Montag, 31. Januar 2022

Könnte es sein

von LePenseur
 
 
... daß der österreichische Verfassungsgerichtshof aufgewacht ist? Man könnte es fast glauben, wenn man den Fragenkatalog in derzeit laufenden Verordnungsprüfungsverfahren, den der VfGH am 26. Jänner 2022 an den Sozial-, Gesundheits-, Pflege und Konsumentenschutzminister absandte, durchliest. Wenn das nicht bloß eine Alibiaktion zur Schubladisierung sein sollte, braucht Minister Mücke außerordentlich gute Argumente, die Verfassungsmäßigkeit der Covid19-Verordnungen zu untermauern. Doch: woher nehmen und nicht stehlen ...?


5 Kommentare:

  1. "Minister Mücke" und "aussergewöhnlich gute Argumente"? Finde den Fehler!



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  2. Eins ist sicher: In Blödschland wäre das nicht passiert. Dort regelt man sowas bei einem vertraulichen Mittagessen wie zu Zeiten Ludwigs XIV.
    Nun ist es so, daß diese Fragen nichts revolutionär Neues sind. Im Gegenteil: Unsere Politspitzbuben fürchten sie schon ganz lange. Weil jeder die Antworten kennt. Auch jenes Cleverle, der ganz schnell in die USA entschwunden ist...

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  3. Ich fürchte, die Antworten auf so manche Fragen gibt es nicht einmal zum Stehlen, schlicht weil die Daten mangels Erfassung fehlen, nicht nur hier in Ösistan, sondern überall. Ob man den VGH mit "Hochrechnungen", "Schätzungen" und "Erwartungen" wird zufrieden stellen können wage ich zu bezweifeln.

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  4. Es könnte darauf zurück zu führen sein, dass das angegebene Mitglied des VfGH Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer ein offenes Ohr für Argumente der FPÖ hat. Und das ist gut so.

    https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/andreas_hauer.de.html

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  5. Eine Regierung, die sich solche Fragen nicht schon vor der Verodnung einer Zwangsimfung stellt, gehört sowieso in die Tonne getreten. Dann behautpen sie auch noch frech "wir folgen der Wissenschaft" und "die Impfung ist sicher", während sie mit dem Unterdrücken von unliebsamen Meldungen über Impfnebenwirkungen nicht mehr nachkommen. Das ist jetzt die neue "Wissenschaft", die Daten zur Entscheidungsfindung nicht kennt oder nicht kennen will und dennoch einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit anordnet. Ein Fall für die Gerichte.

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