Dienstag, 17. April 2018

Stichelei

von Fragolin

Oh, wie es scheint sind bestimmte Vorgänge, die noch gestern als üble xenophobe Hetze eines Ängste schürenden rassistischen rechten Randes bezeichnet wurden, in der Mitte der transatlantischen merkelistischen Berichterstattung angekommen: Die „Bild“ listet akribischer als das private Blog-Projekt „Politikversagen“ den bunten Reigen der zumindest teilweise erfolgreichen 18 Messerattacken von „Männern“ und „Jährigen“ nur einer einzigen Woche (oder besser: 5 Tage) in Deutschland auf; der Schnitt liegt ja schon fast bei einem Toten pro Tag, von den Verletzten reden wir mal nicht. Und Messerdrohungen sind da ebensowenig erfasst wie andere Gewalttaten mit Schirmständern oder Steinen oder Schlagstöcken oder Pfefferspray – man will es ja nicht ganz so bunt darstellen, wie es ist.
Bin mal gespannt, wann es eine eigene Messerzusatzversicherung gibt, weil die Kosten von den Krankenkassen nicht mehr getragen werden.

So ein bisschen auf die Medien und auch die Justiz einhacken muss ich trotzdem. Denn da steht ja auch die Geschichte der jungen Frau Vivien, die fast ermordet wurde:

An der Kasse kommt es zu einem belanglosem Streit mit Jugendlichen (13, 14). Als das Paar den Supermarkt verlässt, tauchen die beiden Jungs wieder auf – in Begleitung eines älteren Verwandten (17). Der geht auf das Paar los, sticht die junge Frau nieder.“

Typisch mannhafter, stolzgeschwellter Mohammedanerspross: Mit dem Messer auf die Frau los. Das ist der Mut dieser kleinen Gockel. Frauen und Kinder, ansonsten müssen ihre Gegner schon gefesselt und mit verbundenen Augen vor ihnen knien, damit sie denen voll Inbrunst die Kehle durchsäbeln. Da fehlt dem beschnipselten Gekröse anscheinend auch der Inhalt.

Vivien überlebt nur knapp, lag drei Tage im künstlichen Koma. Gegen den 17-jährigen Flüchtling wurde Haftbefehl erlassen.“

Die nennen den weiterhin „Flüchtling“, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Oder besser nicht, weil von dem Geschmack, den das hinterlässt, kommt einem der Kaffee wieder hoch. Ich spare mir die Verschriftlichung meiner Gedanken über eine passendere Bezeichnung für dieses Menschengeschenk und überlasse es jedem selbst, sich vorzustellen, welche Kreativität ich dabei entwickle. Nur als Tipp: der Begriff „Flüchtling“ taucht da ebensowenig auf wie „Geflüchteter“ oder „Schutzbedürftiger“. Dafür hänge ich noch einige Namen für die Redaktionsknilche an, die zu feige sind das Kind wenigstens bei einem, wenn schon nicht justiziablen, so doch weniger heuchlerischen Namen zu nennen.
Aber die Schreiberknechte haben die „Challenge“ im „Germanys Next Arschloch“-Wettbewerb noch lange nicht sicher in der Tasche, da rittern auch noch andere Protagonisten tapfer um diesen Preis:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Grund: Nach Ansicht der Strafverfolger sei der Beschuldigte von der versuchten Tötung freiwillig zurückgetreten.“

Der ist was?
„Zurückgetreten“?
Abgesehen davon, dass das eine interessante Wortwahl ist, die sich etliche Politiker und deren Wurmfortsätze in Polizei und Justiz zu Herzen nehmen sollten, kann man sich da nur noch an den Hintern fassen, denn der Kopf ist da wirklich schon zu schade dafür: Der messert eigens zu diesem Zweck bewaffnet gezielt am Tatort auftauchend mit Schwung und Elan auf eine Frau ein, bis diese verblutend am Boden liegt, und nur weil er es knapp nicht geschafft hat sie umzubringen, ist es kein Mordversuch? Wenn ein Bewaffneter gezielt mit Tötungsabsicht auf einen Menschen schießt und nur knapp am Herzen vorbei die Tötungsabsicht nicht durchsetzen kann, ist er auch nur „zurückgetreten“ und hat nur eine „Körperverletzung“ begangen? Was soll denn dieser Bullshit?

Liebe „Strafverfolger“, wenn ihr einfach keinen Bock habt, es euch mit einem der Merkelschen Gäste ungemütlich zu machen, dann sagt das einfach offen und ehrlich. Wenn ihr der Meinung seid, dass das Niedermessern von Schon-länger-hier-Lebenden ein Kavaliersdelikt ist, dann sagt das einfach. Wenn ihr meint, dass Eingefallene eine samtpfotige Sonderbehandlung verdienen, dann sagt das einfach.
Aber diese dämliche Bullshit-Bingo-Heuchelei ist wirklich grausig.

1 Kommentar:

  1. Jaja. Von den abgehackten Kinderhänden im Ersten Weltkrieg hat man sich wohl verabschiedet. Von gewissen ofenkundigen Gruselmärchen ~ ein Vierteljahrhundert später aber nicht. Wer es fassen kann, der fasse es.
    D.a.a.T.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.