Montag, 27. September 2010

GrünInnen zur Endlagerung!

Wenn man irgendwo, z.B. am Rande einer in Langeweile absackenden Party, über die friedliche Nutzung der Atomenergie diskutiert, kommt todsicher das Totschlagargument: »Aber das mit der Endlagerung ist doch ungeklärt!« Auch wenn westeuropäische Reaktoren sicherer sein sollten als die von Tschernobyl, würden auch sie zur Last für kommende Generationen, weshalb der Ausstieg aus der Atomenergie als Akt der Verantwortung gegenüber unseren Nachkommen geschuldet sei.

Ist dem so? Nun: wie so oft ist das Bauchgefühl in technischen Fragen zwar nicht völlig ohne Belang, aber führt nur zu leicht zu Fehlschlüssen. Man denke an ein tonnenschweres Flugzeug — wenn wir von unseren Geschäfts- und Urlaubsreisen nicht wüßten, daß es fliegt, wir würden es »aus dem Bauch heraus« wohl bezweifeln. Deshalb ist es erfrischend, einmal das grüne Mantra von der »ungelösten«, ja »unlösbaren« Endlagerungsfrage einmal hinterfragt zu bekommen. Eh voilà, hier ist die versprochene Erfrischung:
Die Moritat von der „ungelösten Endlagerfrage“

Nicht der Atommüll, sondern die grüne Anti-Atomkraftideologie leidet unter einem Endlagerungsproblem

Gastkommentar Klaus-Dieter Humpich

Die Mythenbildung war in der Menschheitsgeschichte immer schon ein Herrschafts-instrument. Eine der letzten großen „Gespenstergeschichten“ ist die Moritat von der „ungelösten Endlagerfrage“. Als die Partei Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Verkörperung als Umweltministers Trittin ein Gesetz erfanden, in dem die Wiederaufbereitung explizit verboten wurde (§ 7 (1) des Atomgesetzes), war die „Unlösbarkeit“ der Atomfrage erschaffen. Allerdings hat sich noch nie in der Geschichte des Sozialismus eine Partei selbst auf ein so tönernes ideologisches Fundament gestellt. Wahrscheinlich ein Trauma aus alten K-Gruppen-Zeiten. Wer sich noch an den Alltag der frühen 1980er Jahre an Westdeutschen Universitäten zurück erinnern kann, wird noch um die Spaltung der K-Gruppen im Wochenrythmus wissen. Es wurde immer absurder, für jedes Grüppchen einen neuen Slogan als Alleinstellungsmerkmal zu erfinden. Dies muss man wissen, will man Jürgen Trittin – als führenden „Kommunisten“ der damaligen Studentenbewegung – verstehen. Die krankhafte Aufrechterhaltung des Gründungsmythos als „Anti-Atomkraft-Bewegung“ ist allerdings im Internet-Zeitalter der einfach und frei zugänglichen Informationen ein gewagtes Unterfangen. (Hier weiterlesen)
Nun, ich gebe zu: als alter Atomkraft-Skeptiker, der seinerzeit gegen das AKW Zwentendorf stimmte (wenngleich vordringlich aus der vergeblichen Hoffnung heraus, daß Kreisky dann seine »Drohung« wahrmacht und zurücktritt!) war es auch für mich überraschend, ein paar falsche Vorstellungen durch diesen Artikel zurechtgerückt zu bekommen. Hand aufs Herz: wußten Sie, daß das in der Kohle enthaltene Uran dazu führt, daß Kohlekraftwerke bezogen auf ihre Energieproduktion mehr Radioaktivität emittieren als Kernkraftwerke (vgl. Post von Klaus-Dieter Humpich, 26. September 2010 um 23:15 zu obigem Artikel)? Wenn jemand wie unsere GrünInnen mit sowas konfrontiert wird, kann der eigentlich nur in Schockstarre verfallen! Und beginnt dann vermutlich stockend über »erneuerbare Windenergie« zu stammeln — und etwa so überzeugend, wie die Ergebnisse der Windenergieförderung bis dato ausgefallen sind ...

Einmal offen gefragt: was sollen wir Bürger mit Politikern anfangen, die die Realität nicht zur Kenntnis nehmen wollen und rationalen Argumenten völlig unzugänglich sind?

Endlagern! — das wäre doch die Lösung ...

5 Kommentare:

  1. § 7 Genehmigung von Anlagen
    (1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.


    Das bedeutet, dass keine neuen Anlagen mehr gebaut werden dürfen. Wer seine bestehende Wiederaufbereitungsanlage betreiben will, muss die entsprechende Genehmigung haben.
    Es würde auch wenig Sinn machen, neue Anlagen zu errichten, wenn man sowieso aussteigen will.

    AntwortenLöschen
  2. @sven:

    Das bedeutet, dass keine neuen Anlagen mehr gebaut werden dürfen.
    Gesetze können geändert werden. Somit auch besagter § 7.

    Es würde auch wenig Sinn machen, neue Anlagen zu errichten, wenn man sowieso aussteigen will.
    Wer ist "man"?

    AntwortenLöschen
  3. Jeder außer ewiggestrigen Ignoranten, Penseur...

    AntwortenLöschen
  4. @Paul:

    Argumente haben Sie vielleicht auch noch welche?

    Vermutlich nicht, sonst hätte Sie uns diese wohl nicht vorenthalten ...

    AntwortenLöschen
  5. Das liest sich ja alles ganz gut, nur leider wird mit diesem Beitrag auch kein Vorschlag zur Lösung der Endlagerfrage gemacht.

    Auch hört sich das Argument, dass ein auf Kohle basierendes Kraftwerk in Bezug auf die Strahlenbelastung gefährlicher sei als ein auf Uran basierendes Kraftwerk für mich ziemlich absurd an.

    Ob Atomkraftwerk aus oder an, kann ich nicht beantworten. Gefühltermaßen hätte ich sie lieber abgeschaltet. Aber was mich richtig ärgert ist die Heuchelei, mit der man die preisliche Konkurrenzlosigkeit des Atomstroms immer wieder predigt. Würde ein Kraftwerksbetreiber sämtliche Sicherungsmaßnamen bezahlen, im Falle eines Unfalls sämtliche Schadensersatzforderungen übernehmen und sämtliche Kosten bzgl. des Abfalls der in seinem Kraftwerk produziert wird (für die Zeit in der er als gefährlich anzusehen ist, Stichwort Sanierung der Entlager) übernehmen, wäre der Strom des Atomkraftwerks wohl nicht mehr konkurrenzlos günstig.

    Und zum Stichwort "Radioaktivität eines Kohlekraftwerks" denke ich, dass sich wohl niemand an der Belastung eines funktionierenden Atomkraftwerks stört, sondern man (hiermit ist der Verneiner von Atomstrom gemeint) einfach Angst vor der Belastung durch Störfälle hat. Denn ein reibungsloser Ablauf eines technischen Systems ist Utopie und im Falle einer Störung oder eines Unfalls kann man die radioaktive Belastung bei einem Kohlekraftwerk im Vergleich zum Atomkraftwerk wohl vernachlässigen.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.