Samstag, 25. Juni 2016

Noch ein Schmankerl aus der Gerüchte-Küche

... serviert Andreas van de Kamp:


Wahlschwindel in Österreich: Was die Höchstrichter nicht interessiert


1660_blk_19329_zoom
Während der VfGH den offenkundigen Wahlschwindel vom 22. Mai links liegen lassen darf, kriminalisiert man noch vor der Anfechtung der Präsidentenwahl Zeugen. Staatsanwälte ermitteln gegen von der FPÖ nominierte Aussagende – und nur gegen diese – wegen rechtswidriger Praktiken im Wahlprozess. Für Prof. Sascha ist dieses System selektiver Justiz ein Rechtsstaat, dem man vertrauen muss.
Kotzstärke 9-10 auf der nach oben offenen Liebermann-Skala ...

1 Kommentar:

  1. Aus der Ferne sehe ich keine besondere Schwierigkeit zum Klärung des Verdachts einer systematischen Wahlfälschung. Wegen der unplausibel hohen Zahl ungültiger Briefwahlscheine kann man sofort verschiedene Stichproben ziehen und die "Kreuze" spektralanalytisch untersuchen - bis hin zu den (angenommenen) Tätern, völlig ohne "rauchende Colts".

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.