines, das sofort an die Führungsclique & nahestehende Personen »verdunstet«, die sich dann über »Zufallsschnäppchen« freuen dürfen, die für sie so zufällig freilich nicht sind), und ein »inoffizielles« Angebot, das unter der Hand zu deutlich überhöhten Preisen an den Mann (oder, um es den Regeln der EU-Kommission entsprechend genderneutral zu formulieren: an das Mensch) gebracht wird. Mangelsituationen wurden jedenfalls durch derlei Aktionen nie nachhaltig beseitigt.
Bleibt noch abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu diesen Plänen (so sie zu Gesatzesform gerinnen) sagen wird. Artikel 14 GG ist zwar ein verquast-sozialromantischer Schmarrn — aber eine gewisse Bestandsgarantie des Eigentumsrechts gegen enteignungsgleiche Eingriffe ist dadurch halt doch gegeben. Aber, so wird uns sofort versichert, eine Enteignung werde dadurch ja nicht vorgenommen: man helfe doch dem Eigentümer nur, sich in sozial verantwortlicher Weise um die Beendigung einer Leerstehung zu bemühen. Beispielsweise dadurch, daß der Behörde ein eigenes Belegungsrecht für die Wohnung zusteht, sollte der Vermieter »der Anordnung der Wiedervermietung nicht innerhalb der gesetzten Frist« nachkommen.
An Enteignung denkt natürlich keiner. Niemand denkt daran eine Mauer zu errichten. Aber ganz sicher nicht.
Ein nächster Schritt muß sein, die Wenigfahrerei mit Kraftfahrzeugen zu erklären, auch würden sich viele Menschen ein Kraftfahrzeug nur so, zum Vergnügen, halten während andere gar keines besitzen, die aber auch ein Recht auf Beförderung hätten. Hier wird nun der gerechte Staat regulierend eingreifen mit der Zwangsbeförderungsverordnung für Kraftfahrzeugeigentümer. Besitzer von Kraftfahrzeugen werden damit verpflichtet, Kraftfahrzeuglose zu befördern. Bei Zuwiderhandlungen ....
AntwortenLöschen