Freitag, 18. September 2009

Der wirkliche Bundesbahn-Skandal

Die österreichischen Systemmedien, inklusive der selbsternannten Qualitätszeitung »Die Presse« geraten momentan ob des ganz erschröcklichen »ÖBB-Datenskandals« ins Hyperventilieren. Was ist denn entsetzliches geschehen?

Wurden geheime Gehaltsdaten rüstig werkender ÖBB-Mitarbeiter an kundengeldgierige Finanzhaie verscherbelt? Oder erhielten verbrecherische Syndikate Zugang zu vertraulichen Zweitwohnsitzdaten, wodurch Einbrecherbanden das Werken erleichtert wurde? Aber nein! ... Lesen wir also ergriffen, was »Die Presse« dazu vermeldet:

Der Datenskandal um die ÖBB wächst nun in politische Dimensionen hinein: Nach dem „Geständnis“ des früheren ÖBB-Personalchefs Franz Nigl hat Infrastrukturministerin Doris Bures „Konsequenzen“ angedeutet – allerdings erst nach der Vorlage des ÖBB-Untersuchungsberichts am heutigen Freitag.

Wie berichtet, hat das ÖBB-Management illegal Krankenstandsdaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert. Eisenbahner wurden unter anderem während des Krankenstandes von ÖBB-Mitarbeitern zu Hause kontrolliert und nach Ende ihrer Krankenstände zu den genauen Ursachen befragt. Nigl räumte am Donnerstag ein, dies sei ein „Fehler“ gewesen, für den er sich nachträglich entschuldige.

Allerdings, so Nigl, hätten die ÖBB auch „ein Krankenstandsproblem“ gehabt, das durch diese Vorgangsweise gemildert worden sei. Statistische Daten untermauern dies: Eisenbahner waren im Schnitt zweieinhalbmal so lange im Krankenstand wie Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Durch die – gesetzlich freilich nicht gedeckten – Maßnahmen war es gelungen, die durchschnittliche Krankenstandsdauer von 27 auf 17 Arbeitstage im Jahr zu senken. Zum Vergleich: Beschäftigte in der Privatwirtschaft sind im Schnitt rund zwölf Tage im Jahr in Krankenstand.

Heißt im Klartext:

Da betrügen zigtausende ÖBB-Bedienstete ganz offensichtlich ihren Dienstgeber jahrelang durch Scheinkrankenstände, denn wenn bei jobgesicherten (Quasi-)Beamten zweieinhalbmal längere Krankenstände als in der Privatwirtschaft auftreten, läßt sich wohl kein anderer Schluß daraus ziehen! Und wenn der Dienstgeber gegen diesen Betrug Maßnahmen ergreift, deren Wirkung die Berechtigung des Betrugsverdachtes voll bestätigt, dann ist das auf einmal ein »Skandal«?

Aber der ungleich größere Skandal, daß wir Steuerzahler jahre- und jahrzehntelang durch faule und betrügerische ÖBBler unter offensichtlicher Duldung der ÖBB-Gewerkschaftler beschissen wurden — na, Frau Minister Bures: das ist selbstredend kein Skandal, nicht wahr?! Wird sich vermutlich um »wohl erworbene Rechte«*) der Mitarbeiter gehandelt haben, die ob ihres drückenden Arbeitsleids ihren kärglichen Urlaubsanspruch um eineinhalb Monate auffetten wollten ...
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*) Oder sollte man nicht treffender von »frech erschlichenen Unrechten« sprechen?

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