Freitag, 8. Oktober 2010

»Die Abstimmung über den Wahlvorschlag ...

... geschieht durch Einwerfen des amtlichen Stimmzettels in die Wahlurne. Weist der Stimmzettel weder Veränderungen noch Zusätze auf, so ist damit der Stimmzettel gültig.« *)

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*) Geheime Anweisung des Politbüros der SED zur Gültigkeit der Stimmzettel bei den Kommunalwahlen. 15. Juni 1957

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Und wie sich die Bilder gleichen:
Schwere Vorwürfe der Grünen: Die Sozialdemokraten sollen Migranten-vereine mit Geldversprechen beeinflussen und Wahlkarten für schwer demente Menschen geordert haben.

Die Wiener Grünen befürchten massiven Betrug bei der Wien-Wahl. Gemeinderat Martin Margulies warf der SPÖ am Mittwoch vor, Wahlkarten für schwer demente Menschen zu ordern und Migranten und deren Vereine mit Geldversprechen zu beeinflussen. Margulies: "Ich befürchte, dass der SPÖ jedes Mittel Recht ist, um ihre absolute Mehrheit zu erhalten."

Von der Anstaltsleitung eines Geriatriezentrums seien Wahlkarten für alle Patienten, darunter auch seine schwerst demente Großmutter, beantragt worden, berichtet Margulies. "Und das ohne Wissen der Patienten und Angehörigen." Wahlkarten dürfen allerdings ausschließlich für Menschen beantragt werden, die danach ausdrücklich verlangen. "Ich stelle in Zweifel, dass meine Großmutter jemals in der Lage wäre, diesen Wunsch zu äußern", so Margulies. (Hier weiterlesen)
Man sollte freilich nicht darauf vertrauen, daß die andere Hälfte unserer Systempartei SPÖVP, also die ÖVP, auch nur einen Deut besser wäre:
Wahlbetrug im Burgenland: ÖVP-Bürgermeister gesteht

Der Ortschef von Unterrabnitz hat zugegeben, bei der Landtagswahl im Mai Wahlkarten gefälscht zu haben. Die FPÖ berichtet von weiteren Verdachts-Fällen. (Hier weiterlesen)
Damit kann sich der VP-Bürgermeister gleich zu seinem Kollegen des SP-Flügels der SPÖVP setzen, der erst vor wenigen Wochen in Niederösterreich wegen Fälschung von Wahlkarten zu elf Monaten — und auch das nur bedingt! — verurteilt worden ist (näheres hier). Deshalb hat der wackere Weinviertler auch keine Haft antreten müssen (es wäre ja auch irgendwie mißlich gewesen, ihn nach wenigen Wochen durch die unerforschliche Güte unseres so überparteilichen Herrn Bundespräsidenten im Zuge der Weihnachtsamnestie rechtzeitig zum Lichterfest seiner Familie zurückzugeben). Gehen wir also davon aus, daß auch sein Kollege aus dem Burgenland mit einer symbolischen Strafe bedacht wird, die höchstens geeignet ist, seine Karriere von Unterrabnitz in die hohe Landespolitik zu behindern.

Kurze Frage: wäre »Zettelfalten« wie zu DDR-Zeiten demgegenüber nicht die ehrlichere Lösung? Oder man erspart sich diese lästigen Wahl-Farcen überhaupt ...

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P.S.: aber so schlimm ist das doch in Wahrheit gar nicht! Es ist vielmehr eigentlich eh alles in Ordnung, denn die Wiener Wahlbehörde läßt uns mitteilen, daß
... die Bestellung einer Wahlkarte für andere Personen rechtlich möglich sei. Wer jedoch nach Erhalt einen anderen Stimmzettel als den eigenen ausfülle, mache sich freilich strafbar.
Das beruhigt doch ungemein, nicht? Daß da erlaubterweise nix g'schehen kann ...

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