Freitag, 23. Dezember 2011

Gesinnungsjustiz? Skandaljustiz!

... und zwar in geradezu klassischer Form bietet die aktuelle Verurteilung der Islamexpertin Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen »Herabwürdigung religiöser Lehren«, die nunmehr in zweiter Instanz bestätigt wurde. Andreas Unterberger findet zu diesem Skandalurteil die passenden Worte, die man in Österreichs Systempresse vergeblich sucht.

Kollege Zettel bestreitet, daß es in Deutschland Gesinnungsjustiz gäbe. Nun, Poster auf diesem Blog meinen zum überwiegenden Teil das Gegenteil — lassen wir es einmal dahingestellt. Aber daß in Österreich die Grenze von der Gesinnungsjustiz mittlerweile längst Richtung Skandaljustiz überschritten ist, bedarf angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate keiner großartigen Argumentationskünste.

Bei einem Land, in dem Kritik am Islam, die aufgrund allgemein anerkannter — und von dieser Religionsgemeinschaft selbst ausdrücklich in ihrer »Rechtsordnung« angeführter — Fakten untermauert werden kann, zu einer Verurteilung wegen »Herabwürdigung religiöser Lehren« führt, muß man sich die Frage stellen: kann man eine »religiöse Lehre«, die den Sex des Stifters dieser Religion mit einer Neunjährigen zur Richtschnur für ihre immer noch aktuelle Ehegesetzgebung nimmt, überhaupt herabwürdigen? Worin begründet sich der Anspruch auf eine angebliche Würde dieser Religion, wenn sie in ihrer »heiligen« Schrift (dem Koran) und ihren Glaubenüberlieferungen (den Hadithen) die brutale Unterdrückung aller Andersgläubigen — je nach deren Sorte (ob nämlich »Schriftbesitzer« oder nicht) von »bloßer« Diskriminierung als Staatsbürger zweiter Klasse bis hin zu Zwangskonversion und Ausrottung — fordert. Wenn sie den »Abfall« von diesem Terrorsystem mit dem Tode bestraft sehen will. Wenn sie bis heute die Sklaverei als Institution anerkennt (und sich höchstens dazu bereitfindet, sie als »derzeit nicht anwendbar« zu bezeichnen). Wenn sie Frauen zu einem Status geminderter Rechtsfähigkeit degradiert. Beispiele fast beliebig fortsetzbar ...

Wenn dann derselbe Richter, der dem Berufungssenat gegen Frau Sabaditsch-Wolff vorsaß, ein gewisser Leo Levnaic-Iwanski, nahezu zeitgleich einen »MIHIGRU«-Gemüsehändler, der einen achtjährigen Volksschüler auf dem Zebrastreifen (!) mit seinem Mercedes zu Tode gefahren hat, mit einer bloßen Geldstrafe von € 9.000 davonkommen ließ mit der originellen Begründung, der Täter »hätte schon genug gelitten«, dann weiß man nicht, ob man verzweifelt lachen oder weinen soll. Man kann Frau Sabaditsch-Wolff nur die Daumen drücken, daß ihr Gang zum Straßburger Menschenrechtsgerichtshof von Erfolg gekrönt sein wird!

Eines jedenfalls kann man, nein: muß man aber sagen: solche »Justiz« ist ein Skandal! Und da wirken keine Zettel'schen Beschwichtigungsversuche, um den Eindruck, daß unsere europäische Rechtskultur mehr und mehr die Grenze zum Unrechtsstaat zu überschreiten im Begriffe ist, zu verwischen.

15 Kommentare:

  1. Innerer Emigrant23 Dezember, 2011 14:13

    Die Justiz war und ist stets die skandalreiche Hure der Macht und ein dreckiges Geschäft.

    Nur net anstreifen...

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  2. Nicht nur Zettel, sondern auch Du, leben ofenkundig noch in einer Art bunter Märchenwelt.
    -Hildesvin-

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  3. Anonym/Hildesvin, wäre es möglich die Kritik zu substantiieren?

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  4. @Volker
    Da die Sache ofenkundlich ist, solltest Du vielleicht mal die Heizung fragen.

