Mittwoch, 24. Februar 2016

Johann Baptist Cramer (1771 - 1858)

... ist eigentlich immer ein Vergnügen zu hören. Und erst sein Klavierkonzert Nr. 2, in d-moll, op. 16 ...



Zugegeben: Howard Shelleys Interpretation ist eher brav als inspirierend zu nennen. Dennoch, sogar in dieser kommt viel vom Charme dieses sogenannten »Kleinmeisters«, der sich in heiter-gelassenener Selbstironie einmal als »letzten Mozartianer« bezeichnete.

Heute vor 245 Jahren, also am 24. Februar 1771, wurde dieser Johann Baptist Cramer in Mannheim geboren, das er freilich schon als Dreijähriger Richtung England verließ, wo er auch nach einem langen erfolgreichen Künstlerleben am 16. April 1858 in Kensington starb.

Die Wikipedia hat also durchaus recht, wenn sie ihn als »englischer Pianist und Komponist deutscher Abstammung« führt.

Welche stilistische Entwicklung er (bei aller Mozart-Treue) in seinem langen Komponistenleben nahm, erkennt man schön an seinem späten Klavierkonzert Nr. 8, wiederum in d-moll, op. 70 (1825). Da war er also, für damalige Verhältnisse, bereits ein gereifter, ja alter Mann Mitte fünfzig:


Weitaus bekannter (und für ihn als Verleger auch profitabler) freilich als seine Konzerte waren seine bis heute hochgeschätzten Etüdenwerke, auch LePenseur hat sich in jungen Jahren an einigen versucht, bzw. versuchen müssen (wenn auch nicht im Tempo bspw. der hier zuerst erklingenden Etüde ...):


Daß hinter der gefälligen Fassade des gefeierten Pianisten, erfolgreichen Komponisten, wohlhabenden Musikverlegers sich ein grüblerischer, rebellischer Geist versteckte, erahnt man beim Hören seiner Klaviersonate in a-moll, »L'Ultima«, op. 53 (1813):


Beethoven, der nach Aussagen mehr beeindruckt von Cramer war, als von jedem anderen Pianisten jener Zeit, wird schon gewußt haben, warum ..


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.