Dienstag, 5. September 2017

Man darf nicht auf Urlaub gehen!

Oder wenigstens: als Freiberufler nicht länger als maximal zwei Wochen »am Stück«. Sonst sieht der Schreibtisch nämlich etwa so aus:


oder so:


Ohne mich mit diesen beiden Herren vermessentlich vergleichen zu wollen — aber was den Berg an Papier und Akten betrifft, nimmt mein Schreibtisch es derzeit locker mit beiden (und zwar allen beiden zusammengenommen!) auf.

Kollege Fragolin, der wackere Co-Autor dieses Blogs, hält zwar mehr als tapfer die Stellung — aber bei mir ist in den nächsten Tagen noch nicht wirklich »Land in Sicht« ... Geduld, messieurs-dames, haben Sie Geduld! Da die Urlaubsnymphen & -najaden, die in den vergangenen Wochen bisweilen die Seiten füllten (und behübschten), von manchen Postern als Seriositätskiller für diesen Blog angesehen wurden (und LePenseur natürlich alles sein will, nur kein unseriöser Blogger!), fällt diese bewährte Methode leider flach.

Nun: guter Rat ist teuer (wie einer meiner anwaltlichen Freunde als dezenten Warnhinweis in seinem Wartezimmer anbringen ließ). Obwohl — einfach nicht auf Urlaub gehen! Das wär's!

Die besten Rezepte sind selten die angenehmsten. Hélàs ...

2 Kommentare:

  1. Was würde z.B. ein J.S. Bach wohl über das Gejammere des Penseurs sagen? Such dir deine Kantaten bei den Urlaubern? ;-) ;-)
    Frohes Schaffen!

    AntwortenLöschen
  2. "Urlaub" wird ohnehin überschätzt. Nie geht es in D entspannter zu als während der sommerlichen Ferienzeit. Und wenn gleichzeitig noch der "Schlafkampf" tobt (Versprecher eines NTV-Moderators) …
    Ihnen einen entspannenden Urlaub!

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.