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  5. Der ganze Fall regt mich so auf. Verdammt nochmal, wie konnte es so weit mit Österreich kommen? Wie kann es sein, dass Richter bei euch so ein Urteil sprechen? Wieso gibt es keine Demos in Wien gegen diesen Wahnsinn? Ich würde Sturm laufen wenn sowas in meinem Land passieren würde. Rumschimpfen würde ich, auf Suaheli natürlich ;-)

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  6. Institut für empirische Rechtswissenschaft24 Dezember, 2011 07:34

    Willkommen in Dozent Nescios Online-Kurs

    "Empirische Rechtswissenschaft"!

    Lektion I: Die Unabhängigkeit der Justiz.

    Um diese ranken sich falsche Vorstellungen, welche leider auch auf der Uni gelehrt werden. Tatsächlich ist es so:

    Unabhängigkeit der Justiz heißt, daß selbige VOM VOLK unabhängig ist. Das bedeutet im Einzelnen:

    a) Das Volk hat auf die Besetzung der Richterposten keinerlei Einfluß

    b) Das Volk hat auf den Inhalt richterlicher Entscheidungen keinerlei Einfluß.

    Lektion II: Staatsrecht

    Wie ganz richtig in manchen religiösen Schriften geschrieben steht, sind wir Nutztiere. Der Stall ist der Staat. Der Stall beherbergt außer den Nutztieren noch manch nützliches Inventar. Zum Beispiel eine Melkmaschine. Das ist das Finanzamt. Und eine Peitsche, das ist die Justiz.

    Beides, Melkmaschine und Peitsche, sind nur Werkzeuge in der Hand des Stallbesitzers.

    Selbstverständlich haben die Nutztiere auch Rechte: Das Recht, gemolken und geschlachtet zu werden.

    Nun, Rindviecher sind genügsam. So lange sie zu fressen haben und ab und zu eine Kuh besteigen dürfen, stellen sie das System nicht in Frage.

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  7. Tierzuchtexperte24 Dezember, 2011 09:33

    ... selbstverständlich kann der Stallbesitzer, ohne seine alten Rinder zu fragen, auch eine neue Rinderrasse in seinen Stall aufnehmen, diese auch bevorzugen, sodaß sie zwar fressen dürfen, aber nicht gemolken werden. Dann sieht er zu, wie die neuen Rinder sich mit seiner alten Rinderrasse kreuzen und züchtet sich eine eigene, neue Rinderrasse heraus. Ganz nach Belieben.

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  8. Nun ist es ja so, das der Stallbesitzer eigentlich profitorientiert die Entwicklung im Stall beobachtet, aber nun durch jahrelang linksrotgrünkarierte Dummschwätzer indoktriniert, mit der einfachen schönen bunten Vielfalt zufrieden ist.

    Was fürs Auge eben, schließlich ist er ja auch damit beschäftigt Frauen zu suchen.

    Und für den eigenen Bedarf wird er schön versteckt ein Rindvieh zum schlachten mästen und füttern. In Schwarzarbeit sozusagen, Underground-Versorgung psychisch und physisch.

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  9. Aber - Spaß beiseite, Ernst komm her.

    Es ist nicht nötig jeweils Zettel zu zitieren. Warum tut man es dennoch?

    Weil aus Zettels Feder ein brillianter Geist seine klugen Gedanken präsentiert.

    Genau deshalb nimmt man es ihm übel, wenn er die angemahnten Tatsachen negiert. Wenn man also nicht mal Zettel mit der Wahrheit überzeugen kann, wie sollen wir dann erst die "einfachen" Bürger aufklären? Es ist wie unser politisches Ränkespiel zur Zeit, man ist dankbar für die wenigen Mutigen, die sagen : Ja, der Kaiser ist nackt.

    Ich habe in all den Jahren in "Zettels kleinem Zimmer" von allen Bloggern und insbesondere von Zettel profitiert und es schmerzt schon ein bißchen, das genau in diesem Dialog für Zettel "der Kaiser eben doch bekleidet ist".

    Ich wünsche uns allen "gesegnete Weihnachten".

    Herzl. Nola

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  10. Weil aus Zettels Feder ein brillianter Geist seine klugen Gedanken präsentiert.

