Donnerstag, 2. Dezember 2010

Für eine Handvoll Dollars ...

... was z.B. die runde, schlanke Summe von 30 Millionen $ zweifellos darstellt, läßt sich schon einiges anfangen. Beispielsweise ein nettes Anwaltshonorar auszahlen (so ein Drittel, oder die Hälfte) und vom Rest immer noch sorgenfrei in Saus und Braus leben. Wie schön ... hätte ich auch gern!

Österreichs bekanntes Qualitätsmedium, »Die Presse«, weiß unter dem Titel »30 Millionen Dollar für Mißbrauchsopfer« zu berichten:
Ein Geschworenengericht im US-Staat Delaware hat einem mutmaßlichen Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen 30 Millionen Dollar Schadenersatz (knapp 22,9 Millionen Euro) zugesprochen. Es sei bei weitem die höchste Summe, die jemals in einem einzigen Gerichtsurteil im Zusammenhang mit einem solchen Missbrauchsfall angeordnet worden sei, hieß es aus Expertenkreisen am Mittwoch. Der Kläger hatte vor Gericht ausgesagt, er sei als Bub in den 60-er Jahren von einem katholischen Priester sexuell missbraucht worden.

Laut der Entscheidung des Gerichts in der Stadt Baltimore war die Kirchengemeinde St. Elizabeth's in der Stadt Wilmington für den Missbrauch mitverantwortlich und muss dem Kläger daher drei Millionen der insgesamt 30 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen.
22,9 Mio. Euro sind in richtigem Geld (damit man sich die Dimensionen einmal vorstellt) die Kleinigkeit von 315 Mio. Schilling. Okay, keine Frage, daß das Mißbrauchsopfer für die erlittenen Schäden eine Kompensation erhalten muß. Aber 315 Mio. Schilling für sexuellen Mißbrauch? Der noch dazu mittlerweile etwa ein halbes Jahrhundert zurückliegt?

In Österreich wurden nach dem Zweiten Weltkrieg — niedrig geschätzt! — 100.000 Frauen von Angehörigen der Roten Armee vergewaltigt. Dürfen diese sich demnächst pro Kopf über 22,9 Mio. Euro freuen — oder wenigstens über je 2,29 Mio. Euro (also: 31,5 Mio. Schilling), da die Sowjetunion daran sicher nicht unschuldiger war als die Kirchengemeinde St. Elisabeth's im aktuellen Fall (die ja auch ein Zehntel berappen darf — warum eigentlich: haben die sich etwa Video-Mitschnitte von den Hinterladereien ihres schwulen Pfarrers besorgt ...?).

Was die GUS-Staaten als Rechtsnachfolger der Sowjetunion sohin zu einer zügigen Überweisung von ca. 229 Milliarden Euro (bzw. 3,1 Billionen Schilling) veranlassen sollte.

Und ist die Folterung von Gefangenen, oder die zur psychischen Brechung des Feindes direkt beabsichtigte Ermordung kriegsunbeteiligter Zivilbevölkerung (wie z.B. im Bombenkrieg der USA in Vietnam oder dem Irak — oder 1945 der Briten im Fall Dresden) nicht gravierender? Ist sexueller Mißbrauch (bei all seiner Verwerflichkeit) nicht immer noch weitaus weniger arg, als z.B. das Verbrennen und Ersticken von Bombenopfern bei lebendigem Leibe durch Napalm und einstürzende Wohngebäude?

Was hier ein US-Geschworenengericht als »Recht« gesprochen hat, ist in Wahrheit plakativer Justiz-Populismus, wo eine Jury sich in hirnloser Gutmenschlichkeit austobte nach dem Motto: »Darf's ein bisserl mehr sein?«

Nach klassischer Morallehre sündigt man durch Verfehlung des rechten Maßes — ebenso per excessum wie per defectum. Nur wird eine (zweifellos in der Vergangenheit begangene) Sünde durch eine gegenwärtige Sünde in die Gegenrichtung nicht aufgehoben, sondern verdoppelt. Aber um derlei Feinheiten zu begreifen, müßte die US-Justiz über ein intaktes Rechts- und Moralverständnis verfügen. Was angesichts eines durch und durch korrumpierten Justizsystems — das zwar für Honorarinteressen der Anwaltschaft und Karriereinteressen der Staatsanwälte und Richter gut ist, aber für sonst gar nichts — und der offenkundig nach dem Peter-Prinzip zur Stufe ihrer Inkompetenz aufgestiegenen Geschworenen wohl reines Wunschdenken sein dürfte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.