Dienstag, 14. Juni 2016

Die Holocaust-Industrie braucht noch schnell einen Schuldspruch

Vor dem Urteil im Detmolder Auschwitzprozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann hat eine Überlebendenorganisation die Freispruchforderung der Verteidiger als "makaber und empörend" bezeichnet.
Dazu ist zu bemerken:
  1. ist es das gute Recht, ja sogar die Pflicht eines Verteidigers, für den Freispruch seines Mandanten zu plädieren, wenn er einen Schuldspruch für rechtsunrichtig erachtet.
  2. geht das eine "Überlebendenorganisation", die – man kann Wetten darauf abschließen! – längst zum Großteil aus Funktionären mit der "Gnade der späten Geburt" (angesichts mancher Typen, die in diesem juste milieu wildern, böte sich auch der Terminus "Nachgeburt" an) bestehen, die nie ein KZ "überleben" mußten, eigentlich einen Tinnef an (jedenfalls nicht mehr als LePenseur, und der hat sich bisher auch rausgehalten). Aber sie versuchen halt den Eindruck zu erwecken – Fazit: man merkt die Absicht und man ist verstimmt ...
  3. brauchen die doch gar nicht so auf große Empörung zu mimen, denn sie wissen ohnehin, daß ein enteiertes deutsches Gericht unserer Tage nicht wagen wird, einen Freispruch zu verkünden, sondern schön brav einen Schuldspruch – und wenn die Berufsrichter die Laienbeisitzer dazu verprügeln müßten.
  4. wissen sie ebenso, daß das Ganze doch nur eine Farce ist, denn ein 94-jährigen sieht kein Gefängnis. Schon gar nicht für etwas, was er vor mehr als einem Dreivierteljahrhundert gemacht hat. D.h.: mutmaßlich gemacht hat, also bitte, keine Vorverurteilungen ...
Ja, es wäre in der Tat fatal, wenn der letzte überlebende Wachmann nicht schnell noch zur Aufwärmung der Kollektivschuldlüge und des bekannten "Alle-habens-gewußt-und-haben-nichts-dagegen-getan" herhalten könnte. Jetzt, wo der Altkanzler endlich tot ist, der bis zum Schluß halsstarrig behauptet hat, er jedenfalls habe es nicht gewußt. Da er so populär war (und sonst ja 'n guter Genosse!), konnte man den deshalb ja nicht einfach zum Nazi erklären, das hätten die Leute nicht geschluckt.

Aber wenn jetzt noch ein 94-jähriger KZ-Wachmann einem Schuldspruch entkäme, dann wäre es doch möglicherweise nicht auszuschließen, daß die Frage nach der Gerechtigkeit anderer Schuldsprüche gestellt wird. Und nach der Gerechtigkeit der Nichtverfolgung anderer Untaten.

Aber solche Fragen wären fraglos "nicht hilfreich" für unsere heutigen Satrapen. Weshalb wir davon ausgehen können, daß ein gehorsames deutsches Gericht derlei zu verhindern wird wissen. Ganz in der Tradition von Roland F. & Co.: bei denen gab's bekanntlich auch kaum Freisprüche ...

1 Kommentar:

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