Donnerstag, 7. März 2013

»Dotcom wins right to sue« oder: Sittenbilder aus »Down-under«

... berichtet uns heute »The New Zealand Herald«. Der schwergewichtige »Medienmogul« Kim Dotcom hat also nicht den Prozeß gewonnen, sondern nur das Recht, überhaupt einen solchen führen zu dürfen (was ihm der neuseeländische Geheimdienst gerne verweigert hätte).
Kim Dotcom has won the right to sue the Government for illegal spying.

A Court of Appeal judgement released today has ruled in favour of the internet mogul and will let him sue the Government Communications Security Bureau (GCSB) alongside New Zealand Police.

Dotcom, Finn Batato, Mathias Ortmann and Bram van der Kolk are defending accusations of mass copyright infringement, online piracy, and money laundering through their Megaupload file sharing website.

A decision by Chief High Court judge Justice Helen Winkelmann last year to allow the GCSB be sued and to allow Dotcom to seek compensation from the Government agency, as well as the police, was challenged by the Attorney-General.

During the High Court case, it emerged that the GCSB had been illegally spying on Dotcom prior to the raid on his Coatesville mansion, on behalf of the FBI, who now wants the Megaupload millionaire extradited to face trial in the US over copyright infringements.

The Attorney-General challenged Justice Winkelmann's decision to order the GCSB to cough up documents that outlined the extent of their spying.

It also challenged the decision to bring the GCSB into court proceedings as a party, as well as saying it was inappropriate for compensation claims to be added to a judicial review.
Das muß man sich ja irgendwie auf der Zunge zergehen lassen: die Generalstaatsanwaltschaft will nicht nur begrenzen, wer geklagt werden darf (»... challenged the decision to bring the GCSB into court proceedings as a party«), sondern auch was denn gefälligs Gegenstand einerBerufung sein darf (»... saying it was inappropriate for compensation claims to be added to a judicial review«). Nun, es spricht für die Integrität des neuseeländischen Court of Appeal, derlei Kinkerlitzchen-Argumente gegen ein Gerichtsurteil, das High-Court-Richterin Winkelmann quasi »in edler Einfalt und stiller Größe« gefällt hatte, vom Tisch zu wischen. Andererseits sollte sich niemand Illusionen hingeben: wenn's um die Wurscht geht, werden die Geheimdienste Neuseelands die willfährigen Knechte der US-Geheimdienste bleiben, und Kim Dotcom bracht nicht zu denken, daß die ihn von der Angel lassen. Was ein echter Supermacht-Geheimdienst ist, der wischt sich auch mit einem Höchstgerichtsurteil aus Neuseeland bestenfalls den Hintern. Die Justiz ist — egal wo — die Hure, oder bestenfalls die Geisel der politischen Macht. Und ab einem gewissen Level sind Rechtsfragen eben nur mehr Machtfragen.

Appelle ans Jüngste Gericht sind davon selbstredend nicht betroffen, wenngleich hernieden leider nicht exekutierbar. Ein Sittenbild, das im schönen — und, im internationalen Vergleich, bemerkenswert »un-korrupten« — Neuseeland um Nuancen weniger düster ausfällt, als anderswo (z.B. in Ösistan). Aber eben nur um Nuancen ...

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