    Zettels Feder ist weder brilliant noch sind seine Gedanken klug. Was ihn auszeichnet? Er pickt Rosinen im Netz raus, die der gewöhnliche Klickerer, wie ich, nicht finden würde, weil er nicht danach sucht. Das kann ich als brilliant akzeptieren, weil es zuweilen brilliant ist. Was er dazu schreibt, daraus habe ich selten Gewinn ziehen können. Den Gewinn zog ich fast immer daraus, mir die originale Quelle reinzuziehen.

    Zettel hat nunmal arge Grenzen in seiner Denke, u.a. seine blinde Staatsgläubigkeit und sein ausgeprägter Antikommunismus, die ihn für mich nicht satisfaktionsfähig machen.

    Was mich mit am meisten stört, daß in seinem Forum eine devote Diskussionhaltung gang und gäbe ist. Das hast du aber wieder brilliant geschrieben... Wie immmer eine vorzügliche Analyse... usw.

    Inhaltlich bringt sowas nicht weiter und ist nichts weiter als Stiefel lecken.

    Apropos Stiefel.

    Ich wünsche allen ein paar schöne arbeitsfreie Stunden.

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  11. Zitat "die Anmerkung":
    "Er pickt Rosinen im Netz raus, die der gewöhnliche Klickerer, wie ich, nicht finden würde, weil er nicht danach sucht".

    Eben, das ist genau der feine Unterschied und mit Verlaub, ich habe auch Ihre "Rosinen" betrachtet. Für mich ist dies weder Ort noch Zeit eine neue Baustelle zu eröffnen.

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  12. Gerade sein Antikommunismus, Anmerkung, zeichnet Zettel aus. Wer außer ihm hat es heute noch drauf, die braunen und roten Sozialisten verfeindete Brüder zu nennen?
    Viele sind das nicht.

    Auf der anderen Seite seine Staatsunterwürfigkeit und die damit einhergehende Naziparanoia. Er (auch da ist er einmalig) glaubt wirklich, der Schlagennazi hat das Mannichl gemeuchelt. Und er glaubt allen Ernstes an die Zwickauer Terrorzellen NSU.
    Sehr schade, er entwertet damit seine brillanten Analysen.

    In jeder Hinsicht außergewöhnlich. Genie und Wahnsinn.


    Frohe Weihnachten allerseits.

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  13. @LePenseur

    Ein nachträglicher Kommentar zur Justiz.

    Eine Spezialität des Justizwesens ist ja, daß man in Strafverfahren bei Freispruch auf den eigenen Verteidigerkosten sitzenbleibt. Es gibt zwar Entschädigungssätze, die sind aber so lächerlich gering begrenzt, daß in größeren Verfahren die Kosten nie und nimmer auch nur ansatzweise gedeckt sind.

    Der Staat hat also die Möglichkeit, unliebsame Bürger durch Monsterprozesse finanziell zu ruinieren. Ein prominentes Beispiel ist der sog. Tierschützerprozeß. Man mag zu den Tierschützern stehen, wie man will, aber die Unverhältnismäßigkeit dieses Prozesses (ca. 100 Prozeßtage) dürfte wohl unbestritten sein. Ebenso die Zweifelhaftigkeit des Mafiaparagraphen.

    Im Parlament läuft jetzt zumindest eine Petition, die diese Kostenentschädigung bei Freispruch neu geregelt sehen möchte. Wenn man will, kann man die Petition auf der Parlamentsseite online unterstützen.

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  14. Lieber Penseur, heute findet wieder ein Gesinnungsprozeß statt:
    http://schreibfreiheit.eu/2013/10/14/verhetzung/
    und http://www.cp-salzburg.at/presse/

    Wäre interessant, das Urteil im Lichte dessen zu diskutieren, was wir damals auf der Uni noch als Meinungsäußerungsfreiheit gelernt haben.

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  15. Ja, das politisch beauftragte Urteil gegen den christlichen em. Rechtsanwalt, der sich gegen das buddhistische Missionszentrum engagiert hat, ist schon da:

    http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/flugblaetter-gegen-stupa-bau-schuldspruch/35.513.500

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