Donnerstag, 5. Juli 2018

Noch ein Name, des man sich merken sollte: Melanie Buhk


Diese ist zwar nur kleine Richterin am Amtsgericht Meldorf, also am sprichwörtlichen A-DE-WE, aber wenn der Fisch (ebenso sprichwörtlich) am Kopf zu stinken anfängt, kann man sich unschwer vorstellen, wie durch und durch korrumpiert und verrottet der deutsche »Justiz«apparat ist, wenn also auch schon die – um beim Bild zu bleiben – Flossen so streng riechen! Nun, worum geht es? Darum:
Schüler muss an Moschee-Besuch teilnehmen...
von Thomas Heck...

Das Gericht und die Gerechtigkeit: 2 Seiten einer Medaille. Während deutsche Gerichte gegen Islamisten, gegen Mörder und Vergewaltiger, aber auch gegen muslimische Schulverweigerer, die z.B. den Schwimm-unterricht boykottieren, immer nachsichtiger umgehen, trifft es hier schon länger Lebenden regelmäßig härter. Dabei betreiben Richter teilweise das Geschäft einer immer stärker werdenden Islamisierung, beginnend bei einer islamkonformen Schwimmen bis hin zur Burkini für alle. Gleiches trifft auf die Berichterstattung darüber zu.

So wurden jetzt die Eltern eines Schülers in Rendsburg in zweiter Instanz verurteilt, weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem Schulbesuch einer Moschee untersagten. Was der Bericht in den Kieler Nachrichten ver- schweigt, ist, dass die Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und dass die Eltern angeboten hatten, dass er in der Zeit des Gebets, äh des Besuchs in der Moschee, am Unterricht in einer Parallelklasse teilnimmt, was von der Schulleitung abgelehnt wurde. Deswegen behielten sie ihn zu Hause.
Da der Name »Melanie Buhk« unter Juristen nicht so häufig zu finden ist, darf wohl angenommen werden, daß sie mit jener für ihre Dissertation preisgekrönten Melanie Buhk ident ist, die uns auf diesem Photo anlacht (falls nicht, bitte um zweckdienliche Information). Wer Zeit und Geduld hat, wird hier vielleicht auch die Telefonnummer und Adresse Ihrer Ehren herausfinden können ...

Buhks Urteil ist schlicht und einfach skandalös und verfassungswidrig, denn Religionsfreiheit umfaßt eben nicht nur die Freiheit, eine Religion auszuüben (und zwar immer und nur [!] eine jeweils persönlich präferierte!), sondern auch die, sich jeder Religionsausübung zu entziehen. Das ist ansich ein so fundamentaler Grundsatz einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, daß ein Fehlurteil einer jungen Juristin auf diesem Gebiet einfach nicht nachvollziehbar erscheint. Der zwangsweise Besuch der Stätte einer Religionsausübung verletzt ohne Zweifel dieses Grundrecht und macht daher jedes »Bußgeld« (egal in welch geringer Höhe letztlich verhängt!) zu einer rechtlichen Monstrosität!

Nach Birgit Woitas und Ulrike Grave-Herkenrath (um nur zwei Namen, die auf diesem Blog schon genannt wurden, anzuführen), nun eine Amtsrichterin aus Schleswig-Holstein, als sprichwörtlicher »Kanonier Asch«. Und der Kopf? Nun, der stinkt noch viel mehr — wobei ich dazu nur auf einen geradezu Brechreiz erregenden Artikel von Hadmut Danisch verweisen möchte. 

Wie pflegt LePenseur in derlei Fällen zu sagen? »Ins Eck stellen und mit Katzendreck zuscheißen!«

Mehr (außer einem Blick nach der nächsten Laterne? Aber nicht doch! Ts, ts, ts ...) steht sich nicht dafür ...


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